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Ukraine-Krieg: Fachlicher Hinweis des IDW (1. Update) – Abschluss­prüfung

Fachlicher Hinweis des IDW (1. Update, April 2022) - Aspekte der Abschlussprüfung

Am 08.04.2022 hat das IDW ein erstes Update zu dem im März 2022 veröffentlichten fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Rechnungslegung und Prüfung verabschiedet. Zahlreiche Fragestellungen und Aspekte wurden neu aufgenommen, andere aktualisiert. Mit fast 70 Seiten gibt das Update wertvolle Hilfestellungen für die Praxis. Weitere relevante Fragen und Antworten sollen in fortlaufenden Updates veröffentlicht werden

Vorbemerkung

Der Beginn des Ukraine-Krieges am 24.02.2022 stellt ein einschneidendes Ereignis für die Weltwirtschaft dar. Unmittelbar haben bspw. die Kapitalmärkte und Rohstoffmärkte reagiert. Die weltweite Verunsicherung hält weiterhin an – auch mehr als einen Monat nach Kriegsbeginn. Die Auswirkungen des Krieges haben auch Auswirkungen auf die Rechnungslegung und Abschlussprüfung auf.

Für die Rechnungslegung ergeben sich zahlreiche Auswirkungen für die Bilanzierung, Bewertung und Berichterstattung – sowohl bereits zum 31.12.2021 als auch in laufender Rechnung des Jahres 2022. Grundsätzlich stellt der Kriegsausbruch ein wertbegründendes Ereignis des Jahres 2022 dar. Das erste Update des fachlichen Hinweises des IDW zu den Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Rechnungslegung und deren Prüfung behandelt zahlreiche neue Fragestellungen, die insbesondere Auswirkungen auf die laufende Rechnungslegung nach HGB und IFRS für Stichtage nach dem Kriegsausbruch haben.

Überblick

Der im Februar 2022 begonnene Ukraine-Krieg nimmt nicht nur auf den wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Alltag Einfluss, sondern tangiert mittelbar und unmittelbar die Rechnungslegung und Berichterstattung der Unternehmen.

Während zu das kalenderjahrgleiche Geschäftsjahr 2021 die Auswirkungen des Kriegsbeginns am 24.02.2022 vorwiegend den Nachtragsbericht, die Lageberichterstattung sowie die allgemeine Beurteilung der Unternehmensfortführung betreffen, zeichnet sich für die Zeit danach ein anderes Bild. Für die Rechnungslegung ab dem 24.02.2022 – sowohl für Stichtage nach Kriegsbeginn als auch die laufende Rechnungslegung bei einem kalenderjahrgleichen Geschäftsjahr – ergeben sich zahlreiche aktuelle Fragestellungen mit unmittelbarem Bezug zur Bilanzierung, Bewertung und Berichterstattung.

Das IDW hat seine Ausführungen im ersten Update zu seinem fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Rechnungslegung und deren Prüfung wie folgt gegliedert:

  • Auswirkungen auf die Rechnungslegung zum Stichtag 31.12.2021 (HGB und IFRS),
  • Auswirkungen auf die handelsrechtliche Rechnungslegung für Stichtage nach Kriegsausbruch,
  • Auswirkungen auf die IFRS-Rechnungslegung für Stichtage nach Kriegsausbruch,
  • Auswirkungen auf die Abschlussprüfung,
  • Auswirkungen der Sanktionen auf Vertragsbeziehungen.

Im Folgenden wird vorwiegend auf die neuen respektive im ersten Update aktualisierten Aspekte eingegangen, wobei die Auswirkungen auf die Abschlussprüfung betrachtet werden.

Auswirkungen des Krieges auf die Abschlussprüfung

Im Zusammenhang mit der Abschlussprüfung stellen sich zudem verschieden Fragestellungen für den Abschlussprüfer. Das IDW nennt in seinem ersten Update zu seinem fachlichen Hinweis folgende Aspekte:

  • erhöhtes Risiko hinsichtlich falscher Darstellungen in der Rechnungslegung im Nachtragsbericht sowie in der Prognose- und Risikoberichterstattung in der Rechnungslegung zum Stichtag 31.12.2021,
  • erhöhtes Risiko hinsichtlich falscher Darstellungen in der Rechnungslegung sowie in der Prognose- und Risikoberichterstattung in der Rechnungslegung für Stichtage nach dem Kriegsausbruch,
  • relevante Ereignisse nach dem Abschlussstichtag, aber vor dem Datum des Bestätigungsvermerks,
  • Beurteilung von Prognoseangaben und der Fortgeltung der Going-Concern-Prämisse,
  • Besonderheiten bei der Durchführung von Konzernabschlussprüfungen,
  • Berichterstattung über bestandsgefährdende Risiken und entwicklungsbeeinträchtigende Tatsachen und deren Abgrenzung,
  • Berichterstattung über Key Audit Matters,
  • Hinweise zur Aufnahme eines Sachverhalts im Zusammenhang mit den Kriegsereignissen im Bestätigungsvermerk,
  • Berichterstattungspflichten des Abschlussprüfers über Sanktionsverstöße,
  • Kommunikation mit den für die Überwachung Verantwortlichen,
  • Pflichten des Abschlussprüfers nach Erteilung des Bestätigungsvermerks.

Das IDW weist zudem darauf hin, dass die APAS ihr Arbeitsprogramm 2022 im März 2022 hinsichtlich der Auswirkungen des Ukraine-Krieges erweitert hat. Danach wird sich die APAS in ihren Inspektionen mit den Risikoeinschätzungen der Praxen zu den Auswirkungen des Kriegsgeschehens in der Ukraine und den sich hieraus ergebenden Maßnahmen für die Qualitätssicherung befassen.

Auch für die externe Qualitätskontrolle erwartet das IDW bei Vorliegen entsprechender Mandatsstrukturen eine Auseinandersetzung mit der Angemessenheit und Wirksamkeit der Praxis auf etwaige aus dem Krieg unmittelbar oder mittelbar resultierende qualitätsgefährdende Risiken.

Ausblick

Mit seinem fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen des Ukraine-Krieges hat sich das IDW im März bereits zu ersten dringlichen Fragen, mit denen sich die Bilanzierenden und deren Abschlussprüfer aktuell konfrontiert sehen, geäußert.

Neben der Rechnungslegung und Berichterstattung zum 31.12.2021 sind auch zahlreiche Fragestellungen für die Rechnungslegung und Stichtage nach dem Kriegsbeginn zu beachten – sowohl nach HGB als auch nach IFRS. Darüber hinaus hat der Abschlussprüfer sich mit den aktuellen Auswirkungen der Kriegsgeschehnisse auseinander zu setzen. Über die Themen Rechnungslegung und Prüfung hinaus befasst sich das IDW auch mit ausgewählten Auswirkungen der Sanktionen. Das nun seit April 2022 vorliegende umfassende erste Update hat zahlreiche Ausführungen aktualisiert, greift viele weitere wichtige Fragestellungen auf und beantwortet Zweifelsfragen der Praxis. Die Ausführungen bieten auf nunmehr fast 70 Seiten eine wichtige Hilfestellung für die Praxis. Weitere relevante Fragen und Antworten sollen in fortlaufenden Updates des IDW veröffentlicht werden.

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