News

Besteuerung von Personen­gesell­schaften: Mitunter­nehmer­stellung eines Nieß­brauchers

Der Arbeitskreis “Besteuerung von Personengesellschaften” des IDW erörterte in seiner 104. Sitzung am 16.02.2021 aktuelle Probleme bei der Übertragung von Mitunternehmeranteilen unter Nießbrauchsvorbehalt und fordert von der Finanzverwaltung eine verbindliche Klarstellung im Wege eines Anwendungsschreibens.

Bei Fragen zur Mitunternehmerstellung des Schenkers bei Übertragung von Mitunternehmeranteilen unter Nießbrauchsvorbehalt bzw. zur damit einhergehenden Frage der Einkünftequalifikation beim Schenker besteht aktuell noch große Rechtsunsicherheit. Die Finanzverwaltung hält sich auf Nachfrage eher bedeckt und lehnt verbindliche Auskünfte immer häufiger ab. Auch im lang ersehnten BMF-Schreiben vom 20.11.2019 gibt es keine Auseinandersetzung mit der Problematik, woraus eine Reihe von Folgefragen zur steuerlichen Qualifikation der laufenden Einkünfte resultiert.

Mögliche Rechtsauffassungen

  1. Doppelte Mitunternehmerstellung
  2. Ausschließlich der Gesellschafter als Mitunternehmer

Nach ständiger BFH-Rechtsprechung und geltender Verwaltungsmeinung können bei einer Übertragung eines Mitunternehmeranteils unter Nießbrauchsvorbehalt sowohl Erwerber als auch Nießbraucher bei entsprechender Ausgestaltung nebeneinander Mitunternehmer bezüglich desselben Anteils an der Mitunternehmerschaft werden. Die jüngere BFH-Rechtsprechung weist jedoch Widersprüche in der Argumentation der einzelnen Fachsenate des BFH auf und negiert die Möglichkeit, dass an einem Mitunternehmeranteil zwei Mitunternehmerstellungen begründet werden können und auch der Nießbraucher Mitunternehmer sein kann.

Steuerliche Rechtsfolgen der unterschiedlichen Auffassungen

Ist ausschließlich der Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen, so erzielt er mit seinem Gewinnanteil gewerbliche Einkünfte i.S.d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG, in denen bereits der entnahmefähige Gewinnanteil des Nießbrauchers enthalten ist. Der Nießbrauchbesteller kann dann die Zahlungen an den Nießbraucher als Sonderbetriebsausgaben berücksichtigen und der Nießbraucher versteuert seinen Gewinnanteil als sonstige Einkünfte i.S.d. § 22 EStG. Denkbar ist aber auch, die Zahlungen an den Nießbraucher als Zahlungen auf privater Vermögensebene anzusehen.

Besteht hingegen eine doppelte Mitunternehmerstellung, so ist dem Nießbraucher der Anteil am entnahmefähigen Gewinn, der auf die nießbrauchbelastete Beteiligung entfällt, als Gewinn aus Gewerbebetrieb gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG zuzurechnen. Der restliche Gewinn, der auf die nießbrauchbelastete Beteiligung entfällt, stellt beim Gesellschafter Gewinne i.S.v. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG dar. Daran schließt sich die Frage an, ob dem Nießbraucher im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung auch steuerrechtliche Modifikationsgrößen wie nichtabziehbare Betriebsausgaben sowie ein Anteil am Gewerbesteuermessbetrag nach § 35 EStG zuzurechnen sind und ob das Teileinkünfteverfahren anwendbar ist.

Als weitere Möglichkeit könnte dem Nießbrauchbesteller zunächst der gesamte Gewinn zugerechnet und bei ihm die Gewinnmodifikation vorgenommen werden, bevor er den entnahmefähigen Gewinnanteil an den Nießbraucher „durchreicht“ und diesen wiederum als Sonderausgabe in Abzug bringt. 

Aufgrund der zahlreichen aufgezeigten Unsicherheiten, wäre eine verbindliche Klarstellung der Finanzverwaltung im Wege eines Anwendungsschreibens wünschenswert.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Diese News könnten Sie auch interessieren

Audit Advisory

IDW veröffentlicht Trendwatch Positionspapier zum Thema Krankenhausfinanzierung

Das IDW hat mit Datum vom 20.03.2024 ein Trendwatch Positionspapier zum Thema “Krankenhausfinanzierung auf dem Prüfstand – Auswirkungen aktueller Entwicklungen auf die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser” veröffentlicht. Das Positionspapier analysiert die Gründe und Auswirkungen der angespannten wirtschaftlichen Lage von Krankenhäusern, wobei aktuelle Entwicklungen und wesentliche Herausforderungen im Hinblick auf...
Tax Audit Advisory

Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen

Das LfSt Niedersachsen hat sich in seiner Verfügung vom 21.02.2024 mit der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen in Papier oder digitaler Form beschäftigt. Für die Aufbewahrung ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden, die einigen Voraussetzungen unterliegt. Aufbewahrungspflicht Aufgrund der öffentlich-rechtlichen Aufbewahrungspflichten muss eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten für zu...
Tax

Anpassung der Regelung für Grenzgänger Deutschland-Österreich

Seit dem 01.01.2024 gelten neue Bestimmungen für die Besteuerung von Grenzgängern zwischen Deutschland und Österreich. Die Anpassungen tragen dem in vielen Branchen zu beobachtenden Trend zum Homeoffice Rechnung und vereinfachen die Bestimmung der Grenznähe. Verfahrensgang Zum Ende des Jahres 2023 hat Deutschland die Ratifikationsurkunden zu dem Änderungsprotokoll des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA)...
Audit

Währungsumrechnung im Konzernabschluss

Der § 308a HGB erweitert die im Einzel- und Konzernabschluss zu beachtenden Regelungen gemäß § 256a HGB hinsichtlich der Währungsumrechnung von einzelnen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, die in Fremdwährung ausgewiesen sind. Dabei werden zusätzliche Vorschriften zur Umrechnung von Fremdwährungsabschlüssen eingeführt. Die Umrechnung hat dabei anhand der “modifizierten Stichtagskursmethode” zu erfolgen. Der DRS 25...