Durch den russischen Angriffskrieg ist die derzeitige wirtschaftliche Situation vieler deutscher Unternehmen von großer Unsicherheit geprägt. Dies liegt unter anderem daran, dass die von der Staatengemeinschaft getroffenen Sanktionen nicht nur die russische Wirtschaft hart treffen, sondern zum Teil auch Auswirkungen auf Unternehmen in Deutschland haben. Die Bundesministerien für Finanzen (BMF) sowie für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) haben nun am 08.04.2022 ein Maßnahmenpaket zur Unterstützung der von den Sanktionen oder dem Kriegsgeschehen betroffenen deutschen Unternehmen vorgestellt.
Am 08.04.2022 hat die Bundesregierung staatliche Hilfen (sogenanntes Schutzschild) für vom Krieg in der Ukraine betroffene Unternehmen in Deutschland beschlossen. Ziel des Schutzschilds ist die Liquiditätssicherung der betroffenen Unternehmen. Daher stellen die beschlossenen Hilfen vor allem Liquiditätshilfen dar und umfassen zwei Programme:
- Ein KfW-Kreditprogramm mit einem Volumen von bis zu 7 Mrd. EUR. Dies soll die Liquidität betroffener Unternehmen mit zinsgünstigen, haftungsfreigestellten Krediten sicherstellen und steht Unternehmen aller Größenklassen zu Verfügung.
- Einzelne bereits während der Corona-Pandemie eingeführte Erweiterungen bei den Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen (betrifft Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm) für von dem Ukraine-Krieg nachweislich betroffene Unternehmen sollen fortgesetzt werden.
Darüber hinaus bereitet die Bundesregierung weitere Maßnahmen vor für den Fall, dass sich die wirtschaftliche Situation der betroffenen Unternehmen weiter verschlechtert. Diese ergänzenden Maßnahmen beinhalten im Wesentlichen folgende Aspekte:
- Programm zur temporären Kostendämpfung des Erdgas- und Strompreisanstiegs für besonders betroffene Unternehmen in Form eines befristeten und eng umgrenzten Kostenzuschusses.
- Finanzierungsprogramm für durch hohe Sicherheitsleistungen (Margining) gefährdete Unternehmen. In diesem Zuge ist die Bundesregierung dabei, standardisierte Kriterien zu entwickeln, um den Unternehmen kurzfristig mit einer Bundesgarantie unterlegte Kreditlinien der KfW zu gewähren. Insgesamt soll diese Maßnahme ein Kreditvolumen von bis zu 100 Mrd. EUR umfassen.
- Eigen- und Hybridkapitalhilfen, welche der Stabilisierung besonders relevanter Unternehmen dienen sollen. Dies soll einzelfallabhängig über Zuweisungsgeschäfte der KfW geschehen.
Mit den nun beschlossenen Maßnahmen zeigt die Bundesregierung ihre Bereitschaft, die vom Krieg in der Ukraine betroffenen Unternehmen zu unterstützen und bei einer fortschreitenden Verschlechterung der Situation zusätzliche Hilfen bereitzustellen.