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Maßnahmenpaket des Bun­des auf­grund hoher Energie­kosten

In Folge des Ukraine-Kriegs hat sich die Lage an den Energiemärkten drastisch verschärft – es kam zu einem erheblichen Anstieg der Energiepreise, welcher Unternehmen sowie insbesondere Privatpersonen stark belastet. Als Reaktion darauf haben sich die Koalitionsfraktionen auf ein „Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten“ geeinigt, um den steigenden Energiepreisen entgegenzuwirken und die Betroffenen schnell und unkompliziert zu unterstützen.

Das Entlastungspaket des Bundes umfasst verschiedene Maßnahmen, welche die Folgen der hohen Energiekosten abfedern sollen.

Energiepreispauschale

Mit der Energiepreispauschale sollen alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen (Steuerklassen 1-5) einmalig eine Energiepreispauschale in Höhe von EUR 300,00 als Zuschuss zum Gehalt ausgezahlt bekommen. Die Auszahlung erfolgt über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers. Die Pauschale unterliegt der Einkommensteuer und soll zusätzlich, d.h. unabhängig von den geltenden steuerlichen Regelungen (Pendlerpauschale, Mobilitätsprämie, steuerfreie Arbeitgebererstattungen, Job-Ticket) gewährt werden. Es ist vorgesehen, dass Selbstständige einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung erhalten.

Familienzuschuss

Zur Abfederung besonderer Härten für Familien erhalten Familien schnellstmöglich für jedes Kind ergänzend zum Kindergeld einen zusätzlichen einmaligen Bonus in Höhe von EUR 100,00. Der Einmalbonus wird über die Familienkassen ausbezahlt. Es ist jedoch zu beachten, dass der Bonus auf den Kinderfreibetrag angerechnet wird.

Einmalzahlungen für Empfängerinnen und Empfänger von Transferleistungen

Die bereits beschlossene Einmalzahlung von EUR 100,00 für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen soll im Rahmen des Maßnahmenpakets noch einmal um EUR 100,00 pro Person erhöht werden. Zudem sei davon auszugehen, dass zum 01.01.2023 die Regelbedarfe die hohen Preissteigerungen abbilden und damit angemessen erhöht werden.

Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe für drei Monate

Stark erhöhte Kraftstoffpreise belasten die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft enorm, besonders das Handwerk und die Logistikbranche sind davon betroffen. Um diese Belastung abzumildern, wird die Energiesteuer auf Kraftstoffe für einen befristeten Zeitraum von drei Monaten auf das europäische Mindestmaß abgesenkt. Diese Absenkung der Energiesteuer auf Diesel und Benzin auf den Mindeststeuersatz gilt als einfaches und schnell umsetzbares Instrument zur Reduzierung der Kraftstoffpreise. Hierbei ist zu beachten, dass die Preissenkung aufgrund der unterschiedlichen Steuersätze auf Diesel und Benzin unterschiedlich ausfallen wird. Konkret bedeutet dies, dass der Dieselpreis um 14 Cent pro Liter und der Benzinpreis um 30 Cent pro Liter sinken wird.

EUR 9,00/Monat für 90 Tage ÖPNV

Neben den Kraftstoff- und Energiepreis-Entlastungen versucht die Koalition, die Bürgerinnen und Bürger zum Umstieg auf die öffentlichen Verkehrsmittel zu bewegen. Hierzu sieht das Maßnahmenpaket des Bundes die Einführung eines Tickets für EUR 9,00 pro Monat vor, das im öffentlichen Nahverkehr gilt. Das Ticket soll für einen begrenzten Zeitraum von drei Monaten zu erwerben sein. Der Bund will hierzu die Regionalisierungsmittel insofern erhöhen, dass die Länder die Umsetzung der Maßnahme organisieren können.

Eine offizielle Verabschiedung des Gesetzes ist noch nicht bekannt. Jedoch ist ähnlich wie beim Steuerentlastungsgesetz 2022 damit zu rechnen, dass das Gesetzgebungsverfahren hinsichtlich der beschlossenen Maßnahmen zügig gestartet wird, sodass eine Verabschiedung des Gesetzes noch im ersten Halbjahr 2022 erwartet wird.

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