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In den Bereichen Tax, Audit und Advisory bündeln wir die vielfältigen Kompetenzen unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Der Bereich Audit steht für exzellente Leistungen in der Wirtschaftsprüfung.
Wir prüfen effektiv und effizient. Damit unterstützen wir unsere Mandanten nicht nur bei der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften - unsere Erkenntnisse bieten häufig auch wertvolle Ansatzpunkte für die Weiterentwicklung des Unternehmens.
Kleeberg verfolgt einen geschäftsprozessorientierten Prüfungsansatz. Wir haben stets die gesamte Wertschöpfungskette eines Unternehmens im Blick - nicht nur sein Rechnungswesen.
Bei der Entwicklung der Prüfungsstrategie berücksichtigen wir eine Fülle von Faktoren, etwa die Einschätzung des Unternehmensumfelds und die Auskünfte der Unternehmensführung zu den wesentlichen Zielen und Geschäftsrisiken. Aus der Strategie leiten wir ein Prüfungsprogramm ab, das Schwerpunkte, Art und Umfang der Prüfungshandlungen festlegt. Anschließend planen wir die zeitliche Abfolge und den Mitarbeitereinsatz.
Unser strukturiertes Vorgehen gewährleistet eine effektive und effiziente Prüfung - im Interesse unserer Mandanten.
Kleeberg verfügt über langjährige Erfahrung in den verschiedensten Prüfungsdisziplinen.
Wir sind für unsere Mandanten der verlässliche Partner für alle Fragen der Wirtschaftsprüfung. Das wollen wir bleiben - deshalb stellen wir uns permanent den Herausforderungen, die sich aus veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen ergeben.
Die Anforderungen sowohl an die Erstellung als auch an die Prüfung eines Jahresabschlusses sind in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Kleeberg hat die Organisation und den Prozess von Jahresabschlussprüfungen beständig weiterentwickelt. Denn: Wir sind der kompetente Partner der Unternehmen in allen Prüfungsfragen - und wir wollen es bleiben.
Im Rahmen der gesetzlichen oder freiwilligen "klassischen" Jahresabschlussprüfung betrachten wir auch die Wirksamkeit und Angemessenheit des internen Kontrollsystems sowie des Risikomanagementsystems und die organisatorische Leistungsfähigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsprozesse. Hinweise zur Prozessverbesserung geben wir gerne an unsere Mandanten weiter. Unsere Kompetenz erstreckt sich selbstverständlich auch auf den Review von (Zwischen-)Abschlüssen sowie Prüfungen im Sinne des § 53 HGrG einschließlich der Ordnungsmäßigkeitsprüfung der Geschäftsführung.
Unser individueller, risikoorientierter Prüfungsansatz basiert auf den deutschen Grundsätzen ordnungsgemäßer Abschlussprüfung oder den International Standards on Auditing unter Berücksichtigung eines optimalen und effizienten Prüfungsablaufs im Sinne des Mandanten.
Bei der gesetzlichen und freiwilligen Jahresabschlussprüfung berücksichtigen wir selbstverständlich die Spezifika der Branche und der Rechtsform.
Die fortschreitende Internationalisierung treibt die Integration der Kapitalmärkte voran. Die Vergleichbarkeit der Jahres- und Konzernabschlüsse am Kapitalmarkt agierender Unternehmen gewinnt daher an Bedeutung. Damit steigt die Bedeutung internationaler Rechnungslegungsnormen wie IFRS und US-GAAP – in der EU sind kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen bereits zur Konzernrechnungslegung nach IFRS verpflichtet.
Kleeberg unterstützt seine Mandanten nicht nur bei der Umstellung der Rechnungslegung auf internationale Rechnungslegungsnormen, wir übernehmen auch die Prüfung von IFRS- und US-GAAP-Abschlüssen. Unsere Prüfungen führen wir unter Beachtung der International Standards on Auditing bzw. der United States Generally Accepted Auditing Standards durch. Unser umfassendes Know-how erlaubt die zuverlässige Beurteilung auch komplexer Sachverhalte nach IFRS bzw. US-GAAP, etwa bezüglich der Bilanzierung von Aktienoptionen und Finanzderivaten.
