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Advisory

Der Bereich Advisory steht für maßgeschneiderte Beratung bei Ihren zentralen strategischen und operativen Fragestellungen und Herausforderungen. Jedes Unternehmen sieht sich heute einer wachsenden Dynamik in unterschiedlichen Gebieten gegenüber. Märkte sind schnelllebig, politische und gesetzliche Rahmenbedingungen ändern sich. Globale Entwicklungen erfordern Anpassungen oder Transformationsprozesse. Ob Gründung, Mergers & Acquisitions, Umstrukturierungen, Nachfolgeregelung, Bilanzierungs- und Bewertungsfragen oder die effiziente Strukturierung im regulatorischen Umfeld – wir sehen uns als Ihr Berater auf Augenhöhe, wenn es um Strategie und effektive Zielerreichung geht.

Beratungsansatz

Abseits von Standardantworten unterstützen wir Sie durch eine geschäftsprozessorientierte Beratung. Wir handeln, bewerten und beurteilen sachverhaltsbezogen und ziehen alle verfügbaren Informationen heran. Alle Aufgabenstellungen sehen wir stets kontextbezogen. Unser Anspruch ist es, individuell auf Ihre Bedürfnisse ausgerichtete Lösungen zu entwickeln, neue Perspektiven für Ihr Geschäftsmodell aufzuzeigen und Ziele auf dem kürzest möglichen Weg erreichbar zu machen. Daran arbeiten wir strukturiert, effizient und mit höchstem professionellen Anspruch an die fachliche Qualität unserer Beratung in allen strategischen und operativen Fragen.

Qualitätssicherung

Qualitätssicherung verstehen wir als kontinuierliche Aufgabe. Unsere Beratungsleistungen und Stellungnahmen unterliegen einem qualitätssichernden Review, insbesondere durch regelmäßige Abstimmung innerhalb des Teams. Die beste Absicherung eines durchgängig hohen Leistungsniveaus ist das herausragende Know-how unserer Mitarbeiter. Dieses Level stellen wir sicher: durch überdurchschnittliche Anzahl von Berufsträgern unter unseren Mitarbeitern, durch eine langfristig angelegte Mandantenbeziehung und durch permanente Fortbildung. Auch unser Prinzip der persönlichen Betreuung durch einen verantwortlichen und fachlich erfahrenen Geschäftsführer steht für erstklassige Resultate.

Leistungsspektrum

Im Rahmen der Unternehmensführung bestehen vielfältige Herausforderungen, die für eine optimale Lösung entsprechendes Expertenwissen voraussetzen.

  • Wir betrachten die jeweiligen Fragestellungen umfassend. Dabei denken wir nicht nur kurzfristig, sondern behalten Ihre langfristigen Ziele im Blick.
  • Die Zusammenarbeit unserer Experten in den einzelnen Fachgebieten gewährleistet, dass wir alle betriebswirtschaftlichen, steuerlichen und auch rechtlichen Aspekte, die beurteilungsrelevant sind, berücksichtigen und mit Ihnen gemeinsam abwägen, wie Entscheidungsoptionen priorisiert werden können.
  • Dass betriebswirtschaftliche Fragestellungen auch in Abhängigkeit von Branchenspezifika und Rechtsformbesonderheiten abzuwägen sind, beziehen wir in unsere Beurteilung selbstverständlich mit ein.
  • Wir zeigen Ihnen Handlungsalternativen und deren Konsequenzen auf und unterstützen Sie auch bei der Umsetzung der notwendigen Maßnahmen, um eine optimale Lösung in Ihrem Interesse herbeizuführen.

Bilanzrechtliche Fragestellungen stehen immer wieder im Mittelpunkt bei Diskussionen zwischen dem Bilanzierenden und den Bilanzadressaten oder auch dem Abschlussprüfer.

