News

Verlängerung der Abgabefrist für durch Steuerberater erstellte Steuer­erklärungen des Veranlagungs­zeitraums 2019

Aufgrund der Corona-Krise und der daraus folgenden starken Beanspruchung von Unternehmen wie auch Beratern sollen die Abgabefristen für die Steuererklärungen des Veranlagungszeitraums 2019 verlängert werden. Der Deutsche Bundestag hat in diesem Zusammenhang am 19.01.2021 über das Gesetz zur Änderung des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung getagt und es dem Finanzausschuss zur weiteren Beratung übertragen. Die Abgabefrist für durch Steuerberater erstellte Steuererklärungen für den Veranlagungszeitraum 2019 soll um sechs Monate bis zum 31.08.2021 verlängert werden.

Der Gesetzgeber sieht für die sachgerechte und gleichmäßige Beratung in Steuersachen eine hierfür ausreichende Zeit als unerlässlich an. Durch die Belastungen der Corona-Krise sieht der Gesetzgeber die Gefahr, dass für Steuererklärungen/Feststellungserklärungen des Veranlagungszeitraums 2019 aufgrund der Pandemie bedingten Mehrbelastungen eine ordnungsgemäße fachliche Beratung oder die Einhaltung der ursprünglich gesetzlich vorgesehenen Abgabefrist (28.02.2021) nicht mehr gewährleistet werden kann.

Um eine fachlich hochwertige steuerliche Beratung auch unter den gegenständlichen extremen Umständen sicherzustellen, sieht der Gesetzesentwurf vor, die Abgabefrist von Steuer-/Feststellungserklärungen des Veranlagungszeitraums 2019 – sofern ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe die Erklärung
erstellt – um sechs Monate bis zum 31.08.2021 verlängern. Gesonderte Anträge auf Fristverlängerungen sind in diesem Zusammenhang nicht notwendig. Ausnahmen von der Fristverlängerung bestehen lediglich für solche Fälle, in denen eine Anordnung zur einer vorzeitigen Abgabe nach § 149 Abs. 4 AO ergangen ist.

Gleichzeitig soll auch die zinsfreie Karenzzeit von fünfzehn Monaten (§ 233a Abs. 2 AO) für Steuererklärungen des Veranlagungszeitraums 2019 ebenfalls um sechs Monate – bis zum 01.10.2021 – verlängert werden. Dies betrifft sowohl Erstattungs- als auch Nachzahlungszinsen.

Eine grundgesetzwidrige unzulässige echte Rückwirkung sieht der Gesetzgeber in den angedachten Änderungen nicht. Die Verabschiedung des Gesetzes ist bis März 2021 geplant.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Diese News könnten Sie auch interessieren

Tax Audit Advisory

Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen

Das LfSt Niedersachsen hat sich in seiner Verfügung vom 21.02.2024 mit der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen in Papier oder digitaler Form beschäftigt. Für die Aufbewahrung ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden, die einigen Voraussetzungen unterliegt. Aufbewahrungspflicht Aufgrund der öffentlich-rechtlichen Aufbewahrungspflichten muss eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten für zu...
Tax

Anpassung der Regelung für Grenzgänger Deutschland-Österreich

Seit dem 01.01.2024 gelten neue Bestimmungen für die Besteuerung von Grenzgängern zwischen Deutschland und Österreich. Die Anpassungen tragen dem in vielen Branchen zu beobachtenden Trend zum Homeoffice Rechnung und vereinfachen die Bestimmung der Grenznähe. Verfahrensgang Zum Ende des Jahres 2023 hat Deutschland die Ratifikationsurkunden zu dem Änderungsprotokoll des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA)...
Tax Advisory

BFH-Urteil zu Verrechnungspreisaspekten bei Warentransaktionen

Der BFH hat sich mit seinem Urteil vom 09.08.2023 (I R 54/19) auf diverse Aspekte bei der Bestimmung von Warenverrechnungspreisen bezogen. Der BFH urteilte über praxisrelevante Aussagen zur Rangfolge der Korrekturnormen und schafft somit Rechtssicherheit in der Frage der Normenhierarchie. Zudem äußert sich der BFH auch zur Wahl der Verrechnungspreismethode...
Tax Advisory

Bundesrat stimmt dem Wachstumschancengesetz zu

Nach langer Diskussion ist der Weg für das Wachstumschancengesetz frei. Am 22.03.2024 hat der Bundesrat dem Wachstumschancengesetz zugestimmt. Trotz der immensen Kürzungen der Entlastungen erhält die Wirtschaft Wachstumsimpulse und Planungssicherheit in Zeiten multipler Krisen. Am 22.03.2024 wurde im Bundesrat über das Wachstumschancengesetz abgestimmt. Im Vergleich zum ersten Entwurf wurde...