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Nachhaltig­keitsreporting: Verankerung von Nachhaltig­keitszielen

Ausweitung der berichtspflichtigen Inhalte in der Nachhaltigkeitsberichterstattung – Teil 2

Im Rahmen ihrer Klimapolitik setzt die EU-Kommission ihren „grünen Kurs“ fort. Mit dem übergeordneten Ziel der EU, Europa bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen, rückt die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen noch stärker in den Fokus. Transparente, vergleichbare und verlässliche Informationen über Nachhaltigkeitsleistungen werden mehr als je zuvor benötigt. Unternehmen müssen nach der CSRD zukünftig auch ein großes Augenmerk auf die Kommunikation ihrer Nachhaltigkeitsziele legen.

Der Schutz der Umwelt, aber auch weitere soziale und ökologische Aspekte spielen heutzutage im wirtschaftlichen Leben, aber auch in der Gesetzgebung eine immer wichtigere Rolle und werden deswegen auch stärker berücksichtigt. Mit der kurz vor Finalisierung stehenden neuen EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, der sogenannten Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), reagiert die EU auf vielfältige Kritik an den derzeitigen Regelungen und ihrer teils laschen Umsetzung. Mit den umfangreichen Änderungen werden ambitionierte Ziele verfolgt.

Eine wesentliche Änderung durch die CSRD stellt hierbei die Ausweitung und Standardisierung der berichtspflichtigen Inhalte dar, um nicht zuletzt die Veröffentlichung von transparenten, vergleichbaren und verlässlichen Nachhaltigkeitsinformationen sicherzustellen. In diesem Zusammenhang wird ein Fokus der berichtspflichtigen Unternehmen auch auf der Angabe und Offenlegung von Nachhaltigkeitszielen liegen.

Unternehmen müssen künftig unter anderem ihre eigenen zeitgebundenen Ziele (kurz-, mittel-, langfristig) in Bezug auf Nachhaltigkeitsfragen offenlegen. Hier ist bereits jetzt in der nicht-finanziellen Berichterstattung gemäß der noch gültigen CSR-Richtline (2014/95/EU bzw. §§ 289c/315c HGB) die Orientierung an den 17 Sustainability Development Goals (SDG) der Vereinten Nationen weit verbreitet. Die 17 SDG umfassen bereits alle drei Dimensionen von Nachhaltigkeit (Ökonomie, Ökologie, Soziales), weswegen Unternehmen sich auch im Rahmen der neuen CSRD-Berichterstattung hieran orientieren können.

Außerdem müssen berichtspflichtige Unternehmen aufzeigen, inwiefern sie zur Erreichung der übergeordneten Klimaziele der EU beitragen. Hier hat die EU-Kommission mit dem „European Green Deal“ ambitionierte Pläne gefasst. Dazu gehört unter anderem die Senkung der Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % im Vergleich zu 1990 und die Klimaneutralität Europas als ersten Kontinent bis 2050. Unternehmen müssen in ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung darlegen, welche Fortschritte sie bei der Erreichung dieser Ziele bereits gemacht haben. Zudem müssen berichtspflichtige Unternehmen angeben, ob die eigenen umweltbezogenen Ziele auf schlüssigen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen. Die EU schlägt mit der CSRD ein neues Kapitel in der Transparenz der Verfolgung ihrer Klimaziele mittels der Nachhaltigkeitsberichterstattung auf. Die neuen Anforderungen an das Sustainability Reporting inklusive der Ausweitung der berichtspflichtigen Inhalte stellen alle (weiterhin oder erstmals) betroffenen Unternehmen vor große Herausforderungen. Steuerungs- und Reportingsysteme müssen so angepasst werden, dass auch nachhaltigkeitsbezogene/nicht-finanzielle Informationen gewonnen, verarbeitet und strukturiert aufbereitet werden können. Vor allem im Hinblick auf die Vergleichbarkeit von vergangenheitsbezogenen Kennzahlen oder auch, um den Fortschritt bei der Erreichung von Nachhaltigkeitszielen zu dokumentieren, ist es ratsam, frühzeitig Reporting-Prozesse aufzusetzen und anzuwenden.

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