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Tax

Exzellente Steuerberatung ist eine unserer Kernkompetenzen. Darin sehen wir weit mehr als die Strukturierung und Deklaration von Geschäftsvorgängen unter steuerlichen Gesichtspunkten. Auf der Grundlage Ihrer unternehmerischen Ziele und Bedürfnisse entwickeln wir auf Basis unseres umfassenden, stets aktuellen Know-hows praxistaugliche und dauerhaft tragfähige Lösungen. Bei grenzüberschreitenden Fragestellungen greifen wir auf die Expertise aus unserem internationalen Netzwerk zurück.

Beratungsansatz

Aus jahrzehntelanger Erfahrung wissen wir: Die spezifischen Fragestellungen unserer Mandanten erfordern spezifische Antworten. Deshalb arbeiten wir ohne Schablone. Unser Beratungsansatz stellt Ihre individuellen und spezifischen Fragestellungen in den Mittelpunkt. Aus der Perspektive von Ihnen als unser Auftraggeber klären wir Ziele, eruieren die relevanten Rahmenbedingungen und entwickeln Lösungskonzepte mit expliziten Handlungsempfehlungen. Ziel ist es immer, die Grundlage für eine steuerrechtlich optimierte Entwicklung Ihrer Geschäfte zu schaffen – weit über das Tagesgeschäft hinaus.

Qualitätssicherung

Das Vertrauen unserer Mandanten verstehen wir als Verpflichtung und Ansporn. Ein hohes Maß an Information und die Qualifikation aller Mitarbeiter sind grundlegend für unsere Qualitätssicherung. Zudem legen wir großen Wert auf die persönliche Betreuung durch einen verantwortlichen und fachlich erfahrenen Geschäftsführer.

Für die Deklarationsberatung haben wir ein Quality Review System installiert. Bei der Gestaltungsberatung binden wir – falls geboten – Spezialisten aus anderen Leistungsdisziplinen frühzeitig ein. Alle Arbeitsabläufe werden fortlaufend kontrolliert und dokumentiert. Reibungslose Informationsflüsse, das Vier-Augen-Prinzip und persönliche Betreuung sind Eckpfeiler unserer Qualitätssicherung.

Leistungsspektrum

Jede Entscheidung kann steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen. Dies betrifft sowohl den privaten als auch den unternehmensbezogenen Bereich.

  • Ziel unserer steuerlichen Gestaltungsberatung ist es, steuerliche Konsequenzen einer Entscheidung bereits im Vorfeld zu erkennen und zu bewerten sowie Ihre Vorhaben unter Einbeziehung aller entscheidungserheblichen steuerlichen und außersteuerlichen Aspekte zu optimieren.
  • Wir beraten ganzheitlich und zeigen Ihnen im privaten und unternehmerischen Bereich legale steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten auf verbunden mit der Zielsetzung, Ihre effektive Steuerlast zu minimieren oder sie erst gar nicht anfallen zu lassen.
  • Individuell auf Sie oder Ihr Unternehmen zugeschnittene Gestaltungen können Ihre Steuerbelastung minimieren. Durch die Gegenüberstellung und die Bewertung alternativer steuerlicher Szenarien helfen wir Ihnen, die für Sie passende Lösung zu finden.

Eine Vielzahl ökonomischer Sachverhalte hat mittelbar oder unmittelbar steuerliche Konsequenzen. Die Komplexität der Steuermaterie sowie häufige Änderungen erschweren die Steuerplanung aus Sicht des Steuerpflichtigen.

  • Gemeinsam mit dem Mandanten erarbeiten wir bei Kleeberg eine umfassende individuelle Steuerplanung, die alle branchen- und rechtsformspezifischen Aspekte berücksichtigt.
  • Unser Leistungsspektrum umfasst vollständige Belastungsvergleiche, Steuersimulationen und die Entwicklung von Steuerstrategien für Akquisitionen, Gründungen und Rechtsformwechsel.
  • In Konzernstrukturen begleiten wir die Gestaltung von Verrechnungspreisen und optimieren die Konzernsteuerquote.
  • Darüber hinaus leisten wir strategische Vermögensstrukturberatung, die auch internationale Interessen berücksichtigt.
  • Damit einher geht eine umfassende, langfristig orientierte Nachfolgeberatung im Sinne unserer Mandanten.

