News

Untergang von Verlusten nach § 15a EStG bei Umwandlung

Beim Formwechsel einer Kommanditgesellschaft in eine GmbH gehen bestehende Verluste nach § 15a EStG unter und können bei der späteren Veräußerung der GmbH nicht mit dem Veräußerungsgewinn verrechnet werden, so das Hessische Finanzgericht mit Urteil vom 26.01.2022.

Das Hessische Finanzgericht hatte sich im vorliegenden Fall mit folgendem Sachverhalt zu beschäftigen:

Eine GmbH & Co. KG wurde im Wege des Formwechsels in eine GmbH umgewandelt. Zum Zeitpunkt des Formwechsels waren Verluste nach § 15a EStG vorhanden. Das Finanzamt vertritt die Auffassung, dass diese Verluste im Zuge des Formwechsels untergehen. Der Gesellschafter der GmbH beantragte hingegen bei der späteren Veräußerung der GmbH dessen Veräußerungsgewinn mit bestehenden Verlusten nach § 15a EStG zu verrechnen.

Das Hessische Finanzgericht schließt sich in seinem Urteil vom 26.01.2022 der Auffassung des Finanzamts an.

Zur Begründung:

Verluste, welche nach § 15a EStG festgestellt werden, dürfen nur mit zukünftigen Gewinnen des Kommanditisten aus dessen Beteiligung an der Kommanditgesellschaft verrechnet werden. Nach dem Formwechsel in eine GmbH, gäbe es aber keine Kommanditgesellschaft und keinen Kommanditisten mehr. Diese Rechtsstellung lebe auch nicht fiktiv fort. Verluste nach § 15a EStG können nicht mit künftigen Gewinnen der GmbH verrechnet werden. Auch aus dem Verweis von § 12 Abs. 3 UmwStG auf § 4 Abs. 2 und 3 UmwStG ergibt sich, dass verrechenbare Verluste nicht übergehen.

Möglich hingegen ist eine Verrechnung der noch bestehenden § 15a EStG Verluste mit einem Umwandlungs- oder Einbringungsgewinn, wenn bei der Umwandlung eine Bewertung oberhalb des Buchwerts erfolgt. Dies war im vorliegenden Fall jedoch nicht möglich, da die Umwandlung zum Buchwert erfolgte.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Diese News könnten Sie auch interessieren

Audit Advisory

IDW veröffentlicht Trendwatch Positionspapier zum Thema Krankenhausfinanzierung

Das IDW hat mit Datum vom 20.03.2024 ein Trendwatch Positionspapier zum Thema „Krankenhausfinanzierung auf dem Prüfstand – Auswirkungen aktueller Entwicklungen auf die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser“ veröffentlicht. Das Positionspapier analysiert die Gründe und Auswirkungen der angespannten wirtschaftlichen Lage von Krankenhäusern, wobei aktuelle Entwicklungen und wesentliche Herausforderungen im Hinblick auf...
Tax Audit Advisory

Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen

Das LfSt Niedersachsen hat sich in seiner Verfügung vom 21.02.2024 mit der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen in Papier oder digitaler Form beschäftigt. Für die Aufbewahrung ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden, die einigen Voraussetzungen unterliegt. Aufbewahrungspflicht Aufgrund der öffentlich-rechtlichen Aufbewahrungspflichten muss eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten für zu...
Tax

Anpassung der Regelung für Grenzgänger Deutschland-Österreich

Seit dem 01.01.2024 gelten neue Bestimmungen für die Besteuerung von Grenzgängern zwischen Deutschland und Österreich. Die Anpassungen tragen dem in vielen Branchen zu beobachtenden Trend zum Homeoffice Rechnung und vereinfachen die Bestimmung der Grenznähe. Verfahrensgang Zum Ende des Jahres 2023 hat Deutschland die Ratifikationsurkunden zu dem Änderungsprotokoll des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA)...
Audit

Währungsumrechnung im Konzernabschluss

Der § 308a HGB erweitert die im Einzel- und Konzernabschluss zu beachtenden Regelungen gemäß § 256a HGB hinsichtlich der Währungsumrechnung von einzelnen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die in Fremdwährung ausgewiesen sind. Dabei werden zusätzliche Vorschriften zur Umrechnung von Fremdwährungsabschlüssen eingeführt. Die Umrechnung hat dabei anhand der „modifizierten Stichtagskursmethode“ zu erfolgen. Der DRS 25...