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Erstes Modul M1 zu IFRS 1 in IDW RS HFA 50 veröffentlicht

Im Mai 2020 wurde die im März 2020 vom FAB des IDW verabschiedete finale Fassung von IFRS 1 – M1 im Rahmen des Modulstandards IDW RS HFA 50 veröffentlicht. Das Modul beschäftigt sich mit dem Übergang von einem kombinierten Abschluss auf einen IFRS-Konzernabschluss für einen Geschäftsbereich aufgrund eines geplanten Börsengangs unter Anwendung der extraction method.

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) beschäftigt sich im Rahmen seiner Facharbeit auch mit Auslegungsfragen der nationalen und internationalen Rechnungslegung. Der Modulstandard IDW RS HFA 50 beinhaltet einzelne, jeweils in sich geschlossene Stellungnahmen zu Einzelfragen der IFRS-Interpretation, sofern keine abweichende Auffassung vom IASB oder IFRS IC geäußert wurde. Der Aufbau des Standards sieht eine Unterteilung nach den IFRS-Normen vor, auf die sich die zu interpretierende Fragestellung bezieht bzw. denen sie entstammt. Im Dezember 2019 wurde ein neuer Modulentwurf zu IFRS 1 veröffentlicht und zur Diskussion gestellt. Nach Ablauf der Kommentierungsfrist am 03.02.2020 wurde das Modul im März 2020 vom FAB verabschiedet und im Mai 2020 veröffentlicht.

Das Modul „IFRS 1 – M1“ befasst sich mit dem Übergang von einem kombinierten Abschluss auf einen IFRS-Konzernabschluss für einen Geschäftsbereich. Betrachtet wird eine spezielle Fallkonstellation, in der für Zwecke eines Börsengangs dieses Geschäftsbereichs eine notwendige rechtliche Reorganisation erfolgt, die zu einem Zeitpunkt, für den ein IFRS-Abschluss zur Aufnahme in den Wertpapierprospekt benötigt wird, noch nicht abgeschlossen ist. Fraglich ist daher, ob der Verbund der betroffenen Gesellschaften dieses Geschäftsbereichs in einem IFRS-konformen Abschluss zusammengefasst werden kann, obwohl die Konzernkriterien des IFRS 10 (noch) nicht erfüllt sind. Sofern dies als zulässig anzusehen ist, stellt sich darüber hinaus die Frage nach den zutreffenden Wertansätzen der Vermögenswerte und Schulden im Rahmen dieses Abschlusses sowie nach den Folgewirkungen für den ersten IFRS-Abschluss nach Beendigung der Reorganisation.

Das IDW stellt für diese Fallkonstellation im Modul M1 zu IFRS 1 eine mögliche, aus seiner Sicht zulässige Bilanzierungsvariante dar. Diskutiert wird, wie für die betroffenen Gesellschaften ein mit den IFRS in Einklang stehender Abschluss aufgestellt werden kann und mit welchen Wertansätzen die Vermögenswerte und Schulden in dem Abschluss zu erfassen sind. Darüber hinaus werden auch die Auswirkungen auf den nachfolgenden IFRS-Konzernabschluss des IPO-Vehikels nach Abschluss der Transaktion dargestellt.

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