https://www.kleeberg.de/team/xiuyun-sun/
https://www.kleeberg.de/team/monika-buehring/
https://www.kleeberg.de/team/mioara-petre/
https://www.kleeberg.de/team/dmitriy-levitskiy/
https://www.kleeberg.de/team/christine-schroedl/
https://www.kleeberg.de/team/maria-andrea-wekerle/
https://www.kleeberg.de/team/laura-zwirner/
https://www.kleeberg.de/team/andreas-kuhn/
https://www.kleeberg.de/team/julian-philipp/
https://www.kleeberg.de/team/carina-boegner/
https://www.kleeberg.de/team/ann-katrin-schad/
https://www.kleeberg.de/team/katharina-mittermeier/
https://www.kleeberg.de/team/alina-appelt/
https://www.kleeberg.de/team/carola-springfeld/
https://www.kleeberg.de/team/andreas-ertl/
https://www.kleeberg.de/team/julian-liebmann/
https://www.kleeberg.de/team/nils-klaube/
https://www.kleeberg.de/team/mario-karstens/
https://www.kleeberg.de/team/alexander-weyer/
https://www.kleeberg.de/team/anna-guenther/
https://www.kleeberg.de/team/sebastian-schoeffel/
https://www.kleeberg.de/team/alexander-gressierer/
https://www.kleeberg.de/team/lisa-spirkl/
https://www.kleeberg.de/team/arzum-esterhammer/
https://www.kleeberg.de/team/karolin-bihler/
https://www.kleeberg.de/team/tim-zumbach/
https://www.kleeberg.de/team/amelie-merath/
https://www.kleeberg.de/team/aylin-oezcan/
https://www.kleeberg.de/team/annika-ruettgers/
https://www.kleeberg.de/team/volker-blau/
https://www.kleeberg.de/team/kathrin-hamann/
https://www.kleeberg.de/team/angela-popp/
https://www.kleeberg.de/team/sebastian-sieber/
https://www.kleeberg.de/team/stefan-reutin/
https://www.kleeberg.de/team/jacqueline-goldberg/
https://www.kleeberg.de/team/stefan-latteyer/
https://www.kleeberg.de/team/lorenz-neu/
https://www.kleeberg.de/team/frank-strasser/
https://www.kleeberg.de/team/jasmin-moerz/
https://www.kleeberg.de/team/karl-nagengast/
https://www.kleeberg.de/team/katharina-moenius/
https://www.kleeberg.de/team/joana-maria-ordinas-ordinas/
https://www.kleeberg.de/team/sanja-mitrovic/
https://www.kleeberg.de/team/karl-petersen/
https://www.kleeberg.de/team/katharina-julia-missio/
https://www.kleeberg.de/team/hermann-plankensteiner/
https://www.kleeberg.de/team/ronald-mayer/
https://www.kleeberg.de/team/dieter-mann/
https://www.kleeberg.de/team/stefan-prechtl/
https://www.kleeberg.de/team/lars-luedemann/
https://www.kleeberg.de/team/sabine-lentz/
https://www.kleeberg.de/team/katharina-lauschke/
https://www.kleeberg.de/team/daniel-lauschke/
https://www.kleeberg.de/team/philipp-rinke/
https://www.kleeberg.de/team/kai-peter-kuenkele/
https://www.kleeberg.de/team/alexander-krueger/
https://www.kleeberg.de/team/hans-martin-sandleben/
https://www.kleeberg.de/team/beate-koenig/
https://www.kleeberg.de/team/anna-maria-scheidl-klose/
https://www.kleeberg.de/team/andreas-knatz/
https://www.kleeberg.de/team/christian-klose/
https://www.kleeberg.de/team/reinhard-schmid/
https://www.kleeberg.de/team/juergen-schmidt/
https://www.kleeberg.de/team/thea-schopf/
https://www.kleeberg.de/team/steffen-sieber/
https://www.kleeberg.de/team/sandra-inioutis/
https://www.kleeberg.de/team/martina-strobel/
https://www.kleeberg.de/team/michael-thiel/
https://www.kleeberg.de/team/michael-vodermeier/
https://www.kleeberg.de/team/robert-hoertnagl/
https://www.kleeberg.de/team/monika-walke/
https://www.kleeberg.de/team/erwin-herzing/
https://www.kleeberg.de/team/martina-hermes/
https://www.kleeberg.de/team/stephanie-gruber-joerg/
https://www.kleeberg.de/team/thomas-goettler/
https://www.kleeberg.de/team/kristin-fichter/
https://www.kleeberg.de/team/juliana-engesser/
https://www.kleeberg.de/team/tobias-ehrich/
https://www.kleeberg.de/team/gerhard-de-la-paix/
https://www.kleeberg.de/team/markus-wittmann/
https://www.kleeberg.de/team/julia-busch/
https://www.kleeberg.de/team/corinna-boecker/
https://www.kleeberg.de/team/christoph-bode/
https://www.kleeberg.de/team/christian-binder/
https://www.kleeberg.de/team/frank-behrenz/
https://www.kleeberg.de/team/hannes-zieglmaier/
https://www.kleeberg.de/team/christian-zwirner/
https://www.kleeberg.de/team/dirk-baum/

