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EFRAG veröffent­licht erste Standard­entwürfe zur Nachhaltig­keitsbericht­erstattung

Ein nächster Meilenstein in der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist erreicht: Am 29.04.2022 hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) über die Project Task Force on European Sustainability Reporting Standards (PTF-ESRS) die ersten Entwürfe zu den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) vorgelegt.

Als zentraler Bestandteil der Klimapolitik Europas wurde bereits 2019 der „European Green Deal“ verabschiedet, mit welchem sich die EU-Kommission unter anderem das ambitionierte Ziel der Klimaneutralität Europas bis zum Jahr 2050 gesetzt hat. Vor diesem Hintergrund hat die Europäische Kommission am 21.04.2021 einen Entwurf für die sogenannte „Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)“ veröffentlicht, der seither umfassend diskutiert worden ist. Nach einer vorläufigen Einigung im Juni 2022 wird nun mit der formellen Verabschiedung des finalen Richtlinientexts in den kommenden Wochen gerechnet.

Eine wesentliche Neuerung stellt die künftig verpflichtende Anwendung von einheitlichen EU-Berichtsstandards für Zwecke der Nachhaltigkeitsberichte dar. Bislang gibt es hierzu keine konkreten Vorgaben. Dies führte in der Berichtspraxis zu einer großen Heterogenität der veröffentlichten Nachhaltigkeitsberichte hinsichtlich der Inhalte, des Detaillierungsgrads sowie des Formats. Um die Vergleichbarkeit der publizierten nachhaltigkeitsrelevanten Informationen verschiedener Unternehmen zu erhöhen, sind die Nachhaltigkeitsberichte daher zukünftig nach einheitlichen EU-Standards zu erstellen und verpflichtend in den (Konzern-)Lagebericht zu integrieren.

Vor diesem Hintergrund hat die Project Task Force on European Sustainability Reporting Standards (PTF-ESRS) am 25.04.2022 13 Standardentwürfe (Exposure Drafts) für neue European Sustainability Reporting Standards (ESRS) verabschiedet und an die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) übergeben.

Mit der Veröffentlichung dieser Standardentwürfe am 29.04.2022 durch die EFRAG wurde ein 100 Tage andauernder öffentlicher Konsultationsprozess gestartet, welcher am 08.08.2022 endet. Diese Konsultation erfolgt mit Hilfe eines standardisierten Fragenkatalogs, über den online Rückmeldungen zu rd. 1.200 Einzelfragen erbeten werden (unter anderem zur Struktur und zum Inhalt der Entwürfe sowie zur Angemessenheit der Berichtspflichten).

Der Aufbau der vorgeschlagenen Standards orientiert sich am CSRD-Entwurf. Grundsätzlich lassen sich die ESRS in drei Kategorien einordnen:

  • übergreifende Standards,
  • thematische Standards,
  • branchenspezifische Standards (Entwürfe folgen im Oktober 2023).

Die derzeit 13 Standardentwürfe enthalten Aspekte zu allgemeinen Anforderungen und Grundsätzen (ESRS 1 und 2) und zu den Bereichen Umwelt (ESRS E1 bis ESRS E5), Soziales (ESRS S1 bis ESRS S4) und Governance (ESRS G1 bis G2). Sie umfassen insgesamt rund 140 einzelne Angabepflichten, welche durch zusätzliche Anwendungsleitlinien ergänzt werden.

Die folgende Tabelle zeigt einen Überblick der einzelnen Standardentwürfe:

Übergreifende StandardsUmweltSozialesGovernance
ESRS 1 Allgemeine GrundsätzeESRS E1 KlimawandelESRS S1 Eigene BelegschaftESRS G1 Governance, Risikomanagement und interne Kontrollen
ESRS 2 Allgemeine Bestimmungen, Strategie, Governance und WesentlichkeitsbeurteilungenESRS E2 UmweltverschmutzungESRS S2 Beschäftigte in der WertschöpfungsketteESRS G2 Geschäftliches Verhalten
 ESRS E3 Wasser- und MeeresressourcenESRS S3 Betroffenes Gemeinwesen 
 ESRS E4 Biodiversität und ÖkosystemeESRS S4 Verbraucher und Endnutzer 
 ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft  

Der Begriff der Wesentlichkeit spielt in den Standardentwürfen eine zentrale Rolle. Die Standardentwürfe sehen vor, dass Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsinformationen nach dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit berichten müssen. Die doppelte Wesentlichkeit nach den ESRS-Entwürfen umfasst die sogenannte Impact-Wesentlichkeit (Auswirkungen/Einfluss des Unternehmens auf Umwelt oder Gesellschaft) und die finanzielle Wesentlichkeit (wesentliche finanzielle Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf das Unternehmen).

Nach Abschluss der öffentlichen Konsultation wird die EFRAG die ESRS überarbeiten und die finalen Entwürfe voraussichtlich am 15.11.2022 an die Europäische Kommission übergeben. Im Jahr 2023 sollen noch sektorspezifische Standards sowie Standards für kleine und mittlere Unternehmen folgen.

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