News

Basiszinssatz nach IDW S 1 – Auswirkungen der Corona-Krise belasten die Weltwirtschaft und Renditen für Staatsanleihen

Der für Zwecke der (Unternehmens-)Bewertungen relevante Basiszinssatz nach IDW S 1 unterliegt weiter einem fallenden Trend. Die aktuellen Ereignisse führen dazu, dass der Basiszinssatz nach IDW S 1 zunehmend unter Druck gerät. Bereits vor der Corona-Krise bewegte sich der Basiszinssatz auf historischen Tiefständen und war ungerundet zum 31.10.2020 bereits leicht negativ. Bis Ende Februar 2020 erholte sich der basierend auf einer dreimonatigen Durchschnittsbetrachtung ermittelte Basiszinssatz wieder leicht auf 0,20 %. Diese kurze Erholungsphase nimmt mit den wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise ein abruptes Ende. Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass der Basiszinssatz sehr zeitnah wieder rechnerisch negativ werden könnte. Zum 20.04.2020 beläuft sich der ungerundete Basiszinssatz auf rd. 0,0036 % und gerundet auf 0,00 %.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Diese News könnten Sie auch interessieren

Audit Advisory Corona

Fristverlängerung bis zum 30.09.2024 für die Schlussabrechnung

Während der Corona-Pandemie wurden zur Unterstützung der betroffenen Unternehmen unterschiedliche Überbrückungshilfen sowie die November- und Dezemberhilfe gewährt. Die Beantragung und Bewilligung dieser Corona-Finanzhilfen erfolgte regelmäßig noch auf Basis von prognostizierten Umsätzen und Fixkosten. Für die finale Festsetzung der Förderhöhen müssen nun Schlussabrechnungen für alle Corona-Finanzhilfen eingereicht werden. Nach mehrfacher...
Advisory Corona

Fristablauf für die Schlussabrechnungen der Corona-Finanzhilfen zum 31.03.2024

Die Anträge auf die unterschiedlichen Überbrückungshilfen sowie auf die November- und Dezemberhilfe wurden regelmäßig auf Grundlage prognostizierter Umsätze und Fixkosten bewilligt. Für die finale Festsetzung der Förderhöhe müssen Schlussabrechnungen für alle Anträge eingereicht werden. Nach mehrfacher Verlängerung der Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen endet diese nun zum 31.03.2024. Mit...
Audit Advisory Corona

Aussetzung des Ordnungsgeldverfahrens bis zum 02.04.2024 für verspätete Offenlegungen

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat bekannt gegeben, dass Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das kalenderjahrgleiche Geschäftsjahr zum 31.12.2022 ein Jahr später am 31.12.2023 endet, bei unterlassener Offenlegung vor dem 02.04.2024 vorerst kein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet werden wird. Diese Entscheidung soll die nach wie vor anhaltenden...
Corona

Corona-Schluss­ab­rech­nungen

Für alle bewilligten oder teilbewilligten Corona-Wirtschaftshilfen ist eine Schlussabrechnung bei den entsprechenden Bewilligungsstellen einzureichen. Die bayerische Bewilligungsstelle informiert prüfende Dritte und Antragsteller über diverse Besonderheiten und erinnert an die Frist zur Einreichung. Wird keine Schlussabrechnung eingereicht, droht eine vollständige und verzinste Rückzahlungsforderung. Durchführung der Schlussabrechnung und Frist Die Bewilligungsstelle...