  • Mit unserem umfassenden Fachwissen zur Bilanzierung stehen wir Ihnen für Spezialfragen jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung und finden Lösungen für komplexe Rechnungslegungsprobleme.
  • Das Ergebnis unserer Beurteilung fassen wir je nach Bedarf in bilanzrechtlichen Beurteilungen und Stellungnahmen zusammen.
  • Diese gewährleisten eine solide Informationsbasis, die Voraussetzung für eine adäquate Problemlösung ist, und zeigen konkrete Handlungsempfehlungen im Umgang mit der in Rede stehenden Fragestellung auf. Sie dienen als Argumentationshilfe und können als gutachtliche Stellungnahmen auch in juristischen Auseinandersetzungen Anwendung finden.
  • Durch die Breite unseres Leistungsspektrums sowie die Zusammenarbeit unserer Experten einzelner Fachgebiete stellen wir eine umfassende Betrachtung der jeweiligen Fragestellung sicher, die sich nicht allein auf die Abbildung in der Rechnungslegung beschränkt, sondern mögliche steuerliche oder gesellschaftsrechtliche Fragestellungen im Blick behält. Gleiches gilt für die Beachtung der Spezifika der jeweiligen Branche und Rechtsform.
Compliance ist in der betriebswirtschaftlichen Fachsprache der Begriff für die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien, aber auch von freiwilligen Kodizes im Unternehmen. Die Gesamtheit der Grundsätze und Maßnahmen eines Unternehmens zur Einhaltung dieser Regeln und damit zur Vermeidung von Regelverstößen stellt das Compliance Management System dar. Die zunehmende öffentliche Berichterstattung über die Schaffung schwarzer Kassen, Korruption und Bestechung, wettbewerbswidrige Absprachen, Verstöße gegen den Datenschutz oder Verstöße gegen Exportregelungen haben bereits bei vielen Unternehmen zur Sensibilisierung für das Thema Compliance und zu entsprechenden Gegen­maß­nahmen geführt. Die Nichteinhaltung von Regeln kann zu Unternehmensstrafen, Bußgeldern, Gewinn­ab­schöpfungen oder dem Verfall des durch den Gesetzesverstoß erzielten Gewinns führen. Gleichzeitig resultiert aus dem Verstoß oftmals ein erheblicher Imageverlust.
  • Wir unterstützen Sie bei der Einrichtung oder Verbesserung einer Compliance-Organisation in Ihrem Unternehmen. Dabei fließen selbstverständlich auch unternehmensspezifische Faktoren und Fragestellungen wie bspw. nach den relevanten gesetzlichen und anderen regulatorischen Vorschriften sowie ethischen Normen in unsere Tätigkeit ein.
  • Darüber hinaus führen wir auch Prüfungen von Compliance Management Systemen nach dem IDW Standard PS 980 (Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung von Compliance Management Systemen) durch. Dabei beherrschen wir alle drei Stufen von der Konzeptionsprüfung über die Prüfung der Angemessenheit und Implementierung bis hin zu Prüfung der Wirksamkeit eines CMS.
  • Bei unserer Tätigkeit im Bereich Compliance berücksichtigen wir selbstverständlich die Spezifika der jeweiligen Branche und Rechtsform.
  • Weitere Informationen, wie wir Sie bei Compliance unterstützen, finden Sie hier.

„Gute Unternehmensführung und -kontrolle“ oder „adäquate Gestaltung der Unternehmensverfassung“ – so lassen sich die grundlegenden Fragestellungen beschreiben, die unter dem Stichwort Corporate Governance in den vergangenen Jahren Bedeutung erlangt haben. Dazu hat nicht zuletzt der Deutsche Corporate Governance Kodex für börsennotierte Gesellschaften beigetragen, dessen Anwendung grundsätzlich allen Unternehmen empfohlen wird.

  • Wir entwickeln zusammen mit Ihnen eine umfassende Strategie für den Umgang mit dem Thema Corporate Governance.
  • Diese umfasst zunächst eine optimale Gestaltung der gesellschaftsrechtlichen Struktur, der Unternehmensführung und der notwendigen Kontrolle; dabei orientieren wir uns an den aktuellen Anforderungen an die Corporate Governance.
  • Daran schließt sich die adressatenorientierte Kommunikation und Information über die bestehenden Corporate-Governance-Strukturen an, um die positiven Wirkungen auch in der Außenwirkung deutlich herauszustellen.
  • Bei Bedarf unterstützen wir Sier darüber hinaus bei der Entwicklung und Umsetzung eigener Corporate-Governance-Grundsätze sowie im Rahmen von Enforcement-Verfahren.
  • Bei der Beratung zu Fragen der Corporate Governance berücksichtigen wir selbstverständlich die Spezifika der jeweiligen Branche und Rechtsform.

