Aus handelsrechtlicher Sicht entscheidend für die bilanzielle Einbeziehung der Folgen des Corona-Virus nach dem Abschlussstichtag ist, ob ein wertaufhellendes oder wertbegründendes Ereignis vorliegt.
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Auswirkungen auf Rechnungslegung, Berichterstattung und Unternehmensbewertung
18.03.2020
Corona