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FAB verabschiedet Ent­wurf einer Neu­fassung von IDW RS HFA 33

FAB gibt Hinweise zur Auslegung von Anhangangaben zu Geschäften mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Am 18.05.2022 wurde der Entwurf einer Neufassung der IDW Stellungnahme zu Anhangangaben nach §§ 285 Nr. 21, 314 Abs. 1 Nr. 13 HGB (IDW ERS HFA 33 n.F.) verabschiedet. Gegenstand der Neufassung sind Änderungen zu Hinweisen hinsichtlich Geschäften mit nahestehenden Unternehmen und Personen.

Der IDW RS HFA 33 behandelt Zweifelsfragen hinsichtlich Anhangangaben zu (nicht) unter marktüblichen Bedingungen abgeschlossenen Geschäften mit nahestehenden Unternehmen und Personen sowie zu außerbilanziellen Geschäften. Mit dem Entwurf zur Neufassung des IDW RS HFA 33 vom 18.05.2022 wird der IDW Standard erstmals seit seiner erstmaligen Verabschiedung am 09.09.2010 vom Fachausschuss Unternehmensberichterstattung (FAB) des IDW aktualisiert. Dies geschieht insbesondere vor dem Hintergrund der Änderungen der §§ 288 Abs. 2 und 314 Abs. 1 Nr. 13 HGB durch das BilRUG aus dem Jahr 2015.

Demnach passt die Mehrzahl der vorgeschlagenen Änderungen den Standard an die inzwischen geltende Gesetzeslage an. Allerdings gibt es auch stellenweise materielle Änderungen, weshalb sich der FAB dazu entschloss, der Öffentlichkeit bis zum 31.08.2022 die Möglichkeit zur Stellungnahme einzuräumen.

Insgesamt ist die Aktualisierung des Standards zu begrüßen, da die thematisierten Anhangangaben regelmäßig einschlägig sind und durch den IDW Standard Bilanzierenden sowie Wirtschaftsprüfern nützliche Hinweise hierzu gegeben werden.

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