Auch beim Thema Investieren spielt die Nachhaltigkeit eine immer größere Rolle. Sogenannte Green Bonds haben in den letzten Jahren zunehmend an Beliebtheit gewonnen. Doch damit geht auch die Gefahr von sogenanntem Greenwashing einher, dem zukünftig durch gezielte regulatorische Maßnahmen begegnet werden soll.
Bereits im Jahr 2007 emittierte die European Investment Bank den Climate Awareness Bond und damit den ersten sogenannten Green Bond. Seither erlebt diese Art von Bonds einen dynamischen Aufstieg. So verhundertfachte sich das Emissionsvolumen von 2010 bis 2019 auf 250 Milliarden USD. Emittenten und Investoren gleichermaßen nutzen mit Green Bonds die Möglichkeit, Kapitalbeschaffung und -generierung an grüne Projekte zu knüpfen. Die häufigsten Verwendungszwecke für Green Bonds sind die Finanzierung von erneuerbaren Energien, grünen Gebäude sowie nachhaltigem Transport und Verkehr. Im Laufe der Jahre hat sich auf Seiten der Emittenten eine starke Diversifizierung eingestellt. Zunächst prägten mehrheitlich die Entwicklungsbanken die Emittentenlandschaft in diesem Bereich, in den letzten Jahren entfällt jedoch ein zunehmender und inzwischen großer Anteil des emittierten Volumens auf die Privatwirtschaft.
Mit wachsender Anzahl an Akteuren steigt im Bereich der Green Bonds das Risiko von sogenanntem Greenwashing. Greenwashing bezeichnet das Vorgehen, einer Sache – in diesem Fall einem Bond – ein umweltfreundliches und verantwortungsbewusstes Image zu verleihen, ohne dass es dafür eine hinreichende Grundlage gibt. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Investments als nachhaltig ausgewiesen werden, obwohl sie klima- oder umweltschädliche Elemente enthalten oder finanzieren. Intensiviert hat sich die Debatte um den Verwendungszweck der Bonds mit dem Label „Green Bond“ mit der Emission des Bonds von Teekay Shuttle Tankers im Jahr 2019, dessen Mittel für die Entwicklung von E-Booten für den Transport von Öl verwendet werden sollen. In einem solchen Fall wird die nachhaltige Transformation der Wirtschaft zwar unterstützt, erfüllt aber noch nicht die technologische Zielvorstellung bezogen auf die Klimaneutralität.
Derzeit haben sich am Markt für die Emission von Green Bonds mehrere Standards etabliert, beispielsweise die „Green Bond Principles“ (GBP), die unter dem Dach der International Capital Market Association entwickelt wurden, sowie der Climate Bonds Standard der Climate Bonds Initiative, der auf Basis der GBP entwickelt wurde. Auch die EU gab im Jahr 2018 den Anstoß zur Schaffung eines einheitlichen EU-Standards mit der Beauftragung der Technischen Expertengruppe der EU-Kommission für nachhaltige Finanzen (TEG). Im März 2020 legte die TEG einen Anwendungsleitfaden „Usability Guide for the EU Green Bond Standard“ (EU GBS) vor. Zusätzlich bekräftige die EU-Kommission Anfang 2020 im Rahmen des Green Deals ihre Bestrebungen zur Standardisierung des Marktes für grüne Anleihen. So wurde im Oktober 2020 die Konsultation der EU-Kommission basierend auf dem EU GBS-Bericht der TEG einschließlich des Anwendungsleitfadens und der EU-Taxonomie abgeschlossen.
Der Vorschlag einer entsprechenden Verordnung wurde im Juli 2021 veröffentlicht. Durch den freiwillig anzuwendenden Standard (European Green Bond Standard – EUGBS) sollen Anleger Green Bonds zuverlässig erkennen können und zudem soll die Emission solcher Anleihen erleichtert werden.