News

Besteuerung von Personen­gesell­schaften: Mitunter­nehmer­stellung eines Nieß­brauchers

Der Arbeitskreis „Besteuerung von Personengesellschaften“ des IDW erörterte in seiner 104. Sitzung am 16.02.2021 aktuelle Probleme bei der Übertragung von Mitunternehmeranteilen unter Nießbrauchsvorbehalt und fordert von der Finanzverwaltung eine verbindliche Klarstellung im Wege eines Anwendungsschreibens.

Bei Fragen zur Mitunternehmerstellung des Schenkers bei Übertragung von Mitunternehmeranteilen unter Nießbrauchsvorbehalt bzw. zur damit einhergehenden Frage der Einkünftequalifikation beim Schenker besteht aktuell noch große Rechtsunsicherheit. Die Finanzverwaltung hält sich auf Nachfrage eher bedeckt und lehnt verbindliche Auskünfte immer häufiger ab. Auch im lang ersehnten BMF-Schreiben vom 20.11.2019 gibt es keine Auseinandersetzung mit der Problematik, woraus eine Reihe von Folgefragen zur steuerlichen Qualifikation der laufenden Einkünfte resultiert.

Mögliche Rechtsauffassungen

  1. Doppelte Mitunternehmerstellung
  2. Ausschließlich der Gesellschafter als Mitunternehmer

Nach ständiger BFH-Rechtsprechung und geltender Verwaltungsmeinung können bei einer Übertragung eines Mitunternehmeranteils unter Nießbrauchsvorbehalt sowohl Erwerber als auch Nießbraucher bei entsprechender Ausgestaltung nebeneinander Mitunternehmer bezüglich desselben Anteils an der Mitunternehmerschaft werden. Die jüngere BFH-Rechtsprechung weist jedoch Widersprüche in der Argumentation der einzelnen Fachsenate des BFH auf und negiert die Möglichkeit, dass an einem Mitunternehmeranteil zwei Mitunternehmerstellungen begründet werden können und auch der Nießbraucher Mitunternehmer sein kann.

Steuerliche Rechtsfolgen der unterschiedlichen Auffassungen

Ist ausschließlich der Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen, so erzielt er mit seinem Gewinnanteil gewerbliche Einkünfte i.S.d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, in denen bereits der entnahmefähige Gewinnanteil des Nießbrauchers enthalten ist. Der Nießbrauchbesteller kann dann die Zahlungen an den Nießbraucher als Sonderbetriebsausgaben berücksichtigen und der Nießbraucher versteuert seinen Gewinnanteil als sonstige Einkünfte i.S.d. § 22 EStG. Denkbar ist aber auch, die Zahlungen an den Nießbraucher als Zahlungen auf privater Vermögensebene anzusehen.

Besteht hingegen eine doppelte Mitunternehmerstellung, so ist dem Nießbraucher der Anteil am entnahmefähigen Gewinn, der auf die nießbrauchbelastete Beteiligung entfällt, als Gewinn aus Gewerbebetrieb gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zuzurechnen. Der restliche Gewinn, der auf die nießbrauchbelastete Beteiligung entfällt, stellt beim Gesellschafter Gewinne i.S.v. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG dar. Daran schließt sich die Frage an, ob dem Nießbraucher im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung auch steuerrechtliche Modifikationsgrößen wie nichtabziehbare Betriebsausgaben sowie ein Anteil am Gewerbesteuermessbetrag nach § 35 EStG zuzurechnen sind und ob das Teileinkünfteverfahren anwendbar ist.

Als weitere Möglichkeit könnte dem Nießbrauchbesteller zunächst der gesamte Gewinn zugerechnet und bei ihm die Gewinnmodifikation vorgenommen werden, bevor er den entnahmefähigen Gewinnanteil an den Nießbraucher „durchreicht“ und diesen wiederum als Sonderausgabe in Abzug bringt. 

Aufgrund der zahlreichen aufgezeigten Unsicherheiten, wäre eine verbindliche Klarstellung der Finanzverwaltung im Wege eines Anwendungsschreibens wünschenswert.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Diese News könnten Sie auch interessieren

Tax

Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Objekten mit mehr als 250 qm Wohnfläche

Mit Urteil vom 20.06.2023 (IX R 17/21) hat der BFH entschieden, dass bei der Vermietung eines Objekts mit einer Wohnfläche von mehr als 250 qm eine Ausnahme von der typisierten Annahme der Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt. Auch bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit ist in diesen Fällen durch die Finanzverwaltung eine Überprüfung der...
Audit Advisory Sustainability

Handelsrechtliche Schwellenwerte angehoben für 2024 und wahlweise für 2023

Zur Umsetzung der Schwellenwertrichtlinie (Delegierte Richtlinie (EU) 2023/2775) wurde im Zweiten Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften die Erhöhung der monetären HGB-Schwellenwerte geregelt. Die Gesetzesverkündung erfolgte am 16.04.2024 und das Inkrafttreten am darauffolgenden Tag, am 17.04.2024. Die neuen Schwellenwerte sind verpflichtend für Geschäftsjahre, die nach dem...
Tax

Interner Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (JstG 2024)

Auf rund 240 Seiten widmet sich der bisher nur inoffiziell kursierende Entwurf u. a. Anpassungen an EU-Recht, EuGH-Rechtsprechung, Rechtsprechung des BVerfG und des BFH, Folgeänderungen und Fehlerkorrekturen. Der als Artikelgesetz ausgestaltete Entwurf zum Jahressteuergesetz 2024 betrifft dabei schwerpunktmäßig die Umsatz- und die Lohnsteuer. Seit einigen Tagen kursiert ein inoffizieller Referentenentwurf...
Tax Audit

Verteilung von Einnahmen bei Nutzungsüberlassungen

Der BFH hat mit Urteil IX R 18/22 vom 12. Dezember 2023 entschieden, dass die Verteilung von Einnahmen über die Nutzungsdauer nach § 11 EStG nicht voraussetzt, dass die Zeitdauer der Nutzungsüberlassung zum Vorauszahlungszeitpunkt bereits feststeht. Es ist ausreichend, dass die Zeitdauer zumindest bestimmbar ist. Die Regelung des § 11 Abs. 1 Satz 3 EStG ermöglicht es Einnahmen, welche...