News

Nachhaltigkeits­reporting: Beschreibung von Nachhaltigkeits­risiken

Ausweitung der berichtspflichtigen Inhalte in der Nachhaltigkeitsberichterstattung – Teil 6

Nachhaltigkeitsrisiken können negative finanzielle Auswirkungen auf Investitionen haben. Anleger fokussieren sich daher zunehmend auf diese Risiken. Mit der Spezifizierung der Berichtsinhalte zu Nachhaltigkeitsrisiken wird in der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) dieser zunehmenden Bedeutung Rechnung getragen.

Die in der Praxis aufgetretene Heterogenität in den Inhalten unterschiedlicher nicht-finanzieller Erklärungen (gemäß der jetzt noch gültigen CSR-Richtlinie (2014/95/EU)) und die damit einhergehende mangelnde Vergleichbarkeit der Informationen führte zu einer großen Lücke zwischen den bereitgestellten Informationen einerseits und dem Bedarf der Informationsadressaten andererseits. Für die erfolgreiche Umsetzung des European Green Deal und des Aktionsplans für nachhaltige Finanzierungen ist es allerdings unerlässlich, dass Unternehmen bessere Daten über die Nachhaltigkeitsrisiken bereitstellen, denen sie ausgesetzt sind. So können bspw. Anleger nachhaltigkeitsbezogene Risiken derzeit nicht immer ausreichend in ihren Anlageentscheidungen berücksichtigen.

Die Europäische Kommission reagiert mit ihrem Legislativvorschlag, der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), auf diese Kritik und standardisiert die offenzulegenden Berichtsinhalte. Im Zusammenhang mit dieser inhaltlichen Ausweitung des Nachhaltigkeitsreportings wird auch die Berichtspflicht über Nachhaltigkeitsrisiken für Unternehmen spezifiziert. Die verpflichtende Berichterstattung umfasst künftig die Beschreibung der wichtigsten Risiken für das Unternehmen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitsbelangen einschließlich der wichtigsten Abhängigkeiten des Unternehmens von solchen Belangen und wie das Unternehmen mit diesen Risiken umgeht.

Nachhaltigkeitsrisiken umfassen die drei Bereiche Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG-Kriterien: Environmental, Social, Governance). Beispiele sind etwa Extremwetterereignisse (Umwelt), Nichteinhaltung des Gesundheitsschutzes (Sozial) oder auch Korruption und Bestechung (Unternehmensführung). All diese Risiken können negative finanzielle Auswirkungen haben.

Mit der zunehmenden Bedeutung von Nachhaltigkeitsrisiken hat sich auch die Art von zu beachtenden Risiken im Zeitablauf gewandelt. Das Bewusstsein der Anleger für finanzielle Auswirkungen von Nachhaltigkeitsrisiken hat signifikant zugenommen. Sie wollen ein besseres Verständnis dafür entwickeln, welche nachhaltigkeitsbezogenen Risiken – und auch Chancen – sich in ihren Investitionen verbergen und welche Auswirkungen ihre Investitionen auf Menschen und die Umwelt haben. Durch eine frühzeitige Auseinandersetzung mit diesem Thema können Unternehmen die Nachhaltigkeitsberichterstattung als wichtiges und bedeutsames Kommunikationsinstrument für ihre Stakeholder nutzen.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Diese News könnten Sie auch interessieren

Tax Audit

Verteilung von Einnahmen bei Nutzungsüberlassungen

Der BFH hat mit Urteil IX R 18/22 vom 12. Dezember 2023 entschieden, dass die Verteilung von Einnahmen über die Nutzungsdauer nach § 11 EStG nicht voraussetzt, dass die Zeitdauer der Nutzungsüberlassung zum Vorauszahlungszeitpunkt bereits feststeht. Es ist ausreichend, dass die Zeitdauer zumindest bestimmbar ist. Die Regelung des § 11 Abs. 1 Satz 3 EStG ermöglicht es Einnahmen, welche...
Advisory Valuation

EZB lässt Leitzins zum vierten Mal in Folge unverändert

Die Jahre 2022 und 2023 waren aus geldpolitischer Sicht geprägt von Leitzinserhöhungen. Die Notenbanken haben insbesondere seit dem zweiten Halbjahr 2022 die Leitzinsen vor dem Hintergrund der anhaltend hohen Inflation kontinuierlich mehrfach erhöht. Am 11.04.2024 hat die EZB nun verkündet, dass sie zum vierten Mal nach zuvor zehn Erhöhungen in Folge den...
Tax Audit

Neuerungen bei den GoBD

Mit Wirkung zum 1. April 2024 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein aktualisiertes Schreiben zu den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) veröffentlicht. Das neu vorliegende BMF-Schreiben vom 11. März 2024 (IV D 2 – S 0316/21/10001 :002) aktualisiert das Schreiben vom 28. November 2019 und arbeitet vor allem...
Audit Advisory

Mögliche Fristverlängerung bei finalen Selbsterklärungen zur Energiepreisbremse

Die im Zusammenhang mit den Energiepreisbremsen bestehende Frist zur Einreichung von finalen Selbsterklärungen durch die letztverbrauchenden Unternehmen ist auf den 31.05.2024 festgelegt. In begründeten Fällen kann bei der Prüfbehörde ein Antrag auf Verlängerung dieser Frist um drei Monate bis zum 31.08.2024 gestellt werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz...