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DRÄS 12 mit Ände­rungen des DRS 20 verab­schiedet und bekannt­gemacht

Im Februar 2022 hat das DRSC DRÄS 12 verabschiedet, der Änderungen zu DRS 20 Konzernlagebericht beinhaltet. Anlass für die Anpassungen ist unter anderem die Änderung der Berichtsinhalte der Konzernerklärung zur Unternehmensführung durch das FüPoG II sowie die Aufnahme eines Hinweises auf die EU-Taxonomie-VO in DRS 20. Im März 2022 wurde DRÄS 12 durch das BMJ bekanntgemacht; somit stellen die Regelungen Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung dar.

Am 11.02.2022 hat das DRSC den Änderungsstandard DRÄS 12 verabschiedet, mit dem Änderungen in DRS 20 Konzernlagebericht vorgenommen werden. Anlass für die Anpassungen sind die Änderungen aufgrund des FüPoG II sowie die EU-Taxonomie-Verordnung.

Das im August 2021 in Kraft getretene Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (Zweites Führungspositionen-Gesetz – FüPoG II) beinhaltet Änderungen zu zahlreichen Rechtsnormen. Dabei zielt das FüPoG II auf eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen ab, um eine Gleichberechtigung in diesem Bereich zu fördern. Hierzu werden auch zusätzliche Berichtsanforderungen in § 289f HGB aufgenommen, unter anderem in § 289f Abs. 2 Nr. 5a HGB zur Angabe, ob der Vorstand mit mindestens einer Frau und einem Mann besetzt wurde, sowie die Notwendigkeit der Begründung einer Zielgröße von null. Ein Teil der geänderten Rechtsnormen erstreckt sich somit auch auf Inhalte der Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f HGB, die in den von DRS 20 adressierten Konzernerklärungen zur Unternehmensführung relevant sind. Die entsprechenden Berichtsanforderungen werden dementsprechend auch in DRS 20 aufgegriffen und integriert.

Die zweite Änderung des DRS 20 bezieht sich auf einen Hinweis zur Einhaltung der EU-Taxonomie-Verordnung. Unternehmen, die eine nichtfinanzielle Erklärung bzw. Konzernerklärung abgeben müssen, haben ab 2022 Angaben gemäß Art. 8 der EU-Taxonomie-Verordnung aufzunehmen. Diese betreffen den Umfang der Tätigkeiten des Unternehmens mit ökologischen und nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten.

Die verabschiedete Fassung von DRÄS 12 wurde mit Datum vom 25.02.2022 im März 2022 durch das Bundesministerium der Justiz (BMJ) im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung durch das BMJ gelten die Regelungen als Grundsätze ordnungsmäßiger Konzernrechnungslegung.

Die Modifikationen des Änderungsstandards in DRS 20 sind erstmals zu beachten für das nach dem 31.12.2020 beginnende Geschäftsjahr bzw. für die nichtfinanzielle Konzernerklärung, die nach dem 31.12.2021 offengelegt wird. DRÄS 12 selbst ist mit seiner Verabschiedung durch das DRSC in Kraft getreten.

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