News

Verschiebung der Erstanwendung von IFRS 17

Der neue IFRS 17 „Versicherungsverträge“ sollte ursprünglich zum 01.01.2021 in Kraft treten. Im März 2020 hat das IASB beschlossen, bereits erkannten Änderungsbedarf umzusetzen und den Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 17 auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2023 beginnen, zu verschieben.

IFRS 17 „Versicherungsverträge“ wurde bereits im Mai 2017 vom IASB verabschiedet. Er beinhaltet neue Bilanzierungsvorgaben für Unternehmen aus der Versicherungsbranche und soll die bisherige Vorschrift IFRS 4 ersetzen. In der Folgezeit waren – noch vor Inkrafttreten des neuen Standards – im Juni 2019 mit dem Exposure Draft ED/2019/4 Änderungen an den vorgesehenen Regelungen vorgeschlagen worden. Auch wenn die Kommentierungsphase hierzu schon im September 2019 beendet war, befindet sich das IASB aktuell noch in der Diskussionsphase.

Am 17.03.2020 hat das IASB allerdings beschlossen, dass der Zeitpunkt des Inkrafttretens von IFRS 17 (inklusive der in ED/2019/4 vorgeschlagenen Modifikationen) weiter in die Zukunft verschoben werden soll: IFRS 17 ist nun erstmals auf Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2023 beginnen, anzuwenden. Aktuell steht zudem das Endorsement dieses Standards durch die EU weiterhin aus. Wie bislang wird auch die Erstanwendung von IFRS 9 für Versicherungsunternehmen mit IFRS 17 verknüpft, sodass in diesen Fällen auch für IFRS 9 der 01.01.2023 das maßgebliche Übergangsdatum ist.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Diese News könnten Sie auch interessieren

Audit Advisory

IDW veröffentlicht Trendwatch Positionspapier zum Thema Krankenhausfinanzierung

Das IDW hat mit Datum vom 20.03.2024 ein Trendwatch Positionspapier zum Thema “Krankenhausfinanzierung auf dem Prüfstand – Auswirkungen aktueller Entwicklungen auf die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser” veröffentlicht. Das Positionspapier analysiert die Gründe und Auswirkungen der angespannten wirtschaftlichen Lage von Krankenhäusern, wobei aktuelle Entwicklungen und wesentliche Herausforderungen im Hinblick auf...
Tax Audit Advisory

Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen

Das LfSt Niedersachsen hat sich in seiner Verfügung vom 21.02.2024 mit der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen in Papier oder digitaler Form beschäftigt. Für die Aufbewahrung ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden, die einigen Voraussetzungen unterliegt. Aufbewahrungspflicht Aufgrund der öffentlich-rechtlichen Aufbewahrungspflichten muss eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten für zu...
Audit

Währungsumrechnung im Konzernabschluss

Der § 308a HGB erweitert die im Einzel- und Konzernabschluss zu beachtenden Regelungen gemäß § 256a HGB hinsichtlich der Währungsumrechnung von einzelnen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die in Fremdwährung ausgewiesen sind. Dabei werden zusätzliche Vorschriften zur Umrechnung von Fremdwährungsabschlüssen eingeführt. Die Umrechnung hat dabei anhand der “modifizierten Stichtagskursmethode” zu erfolgen. Der DRS 25...
Audit Advisory

Bundesrat billigt neue HGB-Schwellenwerte

Zur Umsetzung der Schwellenwertrichtlinie (Delegierte Richtlinie (EU) 2023/2775) hat der Bundestag im Zweiten Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes die Erhöhung der monetären HGB-Schwellenwerte geregelt. Dieses Gesetz wurde bereits am 22.02.2024 vom Bundestag beschlossen. Am 22.03.2024 hat nun auch der Bundesrat das Gesetz gebilligt. Das Gesetz tritt einen Tag nach seiner...