News

E-Bilanz Taxo­nomie 6.4: Pflicht­anwen­dung ab 2021

Mit dem BMF-Schreiben vom 23.07.2020 wurde die überarbeitete Taxonomie-Version 6.4 (vom 01.04.2020) veröffentlicht. Diese Taxonomien sind grundsätzlich verpflichtend für die Übermittlung aller E-Bilanzen der Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2020 beginnen, zu verwenden.

Durch § 5b EStG i.V.m. dem BMF-Schreiben vom 28.09.2011 (IV C 6 – S 2133-b/11/10009, BStBl. I 2011, 855, StB 2011, 381) sind alle Steuerpflichtigen, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a EStG ermitteln, zur Abgabe einer E-Bilanz verpflichtet. Mit einem jährlichen BMF-Schreiben wird die jeweils aktuelle Taxonomie bekannt gegeben. Auch in dem Schreiben vom 23.07.2020 bzw. der neuen Taxonomie-Version 6.4 finden sich daher wieder redaktionelle sowie inhaltliche Änderungen bzgl. der E-Bilanz, die ab dem (kalenderjahrgleichen) Veranlagungszeitraum 2021 zu beachten sind. 

Das BMF-Schreiben weist im Zusammenhang mit der neuen Taxonomie auf folgende Besonderheiten hin:

  • Berichtsbestandteil „Steuerlicher Betriebsvermögensvergleich“:Die Taxonomiepositionen im bisher freiwillig zu übermittelnden Berichtsbestandteil werden nun zu Mussfeldern. Damit soll im Falle der Ergebnisermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG eine Abstimmung zwischen dem mittels Betriebsvermögensvergleich ermittelten Ergebnis bzw. Eigenkapital und den in Bilanz bzw. GuV der E-Bilanz gezeigten Werten ermöglicht werden.
  • Anpassungen bei den Mussfeldern: Die Mussfeldbezeichnungen wurden überprüft und teilweise gelöscht oder umgewandelt z.B. in „rechnerisch notwendig, soweit vorhanden“.
  • Überarbeitung der Davon-Vermerke: Während verschiedene Davon-Vermerke entfernt wurden, wurden andere Davon-Vermerke, die in der Vergangenheit häufig bereits Mussfelder darstellten, in eigene (normale) Standardpositionen umgewandelt. In diesem Zusammenhang wurden Mussfelder auch in Summenmussfelder umgewandelt. Daher hat insbesondere bei diesen Positionen eine Überprüfung der Kontenzuordnungen zu erfolgen, damit die E-Bilanz an die Finanzverwaltung übermittelbar ist.
  • Aufteilung von hybriden Positionen: Die hybriden Positionen, die bisher häufig die Bezeichnung „übrige/nicht zuordenbar“ hatten, wurden in zwei Positionen aufgespalten. Auch hier hat eine Überprüfung der bisherigen Kontenzuordnungen dahingehend zu erfolgen, ob die entsprechende Kontenzuordnung inhaltlich der angepassten Positionsbezeichnung noch entspricht. Im Zweifelsfall ist die Kontenzuordnung entsprechend der neuen Aufteilung anzupassen.
  • Ankündigung der Vorschau der Taxonomie 6.5: In Kürze soll eine Vorschau zu den zukünftigen Änderungen der Taxonomie 6.5 bereitgestellt werden, damit sich die Steuerpflichtigen frühzeitig mit den Änderungen auseinandersetzen können. Die Anpassungen in der Taxonomie 6.5 werden voraussichtlich insbesondere die Abbildung von Sachverhalten mit stillen Beteiligungen betreffen.

Die neuen Taxonomien müssen für das Wirtschaftsjahr 2021 angewandt werden. Es ist jedoch möglich, diese Taxonomien auch für das Wirtschaftsjahr 2020 oder 2020/2021 zu verwenden. Die Übermittlungsmöglichkeit mit dieser Taxonomie-Version wird für Testfälle voraussichtlich ab November 2020 und für Echtfälle ab Mai 2021 gegeben sein. Die aktualisierten Taxonomien stehen unter www.esteuer.de zur Ansicht und zum Abruf bereit. 

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Diese News könnten Sie auch interessieren

Tax Advisory Legal

Regierungsentwurf zum Bürokratieentlastungsgesetz IV veröffentlicht

Am 13.03.2024 wurde der Regierungsentwurf eines vierten Bürokratieentlastungsgesetzes veröffentlicht. Im Vergleich zum Referentenentwurf sind weitere Entlastungen aufgenommen worden. Das Entlastungsvolumen beläuft sich nun laut Gesetzesentwurf auf rund EUR 944 Mio. pro Jahr. Der Bundesrat kann im nächsten Schritt Stellung zum Regierungsentwurf nehmen. Die Bundesregierung hat am 13.03.2024 den Regierungsentwurf zum Vierten...
Advisory Sustainability

IDW RS FAB 100 – Entwurf einer Modulverlautbarung zu ESRS 1 (ESRS 1-M1.1)

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach CSRD und ESRS erfordert von Unternehmen eine Bezugnahme auf die nachhaltigkeitsbezogenen Due Diligence-Prozesse. Das IDW beleuchtet mit dem Modulentwurf ESRS 1-M1.1, wie diese Prozesse nach den ESRS definiert sind und welche Rolle sie im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung insgesamt sowie der Wesentlichkeitsanalyse im Speziellen spielen. Es wird...
Audit Advisory

Fristverlängerung bis zum 30.09.2024 für die Schlussabrechnung

Während der Corona-Pandemie wurden zur Unterstützung der betroffenen Unternehmen unterschiedliche Überbrückungshilfen sowie die November- und Dezemberhilfe gewährt. Die Beantragung und Bewilligung dieser Corona-Finanzhilfen erfolgte regelmäßig noch auf Basis von prognostizierten Umsätzen und Fixkosten. Für die finale Festsetzung der Förderhöhen müssen nun Schlussabrechnungen für alle Corona-Finanzhilfen eingereicht werden. Nach mehrfacher...
Advisory Valuation

OLG Frankfurt: Bedeutung des Börsenkurses beim Squeeze-out

Das OLG Frankfurt a. M. hat sich in seinem Beschluss vom 09.02.2024 (21  W  129/22) mit der Schätzungsgrundlage für eine angemessene Abfindung nach einem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out befasst. Das Urteil erläutert, wann eine Schätzung anhand des Börsenkurses sachgerecht erscheint und wann zusätzlich der Ertragswert als Hilfswert hinzugezogen werden muss. Vor...