News

Nachhaltigkeits­reporting: Geschäfts­modell und Strategie

Ausweitung der berichtspflichtigen Inhalte in der Nachhaltigkeitsberichterstattung – Teil 1

Mit dem vorliegenden Richtlinienentwurf der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der Europäischen Kommission werden neue Anforderungen an die berichtspflichtigen Inhalte des Nachhaltigkeitsberichts gestellt. Unternehmen müssen nach der neuen CSRD zukünftig über alle Angaben zwingend berichten. Insbesondere werden die berichtspflichtigen Inhalte im Zusammenhang mit dem Geschäftsmodell und der Strategie in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte ausgeweitet.

Im Rahmen der europäischen Klimapolitik der Zukunft wurden in den letzten Jahren einige Maßnahmen zum Schutz der Umwelt sowie auch der Menschenrechte umgesetzt. Dadurch werden ökologische, soziale und ökonomische Aspekte (ESG-Kriterien: Environmental, Social, Governance) auch in der Gesetzgebung immer stärker berücksichtigt. Im Zuge dessen hat die Europäische Kommission bereits im April 2021 einen Richtlinienentwurf für die sogenannte „Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)“ veröffentlicht. Dieser Legislativvorschlag, dessen formelle Verabschiedung in den nächsten Wochen erwartet wird, löst die derzeitig noch gültige CSR-Richtlinie (2014/95/EU) weitgehend ab. Eine Umsetzung der Neuregelungen durch die Mitgliedstaaten in ihr nationales Recht schließt sich daran an.

Eine wesentliche Änderung stellt die mit der CSRD einhergehende Ausweitung und Standardisierung der berichtspflichtigen Inhalte dar. Damit reagiert der europäische Gesetzgeber auf vielfältige Kritik der letzten Jahre. Insbesondere die große Heterogenität in den Inhalten der Nachhaltigkeitsberichte und die damit einhergehende mangelnde Vergleichbarkeit der Informationen verschiedener Unternehmen untereinander stellt aus Praxissicht in der Vergangenheit ein großes Problem dar.

Die CSRD verlangt von den zur Berichterstattung Verpflichteten zukünftig, dass der Nachhaltigkeitsbericht unter anderem die Beschreibung des Geschäftsmodells sowie der Strategie in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte zu beinhalten hat. Dies umfasst die Erläuterung der Resilienz, d.h. der Leistungs-/Widerstandskraft bzw. Flexibilität des Geschäftsmodells bezogen auf externe Einflüsse, und der Strategie des Unternehmens gegenüber Risiken im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsbelangen, aber auch die Beschreibung der damit einhergehenden Chancen durch eine stärkere Nachhaltigkeitsfokussierung.

Im Einklang mit dem Ziel des sogenannten European Green Deal, der Klimaneutralität Europas bis 2050, sieht der Richtlinienentwurf außerdem vor, dass Unternehmen ihre Pläne und Maßnahmen, mit welchen sie zum Übergang auf eine nachhaltige Wirtschaft beitragen wollen, darlegen. In diesem Zusammenhang sollen auch damit verbundene Finanz- und Investitionspläne offengelegt werden. Diese Pläne und Maßnahmen müssen zudem in Einklang mit dem Pariser Klimaabkommen und dem Ziel der Begrenzung der globalen Erderwärmung auf 1,5°C stehen. Unternehmen, welche kohle-, öl- und gasbezogene Tätigkeiten ausüben oder daran beteiligt sind, sind dazu angehalten, entsprechende Informationen in den Nachhaltigkeitsbericht zu integrieren.

Vor dem Hintergrund, Kapitalströme zunehmend in nachhaltige Geschäftsmodelle zu lenken, müssen Unternehmen aufzeigen, wie ihr Geschäftsmodell und die Strategie den Interessen der Stakeholder Rechnung tragen. Darüber hinaus ist zu erläutern, welche konkreten Auswirkungen die Geschäftstätigkeit des Unternehmens auf Umwelt- bzw. Nachhaltigkeitsaspekte hat. Außerdem ist die Darstellung der Unternehmenspolitik künftig im Nachhaltigkeitsbericht verpflichtend. Der Fokus liegt hier auf Nachhaltigkeitsaspekten und wie diese in der Unternehmenspolitik verankert und umgesetzt werden.

Des Weiteren sieht die CSRD vor, dass die mit dem Geschäftsmodell und der Strategie im Einklang stehenden qualitativen und quantitativen Informationen in der Berichterstattung mit einem starken Zukunftsbezug (kurz-, mittel-, langfristige Zeithorizonte) versehen werden sollen. Dies dient dem Ziel, eine hohe Aussagekraft und damit Verlässlichkeit der angegebenen Informationen zu gewährleisten. Die neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeit stellt damit einen starken Bezug zwischen Nachhaltigkeitsaspekten und deren Verankerung in Management- und Steuerungsprozesse her. Viele aktuell im Rahmen der nicht-finanziellen Berichterstattung genutzten Berichtspraktiken werden in der bisherigen Form künftig nicht mehr angewandt werden können, da die Vollständigkeit der Berichterstattung damit nicht sichergestellt werden kann. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den Berichtsinhalten ist deshalb ratsam, damit notwendige Prozesse ausgearbeitet und etabliert werden können. Dies gilt insbesondere, wenn Unternehmen künftig erstmals zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sein werden.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Diese News könnten Sie auch interessieren

Audit Advisory Sustainability

Handelsrechtliche Schwellenwerte angehoben für 2024 und wahlweise für 2023

Zur Umsetzung der Schwellenwertrichtlinie (Delegierte Richtlinie (EU) 2023/2775) wurde im Zweiten Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften die Erhöhung der monetären HGB-Schwellenwerte geregelt. Die Gesetzesverkündung erfolgte am 16.04.2024 und das Inkrafttreten am darauffolgenden Tag, am 17.04.2024. Die neuen Schwellenwerte sind verpflichtend für Geschäftsjahre, die nach dem...
Tax Audit

Verteilung von Einnahmen bei Nutzungsüberlassungen

Der BFH hat mit Urteil IX R 18/22 vom 12. Dezember 2023 entschieden, dass die Verteilung von Einnahmen über die Nutzungsdauer nach § 11 EStG nicht voraussetzt, dass die Zeitdauer der Nutzungsüberlassung zum Vorauszahlungszeitpunkt bereits feststeht. Es ist ausreichend, dass die Zeitdauer zumindest bestimmbar ist. Die Regelung des § 11 Abs. 1 Satz 3 EStG ermöglicht es Einnahmen, welche...
Advisory Valuation

EZB lässt Leitzins zum vierten Mal in Folge unverändert

Die Jahre 2022 und 2023 waren aus geldpolitischer Sicht geprägt von Leitzinserhöhungen. Die Notenbanken haben insbesondere seit dem zweiten Halbjahr 2022 die Leitzinsen vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Inflation kontinuierlich mehrfach erhöht. Am 11.04.2024 hat die EZB nun verkündet, dass sie zum vierten Mal nach zuvor zehn Erhöhungen in Folge den...
Tax Audit

Neuerungen bei den GoBD

Mit Wirkung zum 1. April 2024 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein aktualisiertes Schreiben zu den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) veröffentlicht. Das neu vorliegende BMF-Schreiben vom 11. März 2024 (IV D 2 – S 0316/21/10001 :002) aktualisiert das Schreiben vom 28. November 2019 und arbeitet vor allem...