Bei der Prüfung von IFRS- und US-GAAP-Abschlüssen berücksichtigen wir selbstverständlich die Spezifika der jeweiligen Branche und Rechtsform.
Das Handels- und Steuerrecht stellt Anforderungen an die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, die sich auf alle in der Buchführung und Rechnungslegung zum Einsatz kommenden IT-Systeme erstrecken.
Durch die vollständige Automatisierung von Rechnungslegungs- und Controllingprozessen im IT-System (DATEV, SAP R/3) müssen Sie sich bei Ihren betriebswirtschaftlichen Entscheidungen auf die Integrität und Zuverlässigkeit dieser komplexen Anwendungen verlassen können.
Kleeberg beantwortet Ihnen alle wichtigen Fragen zur Ordnungsmäßigkeit und Sicherheit Ihres IT-Systems. Hierbei werden grundsätzlich drei Arten von Prüfungen unterschiedlichen Inhalts und Umfangs unterschieden, die individuell auf das zu prüfende IT-System ausgerichtet werden:
Die Durchführung erfolgt durch hochqualifizierte Mitarbeiter, die mittels eines standardisierten Vorgehens zielgerichtet auf Ihre Fragestellungen eingehen.
Als weiterer Benefit ergeben sich im Rahmen einer IT-Systemprüfung wertvolle Anregungen und Erkenntnisse für die Unternehmensleitung. Diese betreffen die Optimierung der Strukturen, Abläufe, Verfahren und Prozesse in der IT-Organisation und damit verbundene Einsparungspotenziale.
Bei der Sachgründung von Aktiengesellschaften ist eine Gründungsprüfung durch einen gerichtlich bestellten Gründungsprüfer vorgeschrieben. Diese umfasst die Darstellung und Beurteilung des Gründungshergangs sowie der Bewertung von Sacheinlagen und Sachübernahmen. Kleeberg steht hierfür als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.
Auf Wunsch führen wir zu Gründungsvorgängen auch umfassende Prüfungen durch, die nicht auf einer gesetzlichen Verpflichtung beruhen. Dabei untersuchen wir intensiv sowohl die wirtschaftlichen Faktoren als auch die rechtlichen Fragen der Unternehmensgründung. Auf diese Weise helfen wir unseren Mandanten, ihre individuelle Zielvorstellung bereits im Gründungsvorgang bestmöglich umzusetzen.
Bei der Gründungsprüfung berücksichtigen wir selbstverständlich die Spezifika der jeweiligen Branche und Rechtsform.
Bei aktienrechtlichen Sonderprüfungen umfassen die möglichen Inhalte sowohl die allgemeine Sonderprüfung nach §§ 142 ff. AktG zu Vorgängen bei der Gründung oder der Geschäftsführung als auch die Sonderprüfung im Zusammenhang mit unzulässiger Unterbewertung oder die Sonderprüfung der Beziehungen zu herrschenden Unternehmen. Alle diese Inhalte erfordern die Prüfung spezifischer unternehmerischer Teilbereiche, Vorgänge oder Jahresabschlusspositionen und sind in der Regel durch Ansprüche von Interessengruppen oder des Unternehmens selbst begründet.
Kleeberg wird bei aktienrechtlichen Sonderprüfungen im Auftrag des zu prüfenden Unternehmens oder aufgrund einer gerichtlichen Bestellung tätig. Durch unsere umfassende Sachkenntnis in Bilanzierungs-, Bewertungs- und Rechtsfragen stehen wir als kompetenter Ansprechpartner für die unterschiedlichen Themenstellungen zur Verfügung. Durch unsere problemorientierte und zielfokussierte Arbeitsweise gewährleisten wir die effiziente und qualitativ hochwertige Prüfungsdurchführung ebenso wie eine adäquate Berichterstattung.
Bei der aktienrechtlichen Sonderprüfung berücksichtigen wir selbstverständlich die Spezifika der jeweiligen Branche und Rechtsform.
Umstrukturierungsprozesse innerhalb von Unternehmen oder Unternehmensverbänden bringen immer wieder Umwandlungsvorgänge mit sich. In Abhängigkeit der beteiligten Rechtsträger können diese dazu führen, dass Verschmelzungsprüfungen, Gründungsprüfungen oder Prüfungen von Sacheinlagen notwendig werden. Im Zentrum der Verschmelzungsprüfung steht die Prüfung des Verschmelzungsvertrags hinsichtlich der Pflichtangaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit gemäß den Vorgaben des Umwandlungsgesetzes.
