Transparenzbericht

Mit dem Transparenzbericht tragen wir als Abschlussprüfer von Unternehmen von öffentlichem Interesse (§ 319a HGB) dem Erfordernis Rechnung, der Öffentlichkeit Informationen über unsere Gesellschaft zur Verfügung zu stellen.

Der Transparenzbericht wird gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission erstellt.

In den Transparenzbericht sind bestimmte Angaben über die Unternehmensstruktur und die Netzwerkeinbindung sowie das interne Qualitätssicherungssystem aufzunehmen. Dazu gehören auch Ausführungen zur Erfüllung der Unabhängigkeitsanforderungen und Fortbildungsverpflichtungen sowie zu Vergütungsgrundlagen und den Grundsätzen der Rotation. Darüber hinaus beinhaltet der Transparenzbericht bestimmte Finanzinformationen.

Mit dem Transparenzbericht legen wir dar, wie wir die berufsrechtlichen Qualitätsanforderungen in die Praxis umsetzen.

Kleeberg_Transparenzbericht_2018

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