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Ukraine-Krieg: Wirtschafts­hilfen können ab sofort beantragt werden

Der Ukraine-Krieg hat weiterhin deutliche Auswirkungen auf deutsche Unternehmen. Der starke Anstieg der Energiepreise belastet viele Unternehmen und die Sanktionen wirken sich auch auf die wirtschaftliche Lage deutscher Unternehmen aus. Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck sowie Bundesfinanzminister Christian Lindner haben bereits am 08.04.2022 ein umfassendes Maßnahmenpaket für die vom Krieg besonders betroffenen Unternehmen vorgestellt.

Die ersten beiden staatlichen Hilfen, welche am 08.04.2022 grünes Licht von der Bundesregierung erhalten haben, sind endgültig beschlossen und laufen an. Hierbei handelt es sich um die Erweiterungen bei den Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen sowie das „KfW-Sonderprogramm UBR 2022“.

Die Unterstützung der Bundesregierung beläuft sich primär auf Liquiditätssicherungen der Unternehmen. Um diese kurzfristig sicherzustellen, kann einerseits das rund EUR 7 Mrd. große KfW-Kreditprogramm, mit Zugang zu zinsgünstigen und haftungsfreigestellten Krediten in Anspruch genommen werden. Andererseits sind Erweiterungen der zu den Zeiten der Corona-Pandemie eingeführten Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen für betroffene Unternehmen der Ukraine-Krise angedacht.

Die Anträge für die Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme können seit dem 29.04.2022 gestellt werden. Gefördert werden Unternehmen, die ab EUR 20 Mio. Bürgschaftsbedarf in strukturschwachen Regionen und ab EUR 50 Mio. Bürgschaftsbedarf außerhalb strukturschwacher Regionen haben. Unternehmen können demnach bezogen auf Kredite für notwendige Investitionen oder Betriebsmittel eine Bürgschaft beantragen. Die Deckung der Bürgschaft kann maximal 90 % des Ausfalls aus der Hauptforderung (zzgl. Zinsen) betragen. Als Zulassungsvoraussetzung für die Bürgschaft durch die Bund-Länder-Bürgschaftsprogramme gilt eine nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegenüber Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren (bspw. Umsatzrückgang, Produktionsausfälle, Schließung von Produktionsstätten oder besonders hohe Betroffenheit wegen ansteigenden Energiekosten). Das erweiterte Bürgschaftsprogramm ist gemäß befristeten Krisenrahmen der Europäischen Kommission für staatliche Beihilfen („Temporary-Crisis-Framework“) bis zum 31.12.2022 befristet. Das Antragsverfahren für Bürgschaften ist formlos und kann durch die betroffenen Unternehmen unmittelbar gestellt werden.

Die zweite staatliche Hilfe, das „KfW-Sonderprogramm UBR“, besteht aus zwei Programmkomponenten. Eine Komponente für Kredite im Standardverfahren über Hausbanken bis zu einem Kreditbetrag von EUR 100 Mio. und die andere Komponente für individuelle, großvolumige Konsortialfinanzierungen. Gefördert werden hierbei kleine, mittelständische und große Unternehmen ohne Umsatzgrößenbeschränkung. Die Förderung richtet sich explizit auf Investitions- und Betriebsmittelkredite. Demnach gewährt die KfW den Hausbanken eine 80%ige Haftungsfreistellung für Kredite an mittelständische Unternehmen (bis max. EUR 500 Mio. Jahresumsatz) und eine 70%ige Haftungsfreistellung für Kredite an große Unternehmen. Hierdurch wird die Kreditvergabebereitschaft der Banken erhöht. Als Zugangsvoraussetzung gilt auch hier die nachgewiesene Betroffenheit, die aus den Sanktionen gegen Russland und Belarus oder den Kriegshandlungen in der Ukraine resultieren (z.B. Umsatzrückgang, etc.). Es werden Kredite mit einer maximalen Laufzeit von sechs Jahren vergeben, die bis zu zwei tilgungsfreie Anlaufjahre und eine sechsjährige Zinsbindung besitzen. Auch das KfW-Kreditprogramm ist bis zum 31.12.2022 befristet.

Beide staatlichen Hilfen der Bundesregierung, die Erweiterungen bei den Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen sowie das „KfW-Sonderprogramm UBR 2022“, sind bereits am Laufen und können ab sofort vom Ukraine-Krieg nachweislich betroffene Unternehmen beantragt werden.

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