Am 29.10.2021 gab die European Securities and Markets Authority (ESMA) die gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte für die Prüfungssaison 2022 bekannt. Im Fokus stehen dabei die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, klimabezogene Berichterstattung sowie die Messung erwarteter Kreditverluste.
Mit der Bekanntgabe der gemeinsamen europäischen Prüfungsschwerpunkte identifiziert die Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA die Themen der Finanzberichterstattung, welche bei kapitalmarktorientierten Unternehmen und ihren Abschlussprüfern bei der Erstellung und Prüfung von IFRS-Abschlüssen für das Jahr 2021 besondere Beachtung finden sollten.
Einer der Prüfungsschwerpunkte hinsichtlich der IFRS-Abschlüsse bezieht sich auf Fragen zur bilanziellen Abbildung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Insbesondere die sorgfältige Bewertung und Transparenz bei der Bilanzierung längerfristiger Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und der Erholungsphase stehen im Fokus der Betrachtung.
Einen weiteren Schwerpunkt stellt die Konsistenz zwischen den im IFRS-Abschluss angegebenen Informationen und den nicht-finanziellen Informationen über klimabezogene Sachverhalte dar. Dazu gehören die Berücksichtigung von Klimarisiken unter Angabe aller wesentlichen Ermessensentscheidungen und Schätzung der Unsicherheit in Bezug auf Klimarisiken bei gleichzeitig eindeutiger Wesentlichkeitsbeurteilung.
Zudem wird eine verbesserte Transparenz bei der Messung der erwarteten Kreditverluste (Expected Credit Loss – ECL) priorisiert, insbesondere in Bezug auf Management-Overlays, wesentliche Änderungen des Kreditrisikos, zukunftsgerichtete Informationen, Änderungen der Wertberichtigungen, Kreditrisiken und Sicherheiten und die Auswirkungen des Klimarisikos auf die Bewertung der erwarteten Kreditverluste.
Daneben sprach die ESMA auch Empfehlungen zu nichtfinanziellen Aspekten aus. Diese beziehen sich auf Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf nachhaltigkeitsbezogene Ziele und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren sowie auf Informationen über strukturelle Veränderungen einerseits sowie klimabezogene Maßnahmen und deren Ergebnisse andererseits.
Darüber hinaus werden die Prüfungsverantwortlichen von der ESMA an die notwendigen Vorbereitungen zur Erfüllung der in Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung vorgesehenen Offenlegungspflichten erinnert, die am 01.01.2022 in Kraft treten werden.
In Bezug auf Alternative Leistungskennzahlen (Alternative Performance Measures – APM) wird eine vorsichtige Handhabung bei der Anpassung, Kennzeichnung und/oder Erstellung neuer APM zur Darstellung der Auswirkungen von COVID‑19 durch die Emittenten angemahnt.
In der Erklärung wird außerdem betont, dass ab dem Geschäftsjahr 2021 und im Einklang mit Artikel 4 der Transparenzrichtlinie alle Finanzberichte in Übereinstimmung mit dem einheitlichen europäischen elektronischen Format ESEF erstellt werden müssen.