Sie wollen einen Gesprächstermin vereinbaren oder möchten gerne weiteres Informationsmaterial über unsere Kanzlei bzw. haben Fragen, Anmerkungen, Verbesserungsvorschläge, dann stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung. Wir freuen uns auf Sie!

Dr. Kleeberg & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Augustenstraße 10
80333 München
Deutschland

Telefon +49 89 55983-0
Telefax +49 89 55983-280

E-Mail

Ihr Weg zu uns ins Büro:
Anreise (Google Maps)

Sie erreichen uns an unserem zentralen Standort in der Münchner Innenstadt mit öffentlichen Verkehrsmitteln sowie vom Hauptbahnhof aus in wenigen Minuten zu Fuß.

Bei Anreise mit dem Fahrzeug stehen Ihnen reservierte Parkmöglichkeiten in unserer Tiefgarage zur Verfügung.

Zurück zu den News

AWV-Meldepflichten bei Auslandsforderungen und Auslandsverbindlichkeiten

Unternehmen mit grenzüberschreitenden Finanzbeziehungen stehen vor umfangreichen Meldeanforderungen nach der Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Insbesondere die Meldungen zu Auslandsforderungen und Auslandsverbindlichkeiten erfordern genaue Kenntnis der gesetzlichen Schwellenwerte, Fristen und Meldeformulare.

Die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) ist die Verordnung zur Durchführung des deutschen Außenwirtschaftsgesetzes (AWG). Sie regelt die Genehmigungs-, Verfahrens- und Meldebestimmungen für den Außenwirtschaftsverkehr sowie die zugehörigen Straf- und Bußgeldvorschriften.

In diesem Zusammenhang sind die Meldepflichten nach § 66 AWV für Meldungen über den Bestand von Auslandsforderungen und Auslandsverbindlichkeiten von besonderer Bedeutung.

Meldepflicht

Inländische Nichtbanken haben monatlich ihre Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Ausländern zu melden, wenn die Summe dieser Auslandsforderungen oder die Summe dieser Auslandsverbindlichkeiten den Betrag von EUR 6.000.000,00 oder den Gegenwert in einer anderen Währung übersteigt.

Darüber hinaus müssen inländische Unternehmen, deren Auslandsforderungen und Auslandsverbindlichkeiten aus Finanzbeziehungen mit Ausländern einschließlich der Summe aus derivativen Finanzinstrumenten jeweils EUR 500.000.000,00 übersteigen, eine Meldung über ihre Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Ausländern aus derivativen Finanzinstrumenten abgeben.

Ausgenommen von der Meldepflicht sind natürliche Personen, monetäre Finanzinstitute (MFIs), Investmentaktiengesellschaften und Kapitalverwaltungsgesellschaften bezüglich der Forderungen und Verbindlichkeiten ihrer Sondervermögen.

Meldepflichtige Sachverhalte:

Meldepflichtige Forderungen und Verbindlichkeiten sind insbesondere:

  • unverbriefte Forderungen und Verbindlichkeiten (z. B. Darlehen, Guthaben bei Banken, Forderungen und Verbindlichkeiten auf Cash-Pool-Konten),
  • übertragene bzw. empfangene Sicherheitsleistungen in Geld (z. B. im Zusammenhang mit Wertpapierleihgeschäften),
  • Forderungen und Verbindlichkeiten aus der Gewährung und Aufnahme von Schuldscheindarlehen,
  • Forderungen und Verbindlichkeiten aus dem Erwerb und Verkauf von (nicht-börsenfähigen) Namensschuldverschreibungen,
  • Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen,
  • Forderungen und Verbindlichkeiten aus geleisteten und empfangenen Anzahlungen,
  • Forderungen und Verbindlichkeiten aus Akzepten und Wechseln.

Nicht meldepflichtig sind dagegen:

  • nicht ausgenutzte Kreditzusagen,
  • Kapitalbeteiligungen an ausländischen Banken und Nichtbanken,
  • Mezzanine-Kapital (u. a. auch Genussrechtskapital) – soweit es bilanziell dem Eigenkapital zuzuordnen ist,
  • in börsenfähigen Wertpapieren verbriefte Forderungen und Verbindlichkeiten (z. B. Aktien, Anleihen, Fonds),
  • Sachdarlehen (z. B. die im Zusammenhang mit Wertpapierleihgeschäften entstandenen Forderungen auf Rückübertragung verliehener Wertpapiere bzw. Verpflichtung zur Rückgabe entliehener Wertpapiere),
  • Eventualverbindlichkeiten (z. B. Garantien, Bürgschaften etc.), solange es nicht zum Haftungsfall kommt, d. h. solange der eigentliche Schuldner seine Verbindlichkeiten selbst zurückzahlt.

Meldeform:

Für die Erstattung dieser Bestandsmeldungen ist das Erhebungsschaubild AUSWIB1 (Meldungen Anlage 4 zur AWV – AUSWIB1, ehemals Anlagen 5, Z5a, Z5b) anzuwenden.

In dem Schaubild AUSWIB1 sind enthalten:

  • Forderungen und Verbindlichkeiten aus Finanzbeziehungen mit ausländischen Geldinstituten;
  • Forderungen und Verbindlichkeiten aus Finanzbeziehungen mit verbundenen ausländischen Nichtbanken;
  • Forderungen und Verbindlichkeiten aus Finanzbeziehungen mit sonstigen ausländischen Nichtbanken;
  • Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen ausländischen Nichtbanken aus dem Waren- und Dienstleistungsverkehr (Exportforderungen und lmportverbindlichkeiten einschließlich geleisteter und entgegengenommener Vorauszahlungen);
  • Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber sonstigen ausländischen Nichtbanken aus dem Waren- und Dienstleistungsverkehr;
  • Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Ausländern aus derivativen Finanzinstrumenten.

Meldefrist:

Bei den Meldefristen ist zwischen der Meldung der Bestände der Forderungen und Verbindlichkeiten auf der einen Seite sowie der Meldung der Bestände aus derivativen Finanzinstrumenten zu unterscheiden:

Der Bestand der Forderungen und Verbindlichkeiten ist bis zum 10. Werktag des Folgemonats zu melden.

Der Bestand der Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Ausländern aus derivativen Finanzinstrumenten ist einmal im Quartal nach den Büchern des Meldepflichtigen bis zum 50. Werktag nach Ablauf eines jeden Kalendervierteljahres zu melden.

Fällt das Ende der Meldefrist auf einen Sonn- oder Feiertag, so verlängert sich die Meldefrist bis zum ersten darauffolgenden Werktag.

