News

Corona-Krise – Berichterstattung in Anhang und Lagebericht zum 31.12.2019

Das Corona-Virus (SARS-CoV-2)hat schwerwiegende Auswirkungen auf Unternehmen in Deutschland und stellt diese teilweise vor existenzbedrohende Probleme. Die wirtschaftlichen Herausforderungen der Pandemie führen oftmals auch noch zu einer Berichtspflicht in Anhang und Lagebericht zum 31.12.2019. Neben Chancen und Risiken müssen auch die Prognose für das folgende Geschäftsjahr und die Unternehmensfortführung hinterfragt werden.

Das IDW hat im Zuge der Ausbreitung des Corona-Virus und seiner Auswirkungen auf die Rechnungslegung zum 31.12.2019 sowie deren Prüfung mit Datum vom 04.03.2020 sowie mit Datum vom 25.03.2020 zwei fachliche Hinweise veröffentlicht und dabei verschiedene Empfehlungen ausgesprochen. Hierbei sind auch die Berichterstattung in Anhang und Lagebericht zum 31.12.2019 jeweils zentrale Themen.

Das IDW geht davon aus, dass das Corona-Virus durch seine erst im Jahr 2020 weltweit erfolgte Ausweitung regelmäßig als „wertbegründend“ einzustufen sein dürfte und somit seine bilanziellen Auswirkungen erst in Bilanz und GuV für Abschlüsse mit Stichtag nach dem 31.12.2019 zu berücksichtigen sind. Trotz dieser Einschätzung ist allerdings im (Konzern-)Anhang des handelsrechtlichen Abschlusses zum 31.12.2019 hierüber entsprechend zu berichten, sofern ein „Vorgang von besonderer Bedeutung“ vorliegt. In diesem Fall sind im sogenannten Nachtragsbericht die Art und die finanziellen Auswirkungen des Vorgangs anzugeben. Zudem wird für den Fall, dass eine wesentliche Unsicherheit an der Fortführung des Unternehmens begründet wird, auch hierüber im Nachtragsbericht zu berichten sein. Ob ein solcher Vorgang vorliegt, ist im Einzelfall zu beurteilen.

Neben Angaben im Anhang sind auch die Lageberichte zum 31.12.2019 der Unternehmen betroffen. Die Corona-Pandemie wird sich in der weit überwiegenden Mehrzahl der Fälle zumindest auf die Prognose- sowie die Chancen- und Risikoberichterstattung der betroffenen Unternehmen in deren (Konzern-) Lageberichten zum 31.12.2019 auswirken. Zudem sind nach Auffassung des IDW bei der Beurteilung der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, der bei der Bewertung von Aktiv- und Passivposten erforderlichen Prognosen sowie bei Prognosen im Lagebericht konkretisierte und belastbare Aussagen der Bundesregierung bzw. der Landesregierungen zur Durchführung von Stützungsmaßnahmen bzw. zur Gewährung von öffentlichen Unterstützungsleistungen bereits entsprechend zu berücksichtigen.

Im Ergebnis führt die aktuelle Corona-Krise dazu, dass für Unternehmen eine Berichtspflicht im Jahres-/Konzernabschluss zum 31.12.2019 und im (Konzern-)Lagebericht regelmäßig unausweichlich sein dürfte. Neben der gesetzlich geforderten Nachtragsberichterstattung im Anhang sind auch die Angaben im Chance- und Risikobericht sowie im Hinblick auf Prognosen für das laufende Geschäftsjahr 2020 detailliert zu analysieren. In Einzelfällen können die mit der Corona-Krise einhergehenden Unsicherheiten auch Zweifel an der Unternehmensfortführung aufkommen lassen.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Diese News könnten Sie auch interessieren

Audit Advisory

IDW veröffentlicht Trendwatch Positionspapier zum Thema Krankenhausfinanzierung

Das IDW hat mit Datum vom 20.03.2024 ein Trendwatch Positionspapier zum Thema „Krankenhausfinanzierung auf dem Prüfstand – Auswirkungen aktueller Entwicklungen auf die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser“ veröffentlicht. Das Positionspapier analysiert die Gründe und Auswirkungen der angespannten wirtschaftlichen Lage von Krankenhäusern, wobei aktuelle Entwicklungen und wesentliche Herausforderungen im Hinblick auf...
Tax Audit Advisory

Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen

Das LfSt Niedersachsen hat sich in seiner Verfügung vom 21.02.2024 mit der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen in Papier oder digitaler Form beschäftigt. Für die Aufbewahrung ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden, die einigen Voraussetzungen unterliegt. Aufbewahrungspflicht Aufgrund der öffentlich-rechtlichen Aufbewahrungspflichten muss eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten für zu...
Tax Advisory

BFH-Urteil zu Verrechnungspreisaspekten bei Warentransaktionen

Der BFH hat sich mit seinem Urteil vom 09.08.2023 (I R 54/19) auf diverse Aspekte bei der Bestimmung von Warenverrechnungspreisen bezogen. Der BFH urteilte über praxisrelevante Aussagen zur Rangfolge der Korrekturnormen und schafft somit Rechtssicherheit in der Frage der Normenhierarchie. Zudem äußert sich der BFH auch zur Wahl der Verrechnungspreismethode...
Advisory Valuation

Berücksichtigung eines abschreibungsbedingten Steuervorteils (TAB)

Bei der Bewertung von Personengesellschaften kann regelmäßig ein abschreibungsbedingter Steuervorteil (sog. ,,TAB“) zu berücksichtigen sein. Unter dem TAB versteht man den Barwert der Steuerersparnis aus der Abschreibung der in der steuerlichen Ergänzungsbilanz aufgedeckten stillen Reserven. Der BGH hat in einem Urteil vom 05.12.2023 festgestellt, dass ein TAB bei einer...