Der Deutsche Bundestag hat am 18.06.2020 ein weiteres Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie verabschiedet.
Der Deutsche Bundestag hat am 18.06.2020 ein weiteres Gesetz zur Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie verabschiedet. Damit müssen bestimmte kapitalmarktorientierte Unternehmen ihre Jahresfinanzberichte für Berichtsperioden, die spätestens am 01.01.2020 beginnen, in einem einheitlichen elektronischen Format (European Single Electronic Format) erstellen.
Die neuen Regelungen schreiben ein digitales Berichtsformat (XHTML) in der EU vor. Bei IFRS-Abschlüssen ist das XHTML-Format zusätzlich mit XBRL-Etiketten zu versehen, um insbesondere eine maschinelle Auslesbarkeit von Abschlussinformationen zu ermöglichen. Nach Einführung der Taxonomie für das kalenderjahrgleiche Geschäftsjahr 2020 hinsichtlich der Etikettierung der Zahlenwerke sind ab dem Jahr 2022 weitergehende Ausweispflichten für derzeit mehr als 250 Anhangangaben vorgesehen.
Des Weiteren sind weitere handelsrechtliche Anforderungen an das digitale Berichtsformat angepasst worden:
- Formvorgaben für die elektronische Unterzeichnung der Abschlüsse und Bilanzeide,
- Prüfung des obligatorischen Offenlegungsformats durch den Abschlussprüfer sowie Berücksichtigung im Bestätigungsvermerk,
- das Offenlegungsformat fällt ebenfalls unter den Kontrollbereich der DPR.
Die Neuerungen hinsichtlich der elektronischen Berichterstattung sind von den betroffenen Unternehmen zügig umzusetzen. Neben notwendigen Anpassungen bei den betroffenen Unternehmen muss sich auch der Abschlussprüfer mit den Neuerungen befassen.