Umfassende Veränderungen in der Organisationsstruktur prägen das Bild der modernen Ökonomie. Bei Kauf- und Verkaufsentscheidungen entsteht ein Wettbewerb um Akquisitionsobjekte. Dies bedingt, dass notwendige Due Diligences mitunter unter großem Zeitdruck und auf ausgewählte Bereiche fokussiert durchgeführt werden müssen. Die systematische Konzentration auf die Wert bestimmenden Faktoren optimiert den Nutzen der Due Diligence.

  • Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung bei der Planung und Durchführung von Due Diligences.
  • Dabei schätzen wir Chancen und Risiken realistisch ein. Im Rahmen der Analyse werden je nach Sachverhalt beispielsweise Vermögens- und Ertragslage, Cashflow, Marktstellung, steuerliche Risiken und die Personalsituation betrachtet.
  • Wir erarbeiten für unsere Mandanten eine fundierte Entscheidungsgrundlage, die auf zuverlässigen Bewertungsmodellen, Wahrscheinlichkeitsrechnungen und Sensitivitätsanalysen basiert und mögliche Risiken erkennen lässt.
  • Durch Simulationsrechnungen können wir darüber hinaus die bilanziellen Auswirkungen der Transaktion darstellen.
  • Bei Due Diligences berücksichtigen wir selbstverständlich die Spezifika der jeweiligen Branche und Rechtsform.
Fairness Opinions geben eine fachliche Stellungnahme zum Ergebnis eines Entscheidungsprozesses ab, insbesondere zur finanziellen Angemessenheit eines Transaktionspreises im Rahmen einer unternehmerischen Initiative; sie dienen damit der Absicherung und Dokumentation fairer und nachvollziehbarer Werte für den Jahresabschluss, die Haupt- oder Gesellschafterversammlung sowie gegenüber dem Fiskus.
  • Wir unterstützen Sie durch die Erstellung aussagekräftiger Fairness Opinions zur Absicherung und Dokumentation.
  • Dabei greifen wir auf unsere langjährige Erfahrung bei Bewertungen und im Transaktionsgeschäft zurück.
  • Wir agieren frei von Interessenkollisionen unter Beachtung der notwendigen Unabhängigkeitsanforderungen.
  • Die Kombination unseres Fachwissens aus unseren Leistungsbereichen ermöglicht uns eine fundierte Stellungnahme zum jeweiligen Entscheidungsprozess.
  • Im Rahmen von Fairness Opinions berücksichtigen wir selbstverständlich die Spezifika der jeweiligen Branche und Rechtsform.
  • Weitere Informationen, wie wir Sie bei Fairness Opinions unterstützen, finden Sie hier.

Rechnungslegungsbezogene IT-Systeme verknüpfen heute Informationen über Finanzen, personelle Ressourcen, Produktion und Vertrieb. Sie umfassen unter anderem Lagerverwaltungs- und Auftragsverfolgungssysteme, Kunden- und Lieferantendatenbanken, die Finanzbuchhaltung und vieles andere mehr. Sie bieten je nach Bedarf auch Schnittstellen zu Lieferanten und Kunden.

In diesem Zusammenhang treten häufig Fragen bezüglich der Effizienz der IT-gestützten Arbeitsabläufe und der IT-Strategie der Unternehmensleitung auf. Oft erzwingen bestehende Strukturen die Anpassung von Geschäftsprozessen an integrierte Rechnungslegungssysteme.