Unsere Gutachten schaffen die solide Informationsbasis, die Voraussetzung für jede erfolgreiche Unternehmenstransaktion ist. Wir berücksichtigen die Spezifika der jeweiligen Branche und Rechtsform.

  • Wir beraten Sie bei der steuerlichen Strukturierung von Mergers & Acquisitions. Hierzu gehören die Planung und Implementierung der optimalen Akquisitionsstruktur ebenso wie die steuereffiziente Gestaltung der Akquisitionsfinanzierung.
  • Im Auftrag unserer Mandanten erstellen wir Gutachten über die Auswirkungen und Vorteilhaftigkeit alternativer Handlungsoptionen.
  • Darüber hinaus nehmen wir eine steuerliche Bewertung von Transaktionsobjekten vor, beispielsweise bei der Aufteilung von Gesamtkaufpreisen auf einzelne Wirtschaftsgüter, der Einlage von Gesellschaftsanteilen und der Bewertung von Grundstücken.

Internationale Aspekte und grenzüberschreitende Transaktionen haben großen Einfluss auf die steuerliche Situation. Sowohl bei der Inbound- als auch bei der Outbound-Steuerplanung greifen unterschiedliche Steuersysteme ineinander.

  • Für unsere Mandanten klären wir alle Fragen rund um das Außensteuergesetz und die Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen.
  • Wir beraten bei der Festlegung interner Verrechnungspreise für den grenzüberschreitenden Materialfluss und optimieren die Struktur internationaler Lieferungs- und Leistungsströme aus steuerlicher Sicht.
  • Ebenso leisten wir Unterstützung bei Fragen zur umsatzsteuerlichen Behandlung von nationalen und internationalen Sachverhalten und der Erfüllung von Meldepflichten sowie Zollvorschriften.
  • Bei Wohnortwechsel oder Sitzverlegung informieren wir unsere Mandanten umfassend über steuerliche Konsequenzen.
  • Bei der Beantwortung Ihrer Fragen zum internationalen Steuerrecht berücksichtigen wir selbstverständlich alle relevanten branchen- und rechtsformspezifischen Aspekte.

Wir kümmern uns um die lückenlose Erfüllung der steuerlichen und handelsrechtlichen Erklärungs-, Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten.

  • Wir beachten die Erfüllung der spezifischen Anforderungen der jeweiligen Branche und Rechtsform.
  • Wir bieten Unterstützung bei Erstellung der Lohn- und Finanzbuchhaltung, von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen.
  • Wir beachten und prüfen die mandantenspezifische Relevanz von laufenden Änderungen der Steuergesetze, ebenso wie aktuelle Gerichtsentscheidungen, neue Formalien und Meldepflichten sowie Verschärfungen bei Haftung und Bußgeldern.
  • Beachtung von Fristen
  • Forecast: Durch unsere Steuerberechnungsmodelle informieren wir Mandanten zeitnah über zu erwartende Steuerbelastungen.
  • Prüfung von Steuerbescheiden auf Richtigkeit
  • Selbstverständlich bieten wir fortlaufende Beratung bzgl. offener Fragen

Was tun, wenn das Finanzamt beim Erlass des Steuerbescheids der Rechtsauffassung und Deklaration des Steuerpflichtigen nicht folgt? In solchen Fällen führt der Einsatz adäquater Rechtsmittel unter Umständen doch noch zum Ziel.

  • Als unser Mandant können Sie darauf vertrauen, dass alle Erfolg versprechenden Möglichkeiten ausgeschöpft werden.
  • Wir unterstützen Sie bei Einspruchs- und Widerspruchsverfahren sowie bei der Einleitung und Durchführung von Verständigungsverfahren.
  • Wir achten auf die Einhaltung aller Fristen und Formalien.
  • Bei Bedarf übernehmen wir die Vertretung in Gerichtsverfahren.

