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Corona-Über­brückungs­hilfe – Antrags­frist­verlän­gerung für Phase I

Um schwer von der Corona-Krise getroffene Unternehmen zu unterstützen, stellen Bund und Länder im Rahmen der sogenannten Corona-Überbrückungshilfe Liquiditätshilfen zur Verfügung. Vor diesem Hintergrund wurde zunächst eine erste Phase (Phase I) für die Fördermonate Juni bis August 2020 aufgesetzt, bevor ab Oktober eine zweite Phase (Phase II) für die Fördermonate September bis Dezember 2020 anläuft.

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