  • Wir übernehmen je nach Ihren Wünschen verschiedene Aufgaben im Bereich der rechnungslegungsbezogenen Geschäftsprozessoptimierung.
  • Wir bieten Ihnen ein ausgeprägtes fachliches und methodisches Wissen gepaart mit jahrzehntelanger Erfahrung in der Analyse, Planung und Modellierung zur Optimierung Ihrer Rechnungswesenprozesse und daran anschließender operativer Abläufe.
  • Wir analysieren das bestehende Rechnungslegungssystem und erarbeiten individuelle Verbesserungsvorschläge.
  • Ebenso unterstützen wir Sie bei der Erarbeitung und Einführung von prozessbezogenen Steuerungs- und Überwachungssystemen, um die Einhaltung der Prozesse langfristig sicherzustellen.

Das Gesellschaftsrecht wirft eine Fülle von Fragen zum Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften auf. Dies reicht von der Unternehmensgründung über Umstrukturierungen bis hin zur Nachfolgeplanung, Liquidation oder Insolvenz. Darüber hinaus umfassen gesellschaftsrechtliche Fragestellungen die Bestellung und Abberufung von Gesellschaftsorganen, die Betreuung von Hauptversammlungen sowie stille Beteiligungen und Unterbeteiligungen. Große Bedeutung kommt auch der Gestaltung von Unternehmensverträgen zu.

  • Durch die Zusammenarbeit von Experten gewährleisten wir eine kompetente Betreuung in allen gesellschaftsrechtlichen Fragen, unabhängig davon, ob es sich um einzelgesellschaftliche oder konzernspezifische Probleme handelt.
  • Durch unsere juristische Expertise schaffen wir Rechtssicherheit für unsere Mandanten.
  • Zusammen mit Ihnen erarbeiten wir ganzheitliche Lösungen und individuelle Vertragswerke, die die festgelegten Zielvorstellungen optimal abbilden und umsetzen.
  • Bei gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen zeigen wir unseren Mandanten die Auswirkungen unterschiedlicher Handlungsoptionen auf.
  • Bei der Beratung zu Fragen des Gesellschaftsrechts berücksichtigen wir selbstverständlich die Spezifika der jeweiligen Branche und Rechtsform.

Wir bieten Ihnen Betreuung aus einer Hand.

Die Vorbereitung des Börsengangs erfordert vielfältige Kenntnisse – etwa des Branchenumfelds, des Kapitalmarkts, der Unternehmensfinanzierung, des Steuer- und Wirtschaftsrechts sowie der nationale und internationale Rechnungslegung. In allen Phasen – von der Entscheidungsfindung über die Konzepterarbeitung bis hin zum öffentlichen Auftritt – müssen unter Wahrung der Vertraulichkeit Informationen gewonnen und aufbereitet werden, ohne das operative Tagesgeschäft des Unternehmens zu belasten.

  • Wir unterstützen Sie bei der Börsenfähigkeitsanalyse ebenso wie bei der Markt- und Branchenevaluierung sowie der Anfertigung von Bankenexposés.
  • Darüber hinaus helfen wir beim Aufbau eines an die veränderten Verhältnisse angepassten Finanz-, Rechnungs- und Berichtswesens.
  • Wir optimieren die rechtliche Organisationsstruktur, die steuerliche Situation und beraten unsere Mandanten bei rechnungslegungsspezifischen Folgefragen aus dem Going Public.
  • Bei der Bewältigung der Anforderungen des Kapitalmarkts an die Informationsversorgung stehen wir ebenfalls zur Verfügung.

Mit unserem umfassenden Fachwissen in den Bereichen Bilanzierung, Bewertung und Prüfung stehen wir für Spezialfragen jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung und finden Lösungen für komplexe Rechnungslegungsprobleme. Diese zielen nicht selten auf Fragen einer möglichen Nichtigkeit des Jahresabschlusses im aktienrechtlichen Sinne ab.