Begriff „Ausländische Banken“:

Ausländische Banken sind Institute mit Sitz oder Ort der Leitung im Ausland, die im betreffenden Land als Bank gelten. Hierzu zählen beispielsweise:

  • Zweigstellen inländischer Banken im Ausland, nicht jedoch inländische Zweigstellen und Repräsentanzen ausländischer Banken,
  • ausländische Währungsbehörden/Notenbanken einschließlich der Notenbanken der EWU-Mitgliedsländer und der EZB,
  • supranationale Banken wie zum Beispiel die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ).

Im Bereich der gesamten Europäischen Union sind als Banken nur monetäre Finanzinstitute zu erfassen.

Ist eine Fehlanzeige zwingend erforderlich, wenn keine meldepflichtigen Bestände vorliegen?

Entfällt für einen Inländer, der zu einem vorangegangenen Meldestichtag noch meldepflichtig war, aufgrund der Unterschreitung der genannten Betragsgrenzen die Meldepflicht, ist dies schriftlich oder elektronisch mitzuteilen. Eine Fehlanzeige ist lediglich einmal abzugeben.

Liegt für eines der bisher eingereichten Meldeformulare zum Meldestichtag kein Bestand mehr vor, die Meldefreigrenze wird jedoch weiterhin durch andere Bestände überschritten (z. B. aufgrund der Höhe der Handelskredite), ist für dieses Meldeformular eine Fehlanzeige einzureichen.

Bezüglich der Meldung von derivativen Finanzinstrumenten (ehemals Z5b-Meldung) muss einmalig eine Fehlanzeige eingereicht werden, wenn die Forderungen oder Verbindlichkeiten aus Finanzbeziehungen erstmals EUR 500 Mio. übersteigen und keine Forderungen oder Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten bestehen.

Meldepflichtige Derivate:

Derivate sind schwebende Vertragsverhältnisse, deren Wert von Änderungen des Werts eines Basisobjekts (z. B. Zinssätze, Wechselkurse oder Rohstoffpreise) abhängt. Sie verursachen bei Abschluss keine oder nur geringe Anschaffungskosten und werden erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt.

Beispiele für meldepflichtige Derivate sind Optionen, Futures, Swaps, Forwards oder Warenterminkontrakte, die nicht auf die Lieferung der Ware, sondern auf einen Ausgleich in Geld gerichtet sind.

Einzubeziehen sind sowohl börsengehandelte als auch außerbörslich (OTC) abgeschlossene Kontrakte.

Aufbewahrungsfrist:

Die Meldeunterlagen sind mindestens drei Jahre aufzubewahren.

Anhand geeigneter Unterlagen soll nachgewiesen werden können, welche in die Zahlungsmeldungen eingegangenen Einzelgeschäfte in den gemeldeten Beträgen zusammengefasst sind.

Wie muss gemeldet werden?

Besteht eine Meldepflicht für eine Transaktion, ist die Meldung in elektronischer Form bei der Deutschen Bundesbank über das Allgemeine Meldeportal Statistik (AMS) einzureichen.

Die Deutsche Bundesbank plant, das AMS voraussichtlich Anfang 2026 durch eine Neuentwicklung abzulösen. Das neue AMS bietet wie bisher die Möglichkeit, Meldungen manuell einzugeben oder per CSV-Datei hochzuladen. Der Upload von XML-Dateien wird zukünftig in Next erfolgen.

Weitere News

Audit Advisory

IDW ordnet BaFin-Auffassung zur Prognoseberichterstattung ein

Der Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des IDW hat zur Auffassung der BaFin zur Prognoseberichterstattung im (Konzern-)Lagebericht Stellung genommen. Er stellt klar, dass...
Zur News
Advisory Valuation

Finale Fassung des IDW S 17 zur Beurteilung börsenkursbasierter Kompensationen

Mit dem IDW S 17 liegt nun die finale Fassung eines Standards zur Beurteilung börsenkursbasierter Kompensationen vor. Gegenüber dem Entwurf enthält...
Zur News
Tax Advisory Legal

BGH-Urteil: Mieter dürfen mit Untervermietung keinen Gewinn machen

Ein berechtigtes Interesse des Mieters an der Untervermietung von Wohnraum liegt nicht vor, wenn die Untervermietung darauf abzielt, Einnahmen...
Zur News