Nach einem Beschluss des Hauptfachausschusses des IDW (HFA) wurde der verpflichtende Erstanwendungszeitpunkt der neuen vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung (GoA) für Unternehmen, die nicht gemäß § 316a Satz 2 HGB Unternehmen von öffentlichem Interesse sind, um ein Jahr verschoben. Hierdurch sollen Abschlussprüfer von kleineren und weniger komplexen Unternehmen (KMU) entlastet werden. Die reguläre Erstanwendung der neuen GoA für Non PIE-Unternehmen gilt damit für das kalenderjahrgleiche Geschäftsjahr 2023.
Inhaltlich setzen sich die neuen GoA zusammen aus den ISA [DE] sowie den daran angepassten IDW Prüfungsstandards. Als Alternative bei KMU-Abschlussprüfungen dienen die IDW Prüfungsstandards für kleinere, weniger komplexe Unternehmen (IDW PS KMU), welche auf den ISA [DE] basieren und von denen Ende 2021 acht Entwürfe veröffentlicht wurden. Diese sollen den Berufsstand bei kleineren Abschlussprüfungen entlasten, da bei einer Prüfung nach den IDW PS KMU die Anforderungen der ISA nicht vollumfänglich berücksichtigt werden. Dennoch können die Standards auch bei gesetzlichen Abschlussprüfungen von KMU gem. § 317 ff. HGB zur Anwendung gelangen, da der Abschlussprüfer weiterhin in die Lage versetzt wird, ein Prüfungsurteil mit hinreichender Sicherheit abzugeben. Ein weiterer Vorteil der IDW PS KMU besteht darin, dass diese nicht an jede Änderung der ISA angepasst werden müssen und somit eine stabile Basis darstellen.
Die finalen IDW PS KMU sollen bereits im September 2022 durch den HFA verabschiedet werden. Eine softwarebasierte Anwendung der IDW PS KMU, welche vom IDW unterstützt wird, ist aufgrund der erforderlichen Entwicklungsarbeiten der Softwareanbieter jedoch erst für Abschlussprüfungen von (kalenderjahrgleichen) Geschäftsjahren 2023 zu erwarten. Bislang galt der verpflichtende Erstanwendungszeitpunkt der neuen GoA für die Prüfung von Abschlüssen für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 15.12.2021 beginnen, mit Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem 31.12.2022 enden. Aus diesem Grund wären Abschlussprüfer von KMU zur Anwendung der neuen GoA (nur) für das Geschäftsjahr 2022 faktisch gezwungen gewesen, um den Zeitraum bis zum Vorliegen einer Softwareunterstützung zu den IDW PS KMU zu überbrücken. Aufgrund des enormen Umstellungsaufwands, insbesondere bei kleinen und mittleren Praxen, hat der HFA daher in seiner Sitzung am 19.05.2022 die Verschiebung des verpflichtenden Erstanwendungszeitpunkts der neuen GoA für die Abschlussprüfung von Non-PIE um ein Jahr beschlossen.
Nach der beschlossenen Verschiebung gelten die neuen GoA nunmehr für Prüfungen von Abschlüssen von Non-PIE für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 15.12.2022 beginnen, mit Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem 31.12.2023 enden. Damit sind die neuen GoA erstmals bei Non-PIE Unternehmen für das kalenderjahrgleiche Geschäftsjahr 2023 erstmals anzuwenden.
Der Anwendungszeitpunkt der neuen GoA für Abschlussprüfungen von Unternehmen von öffentlichem Interesse gemäß 316a Satz 2 HGB bleibt hiervon jedoch unberührt und gilt weiterhin für die Prüfung von Abschlüssen für Zeiträume, die am oder nach dem 15.12.2021 beginnen, mit Ausnahme von Rumpfgeschäftsjahren, die vor dem 31.12.2022 enden.