Angeordnete Steuerprüfungen stellen für die betroffenen Personen oder Unternehmen in der Regel eine unangenehme Situation dar. Einerseits sind sie oft zeitintensiv und beanspruchen knappe Ressourcen beim Geprüften, andererseits können sie zu höheren Ansprüchen seitens der Finanzverwaltung führen.

  • Wir begleiten unsere Mandanten bei der Betriebsprüfung und unterstützen sie aktiv bei der Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen und Informationen sowie bei der Ausarbeitung der Argumentationsstrategie.
  • Bei der Durchsetzungsberatung berücksichtigen wir selbstverständlich alle relevanten branchen- und rechtsformspezifischen Aspekte.

Das Tax Accounting hat sich durch die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards grundlegend verändert.

Wir schlagen die Brücke zwischen handelsrechtlicher und steuerlicher Rechnungslegung und berücksichtigen dabei die speziellen Bedürfnisse international agierender Mandanten ebenso wie branchen- und rechtsformabhängige Spezifika.

  • Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Erstellung der Steuerbilanz, bei der Ermittlung und Optimierung der Konzernsteuerquote und bei der Gestaltung von Verrechnungspreisen.
  • Für die handelsrechtliche Bilanzierung und Bewertung helfen wir bei der Ermittlung notwendiger Steuerwerte sowie bei der Bestimmung von Steuerpositionen in unterjährigen Rechenwerken.
  • Im Rahmen der Umstellung der Rechnungslegung auf IFRS oder US-GAAP leisten wir die Anpassung des Ertragsteuerreportings.
  • Darüber hinaus bieten wir Hilfestellung bei der Ermittlung und Beurteilung steuerlich verwertbarer Verlustvorträge.

Seit 2002 werden der Finanzverwaltung für Betriebsprüfungen weitgehende Zugriffsrechte auf die Datenverarbeitungssysteme von Unternehmen eingeräumt. Bei einer digitalen Betriebsprüfung muss der Geprüfte der Finanzverwaltung nach den Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) entweder speziell aufbereitete Daten in elektronischer Form zur Auswertung zur Verfügung stellen oder selbst nach Vorgabe der Finanzverwaltung bestimmte Analysen dieser Informationen vornehmen.

  • Wir unterstützen Sie umfassend bei der Durchführung der digitalen Betriebsprüfung, beispielsweise bei der Zusammenstellung der erforderlichen Daten.
  • Wir helfen schon vorher, die notwendige Infrastruktur für eine eventuelle digitale Betriebsprüfung herzustellen.
  • Hierzu gehören die Überprüfung des Archivierungskonzepts, die Sicherstellung der maschinellen Auswertbarkeit, die Anpassung der Verfahrensdokumentation sowie die Erstellung eines Datensicherungskonzepts und einer Zugriffsverwaltung.
  • Bei der Begleitung von digitalen Betriebsprüfungen berücksichtigen wir selbstverständlich die Spezifika der jeweiligen Branche und Rechtsform.

Alle buchführungspflichtigen Unternehmen müssen die Bilanzen elektronisch übermitteln. Danach sind die Inhalte einer Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung durch Datenfernübertragung (DFÜ) zu übermitteln (sog. E-Bilanz), wenn diese nach den handels- oder steuerrechtlichen Bestimmungen aufzustellen sind oder freiwillig aufgestellt werden. Dies gilt unabhängig von der Rechtsform und der Größenklasse des bilanzierenden Unternehmens. Für die Übermittlung der jeweiligen Datensätze ist der international verbreitete XBRL-Standard zu verwenden (XBRL = eXtensible Business Reporting Language).

