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Wirtschaftsprüferkammer veröffentlicht Schwerpunkte der Abschlussdurchsicht für 2026

Im Dezember 2025 veröffentlichte die Wirtschaftsprüferkammer die Schwerpunkte der Abschlussdurchsicht für das Jahr 2026. Mit der Schwerpunktsetzung werden bisherige Feststellungen aus durchgeführten Abschlussdurchsichten aufgegriffen sowie erwartete Fragen zum Bestätigungsvermerk und zur Rechnungslegung adressiert.

Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) führt jährlich eine stichprobenartige Durchsicht der veröffentlichten Jahres- und Konzernabschlüsse durch. Am 03. Dezember 2025 veröffentlichte die WPK die Schwerpunkte der Abschlussdurchsicht für das Jahr 2026. Die folgenden Prüfungsschwerpunkte wurden ausgehend von den Erfahrungen der Vergangenheit und aktuellen Fragestellungen von der WPK identifiziert und festgelegt.

Die WPK hat insgesamt acht Schwerpunkte definiert:

  • Hinsichtlich des Bestätigungsvermerks bilden die Modifizierungen von Prüfungsurteilen im Bestätigungsvermerk einen Schwerpunkt. Zudem sind Hinweise zur Hervorhebung eines Sachverhalts und Hinweise auf bestandsgefährdende Risiken Gegenstand der Abschlussdurchsicht. Auch die Aufnahme eines Abschnitts zu sonstigen Informationen wird von der Wirtschaftsprüferkammer adressiert.
  • Einen weiteren Schwerpunkt der Abschlussdurchsicht stellt die Fortführung der Unternehmenstätigkeit dar. Im Fokus stehen hier die Beurteilung der Fortführungs-Prämisse bei Vorliegen einer wesentlichen Unsicherheit i. S. d. IDW PS 270 n. F. sowie die Angabepflichten bei Vorliegen von bestandsgefährdenden Risiken.
  • Im Zusammenhang mit den Finanzanlagen werden insbesondere die Bewertung, die Angaben zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die außerplanmäßigen Abschreibungen auf Finanzanlagen genauer betrachtet.
  • Als vierter Schwerpunkt im Rahmen der Abschlussdurchsicht wurde die korrekte Abbildung von entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerten identifiziert. Zentrales Thema ist die Erläuterung des Abschreibungszeitraums eines entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerts sowie die Darlegung der wesentlichen, wertbestimmenden Faktoren, die der Schätzung der Nutzungsdauer zu Grunde liegen bzw. die Begründung bei Anwendung einer typisierten Nutzungsdauer.
  • Ebenfalls als Schwerpunkt der Abschlussdurchsicht genannt, wird die Immobilienbewertung. Dazu gehören u. a. Angaben zur Bewertung von Immobilien des Umlaufvermögens unter Berücksichtigung von Anhaltspunkten für eine Wertminderung, zur Bewertung von Immobilien des Anlagevermögens unter Berücksichtigung von Anhaltspunkten für eine voraussichtlich dauernde Wertminderung oder zur Bewertung von durch Immobilien gesicherte Forderungen.
  • Den sechsten Schwerpunkt der Abschlussdurchsicht für 2026 stellen die Angaben zum Abschlussprüferhonorar nach § 285 Nr. 17 a) – d) HGB bzw. nach § 314 Abs. 1 Nr. 9 a) – d) HGB dar.
  • Die Angaben zu Sicherungsgeschäften stellen einen weiteren Schwerpunkt der Abschlussdurchsicht dar. Dies betrifft insbesondere die Angaben zu den derivativen Finanzinstrumenten, die hinsichtlich Art und Umfang nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanziert werden, dem beizulegendem Zeitwert, der angewandten Bewertungsmethode, dem gegebenenfalls vorhandenem Buchwert, dem Bilanzposten, in dem der Buchwert erfasst ist, sowie den Gründen, warum der beizulegende Zeitwert nicht bestimmt werden kann. Überdies ist auch auf die Angaben hinsichtlich der gemäß § 254 HGB gebildeten Bewertungseinheiten zum Betrag des abgesicherten Grundgeschäfts, zu den Arten von Bewertungseinheiten (Mikro-, Makro- oder Portfolio-Hedge) und zur Höhe der damit abgesicherten Risiken zu achten.
  • Der achte und letzte Schwerpunkt im Rahmen der Abschlussdurchsicht bezieht sich auf die Ausführungen in den Bericht zum Geschäftsverlauf und zur Lage sowie auf die Ausführungen zur Risiko- und Prognoseberichterstattung im (Konzern-)Lagebericht.

Vorstehende Schwerpunkte der Abschlussdurchsicht der WPK sollten den Wirtschaftsprüfer*innen bekannt sein. Darüber hinaus sollte die korrekte Umsetzung dieser Themen in den Prüfungen der Jahres- und Konzernabschlüsse ein besonderes Augenmerk gelegt werden. Insofern bietet es sich an, die vorgenannten Punkte auch mit den Bilanzierenden im Vorfeld zu besprechen und etwaige relevante Angaben und Bilanzierungsannahmen im Vorfeld genauer zu analysieren. Für den Bilanzierenden stellen die von der WPK identifizierten Aspekte eine wichtige Orientierung bei der Erstellung des Jahres- und Konzernabschlusses sowie des (Konzern-)Lageberichts für das (kalenderjahrgleiche) Geschäftsjahr 2025 dar.

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