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Regierungskoalition einig in Sachen Entlastungspaket III

Am 03.09.2022 einigte sich die Regierungskoalition mit dem sogenannten Entlastungspaket III auf ein weiteres Maßnahmenpaket des Bundes zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung und zur Stärkung der Einkommen. Das Entlastungspaket soll schnellstmöglich umgesetzt werden und in Kraft treten.

Ziel ist des Entlastungspakets III ist es, mit diversen steuerlichen und nicht-steuerlichen Maßnahmen der durch den Ukraine-Krieg verursachten weltweiten Steigung der Energie- und Lebensmittelpreise entgegenzuwirken. Das Entlastungspaket III stellt hierfür ein Gesamtvolumen von über EUR 65 Mio. bereit. Das Gesamtvolumen aller drei Entlastungspakete beläuft sich daher nunmehr auf insgesamt EUR 95 Mio.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen können wie folgt unterteilt werden:

Maßnahmen mit steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Auswirkungen:

  • Einführung der nationalen Mindestbesteuerung: Die Bundesregierung will die global bereits beschlossene Mindestbesteuerung für Unternehmen mit jährlichen Mindestumsätzen von EUR 750 Mio. vorziehen. Der 01.01.2024 ist als Stichtag zur Umsetzung somit fix.
  • Die Umsatzsteuer auf Gas soll, kurzfristig zum 01.10.2022, vom normalen Steuersatz von 19 % auf den ermäßigten Steuersatz von 7 %, befristet bis zum 31.03.2024, gesenkt werden.
  • Die Absenkung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie auf 7 % soll weiterhin bestehen bleiben.
  • Künftige Verhinderung automatischer Steuererhöhungen aufgrund der Inflation (sogenannte kalte Progression): Hierzu sollen die Tarifeckwerte im Einkommensteuertarif ab dem 01.01.2023 angepasst werden.
  • Die Home-Office Pauschale soll entfristet und verbessert werden. Die genauen Verbesserungen sind den Papieren indes noch nicht zu entnehmen.
  • Zusätzliche Zahlungen der Unternehmen an die Arbeitnehmer sollen in Höhe von EUR 3.000 steuer- und sozialversicherungsabgabenbefreit gestellt werden.
  • Abschaffung der sogenannten Doppelbesteuerung (Rente): Rentenbeiträge sollen nun vorgezogen bereits ab dem 01.01.2023 voll abziehbar sein.
  • Zum 01.12.2022 erwartet Rentner eine einkommensteuerpflichtige Einmalzahlung in Höhe von EUR 300 und Studenten sowie Fachschüler eine einkommensteuerpflichtige Einmalzahlung in Höhe von EUR 200 als sogenannte Energiepreispauschale.
  • Das Kindergeld soll zum 01.01.2023 um EUR 18 monatlich pro Kind erhöht werden. Der Höchstbetrag des Kinderzuschlags soll auf monatlich EUR 250 erhöht werden.
  • Die Obergrenze für Midi-Jobs soll ab 01.01.2023 auf EUR 2.000 angehoben werden.

Ferner sind eine Reihe weiterer Maßnahmen außerhalb des Steuerrechts vorgesehen:

  • Verlängerung und Ausweitung von Unternehmenshilfen.
  • Verlängerung der Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld über den 30.09.2022 hinaus.
  • Flankierende zivilrechtliche Maßnahmen, besonders im sozialen Mietrecht, Energierecht und Insolvenzrecht.
  • Folgeangebot zum 9-Euro Ticket im Öffentlichen Nahverkehr.
  • Bereitstellung weiterer Mittel für die globale Ernährungssicherheit.

Zudem wurde sich auf länger fällige den Energiemarkt betreffende Maßnahmen verständigt. Im Wesentlichen sollen durch Erlös- bzw. Preisobergrenzen für besonders profitable Stromanbieter sowie Maßnahmen zur europaweiten Einsparung von Strom und Gas schnelle europäische Lösungen vorangetrieben werden. Die Regierungskoalition behält sich vor, die notwendigen Anpassungen am Strommarktdesign für den Fall einer zögerlichen Europäischen Lösung zur Entlastung der Verbraucher selbst umzusetzen. Auch soll eine Strompreisbremse für den Basisverbrauch eingeführt werden sowie die steigenden Netzentgelte gedämpft und die anstehende Erhöhung des CO2-Preises um EUR 5 pro Tonne im Brennstoffemissionshandel um ein Jahr verschoben werden. Eine Expertenkommission prüft zudem ein mögliches Preisdämpfungsmodell für den Wärmemarkt.

Angesichts knapp gesetzter Fristen (z.B. Umsatzsteuersenkung auf Gas zum 01.10.2022) ist mit einem Gesetzgebungsverfahren im Eiltempo zu rechnen. Sofern der Bundesrat Einwände aufwirft, ist zudem mit einer Aufteilung in mehrere Gesetzgebungsakte zu rechnen.

Die Maßnahmen der Koalition sind zu begrüßen. Sie schaffen im Einzelfall eine deutliche Entlastung der Steuerpflichtigen. Zudem werden die Wichtigkeit und Bedeutung gezielter steuerlicher Regelungen und Maßnahmen, um wirtschaftliche Impulse zu setzen, unterstrichen.


 

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