News

Bundesregierung kündigt neue Corona-Hilfen an

Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie hat die Bundesregierung am 29.10.2020 neue Corona-Hilfsmaßnahmen für Unternehmen angekündigt. Diese umfassen außerordentliche Hilfen für alle Unternehmen, Selbstständigen, Vereine und Einrichtungen, die unmittelbar von den am 28.10.2020 für den November 2020 beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bzw. den erneuten vorübergehenden Schließungen betroffen sind.

Eine Vielzahl von Unternehmen leidet seit Beginn der Corona-Pandemie unter starken Umsatzeinbrüchen, viele kämpfen um ihre Existenz. Um die betroffenen Unternehmen angesichts der erneuten Schließungen kurzfristig und zielgerichtet zu unterstützen, stellt die Bunderegierung erneut außerordentliche Wirtschaftshilfen zur Verfügung, die ein Finanzvolumen von bis zu 10 Mrd. EUR haben. Antragsberechtigt sind Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, welche aufgrund der behördlichen Anordnungen erneut Ihre Betriebe schließen mussten. 

Es wurde beschlossen, dass Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten eine einmalige Kostenpauschale von bis zu 75 % ihres (Vergleichs-)Umsatzes von November 2019 erhalten können. Diese Pauschale errechnet sich aus dem durchschnittlichen wöchentlichen Umsatz des Vorjahresmonats und wird für jede angeordnete „Lockdown-Woche“ gezahlt. Für junge Unternehmen, die nach November 2019 gegründet wurden, gelten die Umsätze von Oktober 2020 als Maßstab. Soloselbstständige haben zusätzlich die Möglichkeit, als Bezugsrahmen für den Umsatz auch den durchschnittlichen Vorjahresumsatz 2019 zugrunde zu legen. Bei größeren Unternehmen gelten hingegen abweichende Prozentanteile des Vorjahresumsatzes, die im Einzelnen anhand beihilferechtlicher Vorgaben ermittelt werden. Anderweitige Hilfen für den Zeitraum, z.B. Kurzarbeitergeld oder Überbrückungshilfe, werden vom Erstattungsbetrag abgezogen. Mögliche spätere Leistungen aus der Überbrückungshilfe für den Zeitraum werden angerechnet. 

Eine weitere Neuerung ist, dass künftig auch Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten den KfW-Schnellkredit nutzen können. Zudem sollen die Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten, die sogenannte Corona-Überbrückungshilfe, bei der am 21.10.2020 die Phase II angelaufen ist, noch einmal verlängert sowie die Konditionen verbessert werden. Für 2021 ist zudem bereits eine dritte Phase (sogenannte Corona-Überbrückungshilfe Phase III) geplant. Die Auszahlung der neuen Corona-Hilfen soll nach einem vereinfachten Antrag über die Plattform der Überbrückungshilfe erfolgen. Es wird auch die Gewährung von Abschlagszahlungen geprüft, da die Umsetzung der Einzelheiten wohl einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Diese News könnten Sie auch interessieren

Audit Advisory Sustainability

Handelsrechtliche Schwellenwerte angehoben für 2024 und wahlweise für 2023

Zur Umsetzung der Schwellenwertrichtlinie (Delegierte Richtlinie (EU) 2023/2775) wurde im Zweiten Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften die Erhöhung der monetären HGB-Schwellenwerte geregelt. Die Gesetzesverkündung erfolgte am 16.04.2024 und das Inkrafttreten am darauffolgenden Tag, am 17.04.2024. Die neuen Schwellenwerte sind verpflichtend für Geschäftsjahre, die nach dem...
Advisory Valuation

EZB lässt Leitzins zum vierten Mal in Folge unverändert

Die Jahre 2022 und 2023 waren aus geldpolitischer Sicht geprägt von Leitzinserhöhungen. Die Notenbanken haben insbesondere seit dem zweiten Halbjahr 2022 die Leitzinsen vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Inflation kontinuierlich mehrfach erhöht. Am 11.04.2024 hat die EZB nun verkündet, dass sie zum vierten Mal nach zuvor zehn Erhöhungen in Folge den...
Audit Advisory

Mögliche Fristverlängerung bei finalen Selbsterklärungen zur Energiepreisbremse

Die im Zusammenhang mit den Energiepreisbremsen bestehende Frist zur Einreichung von finalen Selbsterklärungen durch die letztverbrauchenden Unternehmen ist auf den 31.05.2024 festgelegt. In begründeten Fällen kann bei der Prüfbehörde ein Antrag auf Verlängerung dieser Frist um drei Monate bis zum 31.08.2024 gestellt werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz...
Audit Advisory

IDW-Hinweise vom 05.04.2024 zur (rückwirkenden) Anwendung der neuen Schwellenwerte

Zur Umsetzung der Schwellenwertrichtlinie (Delegierte Richtlinie (EU) 2023/2775) hat der Bundestag im Zweiten Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes die Erhöhung der monetären HGB-Schwellenwerte geregelt, was vom Bundesrat abschließend gebilligt wurde. Die Gesetzesverkündung und das Inkrafttreten des Gesetzes stehen noch aus. Das IDW hat nun Hinweise veröffentlicht, in denen die Auswirkungen...