Kleeberg steht Mandanten nicht nur als Berater für Umstrukturierungsprozesse zur Verfügung, sondern wird auch bei Umwandlungs- und Verschmelzungsprüfungen tätig. Dabei analysieren wir detailliert die wirtschaftlichen und juristischen Vorgänge und ihre Konsequenzen. Durch unsere Kompetenz gewährleisten wir eine umfassende und effiziente Prüfungsdurchführung und tragen damit zur erfolgreichen Umstrukturierung bei.
Bei Umwandlungs- und Verschmelzungsprüfungen berücksichtigen wir selbstverständlich die Spezifika der jeweiligen Branche und Rechtsform.
Die Zulassungsregelung in § 34c GewO soll die Zuverlässigkeit sowie geordnete Vermögensverhältnisse bestimmter Gewerbetreibender gewährleisten. Auf dieser Basis beinhaltet die Makler- und Bauträgerverordnung Regelungen zur Tätigkeitsausübung von Maklern, Darlehens- und Anlagenvermittlern, Bauträgern und Baubetreuern. Für Mandanten aus diesen Berufsgruppen steht Kleeberg als kompetenter Partner für die verpflichtende jährliche Gesetzmäßigkeitsprüfung zur Verfügung.
Wir analysieren umfassend die Art der getätigten Geschäfte und richten unsere Prüfungshandlungen so aus, dass alle relevanten Vorschriften umfassende Beachtung finden. Durch die Effizienz unserer Prüfungsleistungen gewährleisten wir, dass unsere Mandanten ihre Verpflichtungen gegenüber der zuständigen Behörde fristgerecht und in vollem Umfang erfüllt. So können sie sich schnellstmöglich wieder auf ihre operative Tätigkeit konzentrieren.
Bei der Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung berücksichtigen wir selbstverständlich die Spezifika der jeweiligen Branche und Rechtsform.
In Ergänzung zu den allgemeinen Prüfungspflichten beinhaltet das Kreditwesengesetz für Kreditinstitute besondere Anforderungen an die Prüfung, beispielsweise eine umfassende Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die Einhaltung besonderer Pflichten und Spezialgesetze. Für Wertpapierdienstleistungsunternehmen schreibt das Wertpapierhandelsgesetz zusätzliche Prüfungen vor.
Mandanten, die von diesen Regelungen betroffen sind, steht Kleeberg als kompetenter Partner zur Verfügung. Wir übernehmen die allgemeine Prüfung und gewährleisten zusätzlich die Erfüllung der spezifischen Prüfungserfordernisse. Wir prüfen im Auftrag unserer Mandanten die Einhaltung der Meldepflichten, der Verhaltensregeln sowie der Informationspflichten des Wertpapierhandelsgesetzes ebenso wie die Beachtung aller aufsichtsrechtlichen Vorschriften und Richtlinien. Im Rahmen unserer Prüfungstätigkeit analysieren wir konsequent die individuellen Risikofaktoren unseres Mandanten. Dies dient nicht nur der Effizienz und Effektivität unserer Prüfung, sondern auch der erfolgreichen wirtschaftlichen Weiterentwicklung des Mandanten.
Bei Prüfungen nach dem Kreditwesen- und Wertpapierhandelsgesetz berücksichtigen wir selbstverständlich die Spezifika der jeweiligen Branche und Rechtsform.
Als Wirtschaftsprüfer haben wir - sei es im Auftrag des Mandanten, sei es auf Veranlassung Dritter - die formale und sachliche Korrektheit von Angaben sicherzustellen.
Diesem Ziel dient unsere Qualitätssicherung.
Unsere Maßnahmen zur Qualitätssicherung beziehen sich teils auf den gesamten Bereich Audit, teils auf den einzelnen Prüfauftrag.
Qualitätssicherung verstehen wir als kontinuierlichen Prozess und als Grundlage der auf Dauer angelegten und nachhaltig erfolgreichen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten.