News

Basiszinssatz nach IDW S 1 steigt zum 01.05.2022 weiter auf gerundet 0,60 %

Der Basiszinssatz nach IDW S 1 ist zum 01.05.2022 mit gerundet 0,60 % erstmalig seit August 2019 gerundet über 0,50 %. Im Vergleich zum Vormonat steigt der Basiszinssatz ungerundet von 0,366 % auf 0,575 %. Das starke Wachstum beim Basiszinssatz hält somit weiter an.

Der für Bewertungszwecke relevante Basiszinssatz steigt zum 01.05.2022 weiterhin an. Mit einem Anstieg von 0,20 %-Punkten im Vergleich zum Vormonat ist der Anstieg auch in diesem Monat relativ betrachtet sehr hoch, wenn auch die Grenze von 1,00 % noch nicht erreicht wurde.

Der für Zwecke von (Unternehmens-)Bewertungen relevante Basiszinssatz nach IDW S 1 unterliegt seit mehreren Jahren einem insgesamt fallenden Trend. Nach der grundsätzlich steigenden Tendenz beim Basiszinssatz zu Beginn des Jahres 2020 gingen die zunehmende Ausbreitung des Corona-Virus sowie die anschließenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie aber auch an der Entwicklung des Basiszinssatzes nach IDW S 1 nicht spurlos vorüber. Die Auswirkungen sind nach wie vor spürbar – auch bezogen auf das bewertungsrelevante Zinsniveau. Nach wie vor ist daher das Niveau des Basiszinssatzes vergleichsweise niedrig.

Der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) des IDW hat aufgrund der seit nunmehr mehreren Jahren anhaltenden Niedrigzinsphase eine Empfehlung für die Vorgehensweise bei der Rundung des Basiszinssatzes ausgesprochen. Sofern dieser unter einem Prozentpunkt liegt, ist der für die Unternehmensbewertung relevante Basiszinssatz auf 1/10-Prozentpunkte zu runden. Bei Zinssätzen oberhalb von 1,00 % ist der Zinssatz weiterhin auf ¼-Prozentpunkte zu runden.

Bereits vor der Corona-Krise bewegte sich der Basiszinssatz auf historischen Tiefständen und war ungerundet zum 01.11.2019 erstmals sogar leicht negativ. Bis Ende Februar 2020 erholte sich der basierend auf einer dreimonatigen Durchschnittsbetrachtung ermittelte Basiszinssatz wieder leicht auf 0,20 %. Diese kurze Erholungsphase wurde durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise unterbrochen. Nun könnte aber eine Trendwende eingeleitet worden sein.

Zum 01.05.2022 beträgt der Basiszinssatz ungerundet 0,575 % (per 01.04.2022: 0,366 %). Im Vergleich zum Vormonat ergibt sich ungerundet ein Anstieg, der sich in diesem Monat ebenfalls im gerundeten Wert niederschlägt. Relativ betrachtet ist der Anstieg im Vergleich zum Vormonat damit beträchtlich, so hat sich der ungerundete Basiszinssatz um mehr als 60 % erhöht. Hintergrund dafür dürften auch die derzeitigen Verwerfungen auf den internationalen Kapitalmärkten sowie die politischen Unsicherheiten sein, die eine Flucht der Anleger in sichere Bundesanleihen zur Folge haben. Auch historisch hohe Inflationsraten sorgen für steigende Basiszinssätze. Bei einer Rundung auf 1/10-Prozentpunkte beträgt der Basiszinssatz im Vergleich zum Vormonat 0,60 %. In der Folge beträgt der gerundete Basiszinssatz zum ersten Mal seit August 2019 (Basiszinssatz zum 01.08.2019: 0,50 %) zum Monatsende mehr als 0,50 %. Ob zukünftig mit einer anhaltenden Erholung des Basiszinssatzes gerechnet werden kann, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Dies wird von den weiteren weltweiten Entwicklungen und Krisen sowie auch von der Geldmarktpolitik der Zentralbanken abhängen. Sollte sich die derzeitige Entwicklung aber fortsetzen, dann dürfte die Marke von 1,00 % beim gerundeten Basiszinssatz wieder bald seit mehr als drei Jahren nach oben durchbrochen werden.

Der FAUB des IDW hat bereits in seiner Sitzung vom 22.10.2019 auf die stark fallende Tendenz des Basiszinssatzes reagiert. Unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen an den Kapitalmärkten sowie der weiterhin expansiven Geldpolitik der EZB beschloss der FAUB des IDW, seine Empfehlung zum Ansatz der Marktrisikoprämie vor persönlichen Steuern auf 6,00 % bis 8,00 % (Mittelwert 7,00 %) anzuheben. Bezüglich der Marktrisikoprämie nach persönlichen Steuern hält der FAUB seitdem einen Ansatz in einer Bandbreite zwischen 5,00 % und 6,50 % (Mittelwert 5,75 %) für angemessen. Angesichts der Corona-Pandemie sieht der FAUB aktuell keinen Anlass, die aus 2019 stammende Bandbreitenempfehlung anzupassen. Auch in den Auswirkungen des aktuell andauernden Ukraine-Krieges sieht der FAUB des IDW keinen Anlass, die Bandbreitenempfehlung anzupassen. Sie gilt demzufolge unverändert auch aktuell.

Zum 01.05.2022 betragen die standardisierten Eigenkapitalkosten vor persönlichen Steuern bei Ansatz der Mittelwertempfehlung des IDW bei einem Beta-Faktor von 1,0 und einem Basiszinssatz von gerundet 0,60 % somit 7,60 %. Dies entspricht einem Faktor von rund 13,16. Die weitere Entwicklung des Zinssatzes bleibt vor dem Hintergrund der aktuell vergleichsweise unruhigen Entwicklung am Kapitalmarkt sowie im gesamtwirtschaftlichen Umfeld mit Spannung abzuwarten.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Diese News könnten Sie auch interessieren

Audit Advisory

IDW veröffentlicht Trendwatch Positionspapier zum Thema Krankenhausfinanzierung

Das IDW hat mit Datum vom 20.03.2024 ein Trendwatch Positionspapier zum Thema “Krankenhausfinanzierung auf dem Prüfstand – Auswirkungen aktueller Entwicklungen auf die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser” veröffentlicht. Das Positionspapier analysiert die Gründe und Auswirkungen der angespannten wirtschaftlichen Lage von Krankenhäusern, wobei aktuelle Entwicklungen und wesentliche Herausforderungen im Hinblick auf...
Tax Audit Advisory

Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen

Das LfSt Niedersachsen hat sich in seiner Verfügung vom 21.02.2024 mit der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen in Papier oder digitaler Form beschäftigt. Für die Aufbewahrung ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden, die einigen Voraussetzungen unterliegt. Aufbewahrungspflicht Aufgrund der öffentlich-rechtlichen Aufbewahrungspflichten muss eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten für zu...
Tax Advisory

BFH-Urteil zu Verrechnungspreisaspekten bei Warentransaktionen

Der BFH hat sich mit seinem Urteil vom 09.08.2023 (I R 54/19) auf diverse Aspekte bei der Bestimmung von Warenverrechnungspreisen bezogen. Der BFH urteilte über praxisrelevante Aussagen zur Rangfolge der Korrekturnormen und schafft somit Rechtssicherheit in der Frage der Normenhierarchie. Zudem äußert sich der BFH auch zur Wahl der Verrechnungspreismethode...
Advisory Valuation

Berücksichtigung eines abschreibungsbedingten Steuervorteils (TAB)

Bei der Bewertung von Personengesellschaften kann regelmäßig ein abschreibungsbedingter Steuervorteil (sog. ,,TAB”) zu berücksichtigen sein. Unter dem TAB versteht man den Barwert der Steuerersparnis aus der Abschreibung der in der steuerlichen Ergänzungsbilanz aufgedeckten stillen Reserven. Der BGH hat in einem Urteil vom 05.12.2023 festgestellt, dass ein TAB bei einer...