News

Ukraine-Krieg: EU-Kommission genehmigt Maß­nahmen­paket der Bundes­regierung

Das BMF weist auf den Beginn des Energiekostendämpfungsprogramms für energieintensive Industrien hin

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat unter anderem große Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft. Die stark gestiegenen Energiepreise stellen für viele Unternehmen eine große Belastung dar. Das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium und das Bundesfinanzministerium hatten als Reaktion am 08.04.2022 ein Maßnahmenpaket zur Unterstützung der von den Kriegsfolgen besonders betroffenen Unternehmen vorgelegt. Dieses Maßnahmenpaket hat die EU-Kommission am 14.07.2022 genehmigt.

Das von der EU-Kommission genehmigte Maßnahmenpaket wurde bereits am 08.04.2022 von Bundesregierung vorgelegt. Es umfasst staatliche Hilfen für vom Krieg in der Ukraine betroffene deutsche Unternehmen.

Das Maßnahmenpaket hat mehrere Bestandteile, die zum Teil schon umgesetzt wurden. Bereits Ende April bzw. Anfang Mai 2022 wurde das KfW-Kreditprogramm eingeführt und die Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme wurden erweitert. Seit dem 17.06.2022 steht auch das Margining-Absicherungsinstrument bereit. Mit der nun erfolgten Genehmigung durch die EU-Kommission startet das sogenannte Energiekostendämpfungsprogramm für energieintensive Industrien.

Energie- und handelsintensive Unternehmen, die antragsberechtigt sind, können im Rahmen dieses Programms einen Zuschuss zu ihren gestiegenen Erdgas- und Stromkosten von bis zu EUR 50 Mio. erhalten. Insgesamt hat das Hilfsprogramm ein geplantes Volumen von insgesamt bis zu EUR 5 Mrd.

Der Zuschuss der Bundesregierung bezieht sich dabei auf einen Anteil der zusätzlichen Erdgas- und Stromkosten von Februar bis September 2022, soweit sich der Preis im Vergleich zum Durchschnittspreis 2021 mehr als verdoppelt hat. Der Anteil bemisst sich in drei Stufen unter Berücksichtigung der Betroffenheit der Unternehmen und berechnet sich grundsätzlich wie folgt:

  1. 30 % der Preisdifferenz (Fördersatz) und bis zu EUR 2 Mio. erhalten Unternehmen, die einer energie- und handelsintensiven Branche zu den Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (KUEBLL) angehören und mind. 3 % Energiebeschaffungskosten nachweisen.
  2. 50 % der Preisdifferenz und bis zu EUR 25 Mio. erhalten Unternehmen, die die zuvor genannten Voraussetzungen erfüllen und zudem einen Betriebsverlust in dem jeweiligen Monat aufgrund der zusätzlichen Energiekosten nachweisen. Nach den Vorgaben des Temporary Crisis Framework (TCF) wird für die Berechnung des Betriebsverlusts das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen ohne einmalige Wertminderungen (EBITDA) herangezogen. Die Förderung darf nicht größer als 80 % des Betriebsverlusts sein.
  3. 70 % der Preisdifferenz und bis zu EUR 50 Mio. erhalten Unternehmen aus den in Anhang 1 des TCF gelisteten 26 besonders betroffenen Sektoren (unter anderem Chemie, Glas, Stahl, Metalle, Keramik), die sämtliche zuvor genannten Voraussetzungen erfüllen.

Ziel des Programms ist die Kostendämpfung von energie- und handelsintensiven Unternehmen, die besonders von den gestiegenen Erdgas- und Strompreisen betroffen sind. Laut BMF ist das Programm jedoch so konzipiert, dass es weder den Energieverbrauch steigern noch preiserhöhende Effekte haben soll. Neben den bestehenden Zuschussvoraussetzungen sieht das Programm zudem eine strikte Bonusverzichtsregel für die Geschäftsleitung vor.

Das Programm wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) umgesetzt. Die Antragstellung ist seit dem 15.07.2022 möglich.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Diese News könnten Sie auch interessieren

Audit Advisory Sustainability

Handelsrechtliche Schwellenwerte angehoben für 2024 und wahlweise für 2023

Zur Umsetzung der Schwellenwertrichtlinie (Delegierte Richtlinie (EU) 2023/2775) wurde im Zweiten Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften die Erhöhung der monetären HGB-Schwellenwerte geregelt. Die Gesetzesverkündung erfolgte am 16.04.2024 und das Inkrafttreten am darauffolgenden Tag, am 17.04.2024. Die neuen Schwellenwerte sind verpflichtend für Geschäftsjahre, die nach dem...
Advisory Valuation

EZB lässt Leitzins zum vierten Mal in Folge unverändert

Die Jahre 2022 und 2023 waren aus geldpolitischer Sicht geprägt von Leitzinserhöhungen. Die Notenbanken haben insbesondere seit dem zweiten Halbjahr 2022 die Leitzinsen vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Inflation kontinuierlich mehrfach erhöht. Am 11.04.2024 hat die EZB nun verkündet, dass sie zum vierten Mal nach zuvor zehn Erhöhungen in Folge den...
Audit Advisory

Mögliche Fristverlängerung bei finalen Selbsterklärungen zur Energiepreisbremse

Die im Zusammenhang mit den Energiepreisbremsen bestehende Frist zur Einreichung von finalen Selbsterklärungen durch die letztverbrauchenden Unternehmen ist auf den 31.05.2024 festgelegt. In begründeten Fällen kann bei der Prüfbehörde ein Antrag auf Verlängerung dieser Frist um drei Monate bis zum 31.08.2024 gestellt werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz...
Audit Advisory

IDW-Hinweise vom 05.04.2024 zur (rückwirkenden) Anwendung der neuen Schwellenwerte

Zur Umsetzung der Schwellenwertrichtlinie (Delegierte Richtlinie (EU) 2023/2775) hat der Bundestag im Zweiten Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes die Erhöhung der monetären HGB-Schwellenwerte geregelt, was vom Bundesrat abschließend gebilligt wurde. Die Gesetzesverkündung und das Inkrafttreten des Gesetzes stehen noch aus. Das IDW hat nun Hinweise veröffentlicht, in denen die Auswirkungen...