  • Unsere Stellungnahmen schaffen eine solide Informationsbasis, die Voraussetzung für eine adäquate Problemlösung ist, und zeigen konkrete Handlungsempfehlungen im Umgang mit der in Rede stehenden Fragestellung auf.
  • Die Breite unseres Leistungsspektrums sowie die Zusammenarbeit unserer Experten einzelner Fachgebiete gewährleisten eine umfassende Betrachtung des Problems, die sich nicht auf die Abbildung in der Rechnungslegung beschränkt, sondern mögliche steuerliche oder gesellschaftsrechtliche Fragestellungen im Blick behält.
  • Selbstverständlich berücksichtigen wir bei unserer Einschätzung die Spezifika der jeweiligen Branche und Rechtsform.

Durch die voranschreitende Internationalisierung der Wirtschaft und die grenzüberschreitende Integration der Kapitalmärkte steigt die Bedeutung international einheitlicher Rechnungslegungsstandards. Die EU-weite Verpflichtung kapitalmarktorientierter Mutterunternehmen zur Konzernrechnungslegung nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) hat diese Rechnungslegungsnormen zur „Kapitalmarktsprache“ in Europa gemacht. Bei nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen verstärken beispielsweise die neuen Eigenkapitalvereinbarungen („Basel II“) den Trend zur Umstellung der Rechnungslegung auf internationale Normen.

  • Wir begleiten Sie kompetent durch den Umstellungsprozess.
  • Gemeinsam mit ihnen erarbeiten wir die inhaltlichen und zeitlichen Grundlagen, um den Übergang effizient und problemlos zu gestalten.
  • Wir beraten unsere Mandanten bei allen notwendigen Anpassungen ihrer Informations- und Steuerungssysteme.
  • Mit unserem umfassenden Fachwissen zur Anwendung der IFRS stehen wir für Spezialfragen der Bilanzierung und Bewertung jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung und finden Lösungen für komplexe Rechnungslegungsprobleme.
  • Bei der Beratung im Zusammenhang mit den IFRS berücksichtigen wir selbstverständlich die Spezifika der jeweiligen Branche und Rechtsform.
Die Interne Revision ist nicht mehr nur für die Unternehmensüberwachung verantwortlich, sie soll darüber hinaus einen Beitrag zur Entwicklung des Unternehmen und zur Steigerung seines Werts leisten. Manche Unternehmen übertragen die Interne Revision aus Kosten- oder Effizienzgründen ganz oder teilweise Dritten. In diesen Fällen übernehmen Unternehmensexterne beispielsweise die Prüfung bestimmter Felder oder die Evaluierung und Beurteilung des internen Kontroll- und Überwachungssystems und stellen so kurzfristig oder dauerhaft fachliche Ressourcen zur Verfügung.
  • Wir übernehmen auf Wunsch verschiedene Aufgaben der Internen Revision.
  • Mit diesem Outsourcing profitieren die Mandanten von unserer umfassenden fach- und branchenspezifischen Expertise in den Bereichen Bilanzierung, Bewertung und risikoorientierte Prüfung.
  • Wir analysieren das bestehende Risikomanagementsystem und erarbeiten bei Bedarf Verbesserungsvorschläge.
  • Verbleibt die Interne Revision beim Mandanten oder soll sie dort erst aufgebaut werden, stellen wir sicher, dass sie effizient und effektiv nach modernen Standards arbeitet.
  • Hier sind wir in der Lage, kompetent und zuverlässig die Wirksamkeit beurteilen oder eine funktionierende Interne Revision neu implementieren. Dabei stehen Arbeitsprozesse und Arbeitsmethoden, die Dokumentations- und Kommunikationsanforderungen sowie die Qualitätsmessung im Fokus des Interesses.
  • Bei unserer Tätigkeit im Bereich Interne Revision berücksichtigen wir selbstverständlich die Spezifika der jeweiligen Branche und Rechtsform.
  • Weitere Informationen, wie wir Sie beispielsweise bei Interner Revision und Risikomanagement unterstützen, finden Sie hier.

Die Globalisierung des Kapitalmarkts erhöht die Anforderungen an die Kommunikation der Unternehmen. Investoren erwarten international vergleichbare Rechenwerke, darüber hinaus melden die verschiedenen Adressatengruppen – beispielsweise Analysten und Privatanleger – spezifischen Informationsbedarf an.

  • Wir sind ist Ihr kompetenter Partner für die Kapitalmarktkommunikation
  • Wir unterstützen Mandanten bei der Bereitstellung der erforderlichen Informationen.
  • Wir erarbeiten mit dem Mandanten eine optimierte Informationsstrategie, die gewährleistet, dass unterschiedliche Adressatengruppen zum jeweils richtigen Zeitpunkt speziell auf sie zugeschnittene Informationen erhalten.
  • Wir setzen auf adressatenorientierte Kommunikation, die Informationsasymmetrien vermeidet.
  • Bei der Kapitalmarktkommunikation berücksichtigen wir selbstverständlich die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Branche und Rechtsform

Latente Steuern stellen eines der komplexesten Bilanzierungsfelder dar. Dementsprechend vielfältig sind die Fragestellungen und Herausforderungen, die mit der notwendigen oder möglichen Bildung latenter Steuern einhergehen können.

  • Ein wesentlicher Faktor im Zusammenhang mit latenten Steuern ist – neben den unterschiedlichen Ertragsteuerarten – die Rechtsform des Bilanzierenden.
  • Ebenfalls von Bedeutung sind die Gesellschafterstruktur oder auch die Einbindung in eine Unternehmensgruppe, die wesentliche Auswirkungen für den Ansatz und die Bewertung latenter Steuern haben können.
  • Dabei ergeben sich je nach Anwendungsfall ggf. auch abweichende Beurteilungen für einzelgesellschaftliche oder konsolidierte Betrachtungen.
  • Die Bilanzierung latenter Steuern erfordert nicht nur das Beherrschen der handelsrechtlichen Vorgaben. Vielmehr bedarf es auch eines spezifischen Verständnisses der steuerlichen Struktur, um zu einer sachgerechten Beurteilung zu gelangen. Diese stellen wir durch den interdisziplinären Ansatz unserer Experten sicher.

Mergers & Acquisitions sowie strategische Kooperationen eröffnen Unternehmen neue Chancen. Daher stellen sie bedeutende, aber auch risikoreiche unternehmerische Entscheidungen dar. Detaillierte Planung, Transaktionssicherheit und adäquates Transaktionsmanagement sind notwendige Bedingungen des Erfolgs.

  • Wir unterstützen den gesamten Prozess kompetent und effektiv.
  • Wir beantworten steuerliche Fragen und beraten bei der Wahl einer geeigneten Transaktionsfinanzierung.
  • Darüber hinaus beraten wir den Mandanten in Rechtssachen und führen die Due Diligence durch.
  • Wir behalten stets das Ziel der Transaktion im Blick, koordinieren alle Informationsstränge und können dadurch sicher im Sinne des Mandanten verhandeln.
  • Unsere Mitarbeiter verfolgen die Entwicklungen in allen relevanten Bereichen, weisen frühzeitig auf Trends hin und unterbreiten Handlungsvorschläge.
  • Bei der Betreuung von Mergers & Acquisitions berücksichtigen wir selbstverständlich die Spezifika der jeweiligen Branche und Rechtsform.

Qualität ist ein entscheidender Erfolgsfaktor im Wettbewerb. Dementsprechend hoch sind die Anforderungen an die Sicherstellung der Leistungsqualität. Aufgrund unseres eigenen Verständnisses von Qualität und unserer Ansprüche an uns selbst sind wir uns dieser Bedeutung umfassend bewusst. Unsere Expertise im Umgang mit Qualitätssicherung nutzen wir nicht nur bei Kleeberg selbst, sondern stellen unser Wissen auch Mandanten und Berufskollegen zur Verfügung.

