Der deutsche Leitindex DAX wird ab September 2021 von bisher 30 auf insgesamt 40 Werte aufgestockt. Die Anzahl an Unternehmen im MDAX wird zeitgleich von 60 auf 50 Unternehmen verkleinert. Hintergrund dieser sowie weiterer Änderungen am Indexregelwerk ist die Absicht der Deutschen Börse AG, die Qualität der DAX-Indizes zu erhöhen und diese an internationale Standards anzugleichen.
Ab September 2021 kommt es unter anderem aufgrund von durchgeführten Befragungen von Marktteilnehmern in der DAX-Familie zu Veränderungen, die sowohl Einfluss auf die Indexzusammensetzung als auch auf die Anzahl von gelisteten Unternehmen haben werden. Hintergrund der beschlossenen Änderungen – die auch eine Reaktion auf die Wirecard-Vorkommnisse darstellen – ist die Absicht der Deutschen Börse AG, die Qualität der DAX-Indizes zu erhöhen und diese an internationale Standards anzugleichen.
In diesem Zusammenhang soll der DAX von 30 auf 40 Werte erweitert und der MDAX von 60 auf 50 Werte verkleinert werden. Neben den Veränderungen in der Mitgliederzahl gelten bereits seit Dezember 2020 verschärfte Aufnahmevoraussetzungen für den DAX. So müssen beispielsweise alle DAX-Kandidaten in den zwei letzten Finanzberichten vor Aufnahme in diesen Index ein positives EBITDA aufweisen.
Des Weiteren wird ab März 2021 die verspätete Offenlegung von verpflichtenden Quartalsmitteilungen sowie testierten Geschäftsberichten für die Unternehmen der DAX-Auswahlindizes nach einer 30-tägigen Warnfrist unmittelbar dazu führen, dass sie aus dem betreffenden Index ausgeschlossen werden.
Daneben entfällt die Pflicht für die Unternehmen der DAX-Familie, die Transparenzvorgaben des Prime Standard zu erfüllen. Zukünftig reicht eine Notierung im General Standard – also die Einhaltung der Mindestvoraussetzung für die Aufnahme in den Regulierten Markt – für die Aufnahme in einen DAX-Auswahlindex aus.
Zusätzlich muss bei allen Neuzugängen zur DAX-Familie seit März 2021 im Aufsichtsrat – wie bereits vom Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen wird – obligatorisch ein Prüfungsausschuss eingerichtet werden. In diesem Zusammenhang wurde den Bestandsunternehmen der Indizes eine Übergangsfrist bis September 2022 gewährt.
Seit 2021 finden zudem jährlich zwei planmäßige Hauptüberprüfungen (im März und September) der jeweiligen Indexzusammensetzungen statt. Bis 2021 hat jährlich lediglich eine planmäßige Überprüfung (im März) stattgefunden. Ab der Überprüfung im September 2021 werden Indexmitglieder verstärkt nach der Marktkapitalisierung bestimmt, während der Börsenumsatz nur noch in Form einer Mindestliquidität eine Rolle spielen wird.