  • Unsere Experten unterstützen Sie, allen Anforderungen gerecht zu werden und Ihren Verpflichtungen nachzukommen.
  • Für steuerliche Zwecke ist dabei eine von der Finanzverwaltung vorgegebene und fortlaufend angepasste sog. Taxonomie zu verwenden. Darunter versteht man die Struktur und Gliederung für Jahresabschlussdaten, die zu übermitteln sind.
  • Diese orientiert sich zwar an der handelsrechtlichen Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustgliederung, hat aber für steuerliche Zwecke eine viel höhere und komplexere Gliederungstiefe.
  • Die für die E-Bilanz zu verwendende Taxonomie ist amtlich vorgegeben und kann nicht individuell angepasst werden.

Beratung in Fragen der Unternehmensnachfolge und des Vermögenstransfers erfordert umfassende rechtliche und steuerliche Kenntnisse – und ein hohes Maß an Lebenserfahrung und Fingerspitzengefühl.

  • Zusammen mit dem Mandanten klären wir zunächst die individuelle Zielvorstellung.
  • Auf dieser Basis arbeiten wir eine nach organisatorischen, steuerlichen und rechtlichen Gesichtspunkten optimierte Vermögens- und Unternehmensstruktur aus.
  • Gemeinsam mit dem Mandanten erstellen wir eine umfassende individuelle Steuerplanung, die alle branchen- und rechtsformspezifischen Aspekte berücksichtigt.
  • Bei allen zur Umsetzung notwendigen Rechtsgeschäften stehen wir dem Mandanten beratend zur Seite.
  • Bei der Nachfolgeplanung berücksichtigen wir sowohl den Erhalt des Familienvermögens als auch Versorgungsaspekte aus der Sicht der übergebenden Generation.
  • Ebenso nehmen wir die erbschaftsteuerliche Bewertung des Gesamtvermögens vor und ermitteln die latente Steuerbelastung vorgesehener Erbfolgeregelungen.
  • Wir entwickeln Langzeitstrategien für den steuerschonenden Vermögensübergang auf die nächste Generation.

Unternehmen haben die Chance, einen möglichen Vorwurf des Vorsatzes oder der Leichtfertigkeit bei der Verletzung ihrer steuerlichen Pflichten zu entkräften, wenn sie ein sogenanntes innerbetriebliches Kontrollsystem (internes Kontrollsystem) eingerichtet haben – man verwendet in diesem Zusammenhang auch den Begriff Tax Compliance Management System (Tax CMS). Dazu sind steuerliche Risiken zu identifizieren und geeignete, bei Bedarf auch IT-gestützte Maßnahmen zur Steuerung zu implementieren.

Ziel ist dabei stets die Einreichung fristgerechter und richtiger Steuererklärungen und die Erfüllung der übrigen steuerlichen Pflichten, ohne dabei den rechtlich zulässigen Gestaltungsspielraum aus den Augen zu verlieren.

Für die Unternehmen ist ein Tax CMS ist ein unabdingbares Instrument, um steuerliche Risiken zu steuern. Ein Tax Compliance Management-Projekt darf aber nicht nur aus dem Blickwinkel der Finanzverwaltung gesehen werden. Schließlich soll es auch einen Mehrwert für das Unternehmen bringen.

Ein großer Treiber für ein funktionierendes Tax CMS ist deshalb auch die Steueroptimierung aus Sicht des Unternehmens und das Erreichen dieses Ziels durch einen hohen Standardisierungs- und Automatisierungsgrad.

  • Wir unterstützen Sie und Ihr Unternehmen ein funktionierendes Tax Compliance Management System zu implementieren.
  • Damit wir Ihnen unsere Leistungen in bester und effektiver Qualität anbieten können, arbeiten wir Hand in Hand mit unseren Experten von unserer IT-Audit.
  • Sofern Sie bereits ein Tax Compliance Management System vorweisen können, unterstützen wir Sie durch ein Audit. Dies gibt Ihnen die Sicherheit, dass die eingerichteten Prozesse angemessen und wirksam sind und Sie sich weiterhin darauf verlassen können.

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