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Verpflichtende ISA-Erstanwendung verschoben

Der Hauptfachausschuss des IDW hat am 26.03.2020 beschlossen, die verpflichtende erstmalige Anwendung der neuen Prüfungsstandards ISA [DE] um ein Kalenderjahr zu verschieben. Maßgeblicher Übergangszeitpunkt ist damit in der Regel die Prüfung der Abschlüsse für das Geschäftsjahr 2022, die im Jahr 2023 durchgeführt wird.

Die ISA [DE] sind Bestandteil der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung und bilden zukünftig – zusammen mit einzelnen weiterhin gültigen IDW Prüfungsstandards (IDW PS) – das Gerüst für die Prüfungsdurchführung in Deutschland. Ursprünglich sollten sie erstmals anzuwenden sein für die Prüfung von Abschlüssen für das Berichtsjahr 2021.

Jüngst hat das IDW jedoch vor dem Hintergrund der Corona-Krise beschlossen, die verpflichtende Erstanwendung um ein Jahr nach hinten zu verschieben. Die ISA [DE] sind nun erstmals verpflichtend anzuwenden für die Prüfung von Abschlüssen für Berichtszeiträume, die am oder nach dem 15.12.2021 beginnen. Sie gelten damit zwingend für die Prüfung der Geschäftsjahre 2022 (bei kalenderjahrgleichem Geschäftsjahr) im Jahr 2023. Ausgenommen davon sind Rumpfgeschäftsjahre, die vor dem 31.12.2022 enden. Mit dieser zeitlichen Verschiebung soll der Berufsstand in der aktuellen Corona-Situation von den Umstellungsmaßnahmen bei der ISA-Einführung entlastet werden.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine freiwillige vorzeitige Anwendung der ISA [DE] insgesamt weiterhin möglich (erstmals bei der Prüfung von Abschlüssen für das Berichtsjahr 2020).

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