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Die Veränderung des deutschen Handelsrechts durch das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) stellt die tief greifendste Reform der deutschen Rechnungslegung seit den achtziger Jahren dar. Vielfach wird auch vom Paradigmenwechsel in der Rechnungslegung gesprochen. Dieser betrifft neben dem HGB auch in Teilen steuerrechtliche Vorschriften sowie Regelungen des AktG und PublG. Schnittstellen müssen definiert, rechtliche Konsequenzen sorgfältig geprüft werden.

Einen Einblick in die Tragweite der Neuregelungen durch das BilMoG gibt Ihnen das BilMoG-Expertengespräch bei C.H. Beck mit Karl Petersen und Dr. Christian Zwirner.
Neben dem Umfang der einzelnen Regelungen verlangt die Tiefe einzelner Änderungen eine zeitnahe intensive Diskussion der handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften in den einzelnen Unternehmen. Vielfach zeigt der Blick in die Praxis, dass sich insbesondere der deutsche Mittelstand der Herausforderungen, denen er sich im Zusammenhang mit dem BilMoG zukünftig stellen muss, noch nicht in vollem Umfang bewusst ist.
Einen Überblick über die vielfältigen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem BilMoG und seiner praktischen Umsetzung sowie die umfangreichen Hilfestellungen und Unterstützungsmöglichkeiten, die wir Ihnen in diesem Bereich anbieten, vermittelt Ihnen unser BilMoG-Flyer.
Eine Zusammenfassung der wesentlichen Änderungen durch das verabschiedete Gesetz finden Sie in unserer Kurzinformation zum BilMoG. Diese beinhaltet einen prägnanten Überblick über die Neuregelungen im HGB sowie PublG und AktG.
Der Übergang auf die neuen Regelungen des BilMoG stellt eine große Herausforderung für die Praxis dar. Der Gesetzgeber hat hierfür in das EGHGB zwei eigenständige Artikel aufgenommen: Art. 66 EGHGB regelt die erstmalige Anwendung der neuen Vorschriften des HGB, Art. 67 EGHGB enthält vor allem Beibehaltungs- und Fortführungswahlrechte sowie andere Erleichterungen. Gleichwohl sind die gesetzlichen Regelungen nicht an allen Stellen eindeutig. Ende November 2009 hat das Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW) mit IDW RS HFA 28 eine Stellungnahme zu den Übergangsregelungen des BilMoG veröffentlicht, die in vielen Zweifelsfällen Klarheit bringt. Diese Stellungnahme stellt für die Bilanzierenden eine bedeutende Hilfe im Zusammenhang mit dem Übergang auf eine Rechnungslegung gemäß BilMoG dar. Wir haben für Sie die Inhalte des IDW RS HFA 28 erläutert und mit 70 Beispielen anschaulich aufbereitet, um Ihnen die Umstellung auf das neue deutsche Bilanzrecht zu erleichtern.
An dieser Stelle informieren wir Sie gerne über ausgewählte Fragestellungen und Problembereiche im Zusammenhang mit der Reform.
Im Bereich BilMoG verbindet Kleeberg eine enge Kooperation mit der "Zeitschrift für Bilanzierung, Rechnungswesen und Controlling" (BC). Tabellarische Übersichten sowie stets aktuelle Informationen zum BilMoG erhalten Sie hier.
Ihre Ansprechpartner zum BilMoG bei Kleeberg sind:
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Kontaktadresse zum Thema BilMoG: bilmog[at]kleeberg.de