  • Neben gesetzlich vorgeschriebenen Qualitätskontrollprüfungen bieten wir unseren Berufskollegen weitere qualitätssichernde Dienstleistungen an. Hierzu gehören unter anderem ISO-Zertifizierungen sowie die Übernahme der Berichtskritik oder internen Nachschau.
  • Darüber hinaus bringen unsere Mitarbeiter ihre langjährige Erfahrung in die Organisationsberatung insbesondere kleiner und mittelständischer Praxen ein.
  • Unser Verständnis der spezifischen Anforderungen dieser Zielgruppe nutzen wir, um diese bei der Optimierung ihrer Organisationsabläufe und der Servicequalität umfassend zu unterstützen und den kontinuierlichen Verbesserungsprozess zu begleiten.
  • Zudem stehen wir für fachliche Stellungnahmen und Gutachten beispielsweise zu Fragen der einzelgesellschaftlichen und konsolidierten Rechnungslegung nach HGB und IFRS zur Verfügung.
  • Die breit gefächerten Kenntnisse unserer Mitarbeiter versetzen uns in die Lage, auch sehr spezielle Fragestellungen zu beleuchten und praxisgerechte Lösungsvorschläge zu erarbeiten.

Die große Bedeutung von Corporate Governance und Compliance rückt ein adäquates Risikomanagement der Unternehmen zunehmend in den Fokus. Die Unternehmensführung ist dafür verantwortlich, geeignete Maßnahmen im Umgang mit den Risiken zu ergreifen.

Das Risikomanagement ist einerseits Ausfluss einer betriebswirtschaftlichen Betrachtung, die die optimale Ausgestaltung des Unternehmens auch hinsichtlich der Risikoexposition sowie deren Beherrschung beinhaltet.

Andererseits sehen sich Unternehmensverantwortliche, die Fragen des Risikomanagements vernachlässigen, möglicherweise Vorwürfen hinsichtlich der Verletzung ihrer Pflichten ausgesetzt.

  • Wir unterstützen Sie bei der Analyse und Ausgestaltung des Risikomanagements in Ihrem Unternehmen.
  • Als unser Mandant profitieren Sie von unserer umfassenden fach- und branchenspezifischen Expertise entlang des gesamten Prozesses von der Risikoinventur über die Risikobeurteilung bis hin zur Implementierung der geeigneten Steuerungsmaßnahmen und Überwachung von deren Wirksamkeit.
  • Dabei fließen selbstverständlich auch unternehmensspezifische Faktoren und Fragestellungen ebenso wie die relevanten gesetzlichen und anderen regulatorischen Vorschriften in unsere Tätigkeit ein.

Vor dem Hintergrund zunehmenden Wettbewerbs und wachsenden Kostendrucks bieten Umstrukturierungen die Chance, Ressourcen neu zuzuordnen und durch Bündelung der Kräfte die Position des Unternehmens zu verbessern. Dabei fallen Entscheidungen etwa über Kernkompetenzen und Kapitaleinsatz – oft mit Konsequenzen für den Personalbereich.

  • Wir helfen Ihnen bei der Ausarbeitung des individuellen Konzepts für den Ablauf der Umstrukturierung und unterstützen die Umsetzung.
  • Auf der Suche nach der besten Entscheidung vergleichen wir verschiedene Szenarien.
  • Wir wissen, dass eine Umstrukturierung nach innen und außen erklärt und nachvollziehbar gemacht werden muss. Auch dabei beraten wir den Mandanten.
  • Wir unterstützen den gesamten Umstrukturierungsprozess, um die nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit des Mandanten sicherzustellen und seine wirtschaftliche Situation zu optimieren.
  • Für Zu- und Verkäufe von Unternehmensteilen oder -gruppen stellen wir unser Know-how aus den Bereichen Mergers & Acquisitions und Due Diligence zur Verfügung.
  • Bei der Beratung im Zusammenhang mit Umstrukturierungen berücksichtigen wir selbstverständlich die Spezifika der Branche und der Rechtsform.
Ein Unternehmen wird ganz oder teilweise verkauft, Gesellschafter treten ein oder scheiden aus – Veränderungen in der Eigentümerstruktur machen häufig eine Neubewertung des Unternehmens nötig. Dafür kommen verschiedene Verfahren in Frage.
  • Gemeinsam mit dem Mandanten führen wirumfassende Unternehmensbewertungen durch.
  • Mit Hilfe des für die individuelle Aufgabe optimal geeigneten Bewertungsverfahrens ermitteln wir den Wert des Mandantenunternehmens oder den Wert von Zielunternehmen im Rahmen von Unternehmenstransaktionen.
  • Durch unsere effiziente Vorgehensweise schaffen wir in angemessener Zeit die erforderliche Informationsbasis und gelangen zügig zu sachgerechten und verlässlichen Ergebnissen.
  • Bei Unternehmensbewertungen berücksichtigen wir selbstverständlich die Spezifika der jeweiligen Branche und Rechtsform.
  • Weitere Informationen, wie wir Sie bei Unternehmensbewertungen unterstützen, finden Sie hier.

Beratung in Fragen der Unternehmensnachfolge und des Vermögenstransfers erfordert umfassende rechtliche und steuerliche Kenntnisse – und ein hohes Maß an Lebenserfahrung und Fingerspitzengefühl.

  • Zusammen mit dem Mandanten klären wir zunächst die individuelle Zielvorstellung.
  • Auf dieser Basis arbeiten wir eine nach organisatorischen, steuerlichen und rechtlichen Gesichtspunkten optimierte Vermögens- und Unternehmensstruktur aus.
  • Bei allen zur Umsetzung notwendigen Rechtsgeschäften stehen wir dem Mandanten beratend zur Seite. Bei der Nachfolgeplanung berücksichtigen wir sowohl den Erhalt des Familienvermögens als auch Versorgungsaspekte aus der Sicht der übergebenden Generation.
  • Wir nehmen die erbschaftsteuerliche Bewertung des Gesamtvermögens vor und ermittelt die latente Steuerbelastung vorgesehener Erbfolgeregelungen.
  • Wir entwickeln Langzeitstrategien für den steuerschonenden Vermögensübergang auf die nächste Generation.
  • Bei der Betreuung von Unternehmensnachfolgen und Vermögenstransfers berücksichtigen wir selbstverständlich die Spezifika der jeweiligen Branche und Rechtsform.

Sowohl im vorläufigen als auch im eröffneten Insolvenzverfahren benötigt der Insolvenzverwalter neben einer laufenden Liquiditätsplanung für das Schuldnerunternehmen auch steuerlichen Rat, den er schon aus Gründen der persönlichen Haftung möglichst bei externen Dienstleistern einholen wird. Die Verfolgung von Haftungsansprüchen erfordert ein objektives Gutachten zum Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung durch einen unabhängigen Dritten.

  • Durch unsere Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Insolvenzverwaltern kennen wir die insolvenzrechtlichen Besonderheiten, so dass wir bei diesen Aufgabenstellungen der kompetente Partner für Insolvenzverwalterpraxen sind.
  • Wie ermitteln bei der Erstellung von Liquiditätsplanungen in enger persönlicher Abstimmung mit dem Verwalter, welche Zahlungen tatsächlich zur Fortführung des Betriebs erforderlich sind.
  • Wird das vorläufige Verfahren angeordnet, sind wir in der Lage, schon anlässlich der ersten Betriebsversammlung mit einem Team im Unternehmen die wirtschaftlichen Rahmendaten in Abstimmung mit der Geschäftsleitung, dem Controlling, dem Einkauf und Verkauf und der Buchhaltung zu ermitteln und eine erste Liquiditätsplanung zu fertigen.
  • Aus dieser werden geeignete wirtschaftliche und organisatorische Maßnahmen zur Liquiditätsverbesserung hergeleitet.
  • Im laufenden Verfahren unterstützen wir den Insolvenzverwalter bei der Geltendmachung von Haftungsansprüchen.
  • Von uns gefertigte Gutachten zur Feststellung von Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung bilden die Grundlage für eine erfolgreiche Verfolgung der Ansprüche durch den Verwalter.
  • Die aktuelle Rechtsprechung des BFH und die fortlaufenden Bestrebungen zur Reform des Insolvenzrechts bringen kontinuierliche Veränderungen der steuerlichen Rahmenbedingungen des Insolvenzverfahrens mit sich. Auf diese Änderungen reagieren wir aktiv bei der Erstellung der Steuererklärungen des Insolvenzschuldners im Auftrag des Verwalters.

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