Der HFA des IDW hat den IDW PS 201 n.F. “Rechnungslegungs- und Prüfungsgrundsätze für die Abschlussprüfung” verabschiedet. Der IDW PS 201 n.F. flankiert die in ISA [DE] 200 übergeordneten Ziele des unabhängigen Prüfers und Grundsätze einer Prüfung in Übereinstimmung mit den International Standards on Auditing dargelegten Grundsätze.
In IDW PS 201 n.F. werden die zu beachtenden Rechnungslegungs- und Prüfungsgrundsätze beschrieben, die ein Wirtschaftsprüfer entsprechend seiner Berufsauffassung bei einer Abschlussprüfung zu beachten hat. Dabei wird unter anderem auf die Verbindlichkeit der verschiedenen IDW Verlautbarungen eingegangen. Die in IDW PS 201 n.F. enthaltenen Aussagen verdeutlichen zugleich gegenüber der Öffentlichkeit Inhalt und Grenzen von Abschlussprüfungen, die nach den vom IDW festgestellten deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt werden.
Insgesamt wurden in IDW PS 201 n.F. die in der bisherigen Fassung des IDW PS 201 enthaltenen Grundsätze weitestgehend beibehalten. Wesentliche Änderungen ergeben sich in IDW PS 201 n.F. aufgrund der Konkretisierung der Bedeutung von höchstrichterlicher Rechtsprechung bei der Interpretation der deutschen Rechnungslegungsgrundsätze. Weiter wird das Erfordernis betont, dass die Tolerierung einer Abweichung von bestimmten rechnungslegungsbezogenen Verlautbarungen des IDW in den Arbeitspapieren des Abschlussprüfers oder im Prüfungsbericht dokumentiert werden soll, wenn die Abweichung auf höchstrichterlicher, über den Einzelfall hinausgehender Rechtsprechung, basiert.
Anzuwenden ist der neu gefasste Prüfungsstandard IDW PS 201 spätestens bei der Prüfung von Abschlüssen für Berichtszeiträume, die am oder nach dem 15.12.2021 beginnen, mit der Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem 31.12.2022 enden.
Die Neufassung des IDW PS 201 n.F. ist in IDW Life 6/2021 veröffentlicht worden.