News

Auswirkungen der Corona-Krise auf latente Steuern

Neben zahlreichen anderen Bilanzposten können auch latente Steuern von der Corona-Pandemie betroffen sein, sofern diese zu einer verschlechterten wirtschaftlichen Situation des Unternehmens oder geänderten Rahmenbedingungen führt, aus denen ein Wertberichtigungsbedarf resultiert, insbesondere bei latenten Steuern auf Verlustvorträge.

Die aktuellen Entwicklungen der Corona-Pandemie beeinflussen als wertbegründendes Ereignis die Bilanzierung und Bewertung in den Zwischen- und Jahresabschlüssen 2020 – zumindest bei Abschlussstichtagen am oder nach dem 31.03.2020. Notwendige Werthaltigkeitsüberlegungen können dabei – sofern Halbjahres- oder Quartalsberichte erstellt werden – nicht bis Ende 2020 verschoben werden, sondern müssen zum jeweiligen Stichtag auf Basis der bestmöglichen Schätzung vorgenommen werden. Dies betrifft auch die Bilanzierung und Bewertung latenter Steuern.

Die Bilanzierung aktiver latenter Steuern setzt voraus, dass in den Perioden, in denen sich die zugrunde liegenden Differenzen abbauen oder Verlustvorträge genutzt werden sollen, ein (positives) steuerliches Einkommen zur Verrechnung vorhanden ist. Soweit durch die Berücksichtigung der Auswirkungen der Corona-Krise künftige steuerliche Einkommen entfallen oder reduziert werden und aufgrund dessen in der Vergangenheit aktivierte latente Steuern nicht mehr realisiert werden können, müssen entsprechende Wertberichtigungen dieser aktivierten latenten Steuern erfasst werden. Auch die Prognosen hinsichtlich eines künftig zur Verfügung stehenden zu versteuernden Ergebnisses sind zu überprüfen. Diese dürfen zudem nicht widersprüchlich zu den von der Unternehmensleitung getroffenen Annahmen im Rahmen anderer Werthaltigkeitsprüfungen oder -überlegungen sein. Dementsprechend ist auf die notwendige Konsistenz der verwendeten Planungsrechnungen zu achten.

Auch unterschiedliche Maßnahmen zur Krisenbewältigung können Auswirkungen auf das Vorhandensein eines positiven zu versteuernden Einkommens in späteren Perioden und demnach auf die Werthaltigkeit latenter Steuern haben. Hierbei sind sowohl unternehmensinterne Faktoren als auch unternehmensexterne Entwicklungen zu beachten.

 

PDF-Download: Kleeberg_Kurzinformation_Corona_Latente_Steuern

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Diese News könnten Sie auch interessieren

Audit Advisory

IDW veröffentlicht Trendwatch Positionspapier zum Thema Krankenhausfinanzierung

Das IDW hat mit Datum vom 20.03.2024 ein Trendwatch Positionspapier zum Thema „Krankenhausfinanzierung auf dem Prüfstand – Auswirkungen aktueller Entwicklungen auf die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser“ veröffentlicht. Das Positionspapier analysiert die Gründe und Auswirkungen der angespannten wirtschaftlichen Lage von Krankenhäusern, wobei aktuelle Entwicklungen und wesentliche Herausforderungen im Hinblick auf...
Tax Audit Advisory

Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen

Das LfSt Niedersachsen hat sich in seiner Verfügung vom 21.02.2024 mit der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen in Papier oder digitaler Form beschäftigt. Für die Aufbewahrung ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden, die einigen Voraussetzungen unterliegt. Aufbewahrungspflicht Aufgrund der öffentlich-rechtlichen Aufbewahrungspflichten muss eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten für zu...
Audit

Währungsumrechnung im Konzernabschluss

Der § 308a HGB erweitert die im Einzel- und Konzernabschluss zu beachtenden Regelungen gemäß § 256a HGB hinsichtlich der Währungsumrechnung von einzelnen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die in Fremdwährung ausgewiesen sind. Dabei werden zusätzliche Vorschriften zur Umrechnung von Fremdwährungsabschlüssen eingeführt. Die Umrechnung hat dabei anhand der „modifizierten Stichtagskursmethode“ zu erfolgen. Der DRS 25...
Audit Advisory

Bundesrat billigt neue HGB-Schwellenwerte

Zur Umsetzung der Schwellenwertrichtlinie (Delegierte Richtlinie (EU) 2023/2775) hat der Bundestag im Zweiten Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes die Erhöhung der monetären HGB-Schwellenwerte geregelt. Dieses Gesetz wurde bereits am 22.02.2024 vom Bundestag beschlossen. Am 22.03.2024 hat nun auch der Bundesrat das Gesetz gebilligt. Das Gesetz tritt einen Tag nach seiner...