News

Post-Implementation Review des IASB zu IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12

Im Dezember 2020 hat das IASB im Rahmen des Post-Implementation Reviews dieser Regelungen die weitere Untersuchung der praktischen Auswirkungen der neuen Standards zur Konzernrechnungslegung – IFRS 10 (Konzernabschlüsse), IFRS 11 (Gemeinsame Vereinbarungen) und IFRS 12 (Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen) – veranlasst.

Im Rahmen eines Post-Implementation Reviews (PIR) sollen die IFRS-Standards zur Konzernrechnungslegung, namentlich IFRS 10 (Konzernabschlüsse), IFRS 11 (Gemeinsame Vereinbarungen) und IFRS 12 (Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen), und ihre Auswirkungen kritisch analysiert werden. Hierzu hat das IASB am 09.12.2020 eine Bitte um Informationsübermittlung (Request for Information (RFI)) veröffentlicht. Die erbetenen Rückmeldungen sollen sowohl Feedback bezüglich der Anwendung der Standards als auch bezüglich der Informationen, die den Nutzern von Jahresabschlüssen im Rahmen dieser Standards zur Verfügung gestellt werden, liefern.

Ziel des Post-Implementation Reviews ist es, die Auswirkungen der neuen Standards, welche für am oder nach dem 01.01.2013 beginnende Geschäftsjahre anzuwenden sind, mit Hilfe des RFI zu bewerten. Auf Grundlage der erzielten Datenbasis wird dann die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen durch das IASB evaluiert.

Das IASB hat um Stellungnahmen bis zum 10.05.2021 gebeten. Der RFI beinhaltet acht Fragenkomplexe, die sich konkret auf die Standards beziehen, wobei jeweils auch die aus der Praxis an das IASB herangetragenen Erfahrungen sowie geführten Diskussionen skizziert werden. Über diese konkreten Fragestellungen hinaus bittet das IASB diejenigen, die eine Stellungnahme zu einer, mehreren oder allen Fragen abgeben, auch um Hintergrundinformationen zu ihrem eigenen Bezug zu den Standards und ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Hintergrund. So soll analysiert werden können, ob vergleichbare Adressaten von Rechnungslegungsstandards und/oder Rechnungslegungsinformationen vergleichbare Einschätzungen haben. Über diese Hintergrundinformationen und die Beantwortung der konkret formulierten Fragen hinaus werden in der zehnten Frage noch nicht adressierte Problemstellungen erfragt, die nach Ansicht des Nutzers ebenfalls im Post-Implementation Review Berücksichtigung finden sollten.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Diese News könnten Sie auch interessieren

Audit Advisory Sustainability

Handelsrechtliche Schwellenwerte angehoben für 2024 und wahlweise für 2023

Zur Umsetzung der Schwellenwertrichtlinie (Delegierte Richtlinie (EU) 2023/2775) wurde im Zweiten Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften die Erhöhung der monetären HGB-Schwellenwerte geregelt. Die Gesetzesverkündung erfolgte am 16.04.2024 und das Inkrafttreten am darauffolgenden Tag, am 17.04.2024. Die neuen Schwellenwerte sind verpflichtend für Geschäftsjahre, die nach dem...
Tax Audit

Verteilung von Einnahmen bei Nutzungsüberlassungen

Der BFH hat mit Urteil IX R 18/22 vom 12. Dezember 2023 entschieden, dass die Verteilung von Einnahmen über die Nutzungsdauer nach § 11 EStG nicht voraussetzt, dass die Zeitdauer der Nutzungsüberlassung zum Vorauszahlungszeitpunkt bereits feststeht. Es ist ausreichend, dass die Zeitdauer zumindest bestimmbar ist. Die Regelung des § 11 Abs. 1 Satz 3 EStG ermöglicht es Einnahmen, welche...
Tax Audit

Neuerungen bei den GoBD

Mit Wirkung zum 1. April 2024 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein aktualisiertes Schreiben zu den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) veröffentlicht. Das neu vorliegende BMF-Schreiben vom 11. März 2024 (IV D 2 – S 0316/21/10001 :002) aktualisiert das Schreiben vom 28. November 2019 und arbeitet vor allem...
Audit Advisory

Mögliche Fristverlängerung bei finalen Selbsterklärungen zur Energiepreisbremse

Die im Zusammenhang mit den Energiepreisbremsen bestehende Frist zur Einreichung von finalen Selbsterklärungen durch die letztverbrauchenden Unternehmen ist auf den 31.05.2024 festgelegt. In begründeten Fällen kann bei der Prüfbehörde ein Antrag auf Verlängerung dieser Frist um drei Monate bis zum 31.08.2024 gestellt werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz...