Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hält bereits seit mehr als fünf Monate an. Die Folgen sind unter anderem stark steigende Energiepreise und sich rapide verändernde Marktbedingungen. Mit dem neuen Fachlichen Hinweis,Stand vom 18.07.2022, möchte das IDW – unter Berücksichtigung der zwischenzeitlichen Entwicklungen – spezifische Hilfestellungen zur Bilanzierung und Berichterstattung zum Abschlussstichtag 30.06.2022 ergänzen. Dabei geht es auch um die Darstellung von Risiken im Zusammenhang mit Lieferengpässen bei der Energieversorgung.
Das IDW hat bereits am 08.03.2022 einen ersten Fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen des Ukraine-Kriegs auf die Rechnungslegung und Prüfung veröffentlicht. Am 08.04.2022 (1. Update) und am 14.04.2022 (2. Update) hat das IDW jeweils den am 08.03.2022 veröffentlichten Fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf die Rechnungslegung und deren Prüfung umfangreich erweitert und aktualisiert.
Der jüngst am 18.07.2022 veröffentlichte Fachliche Hinweis soll die bisherigen Hinweise zu den Auswirkungen des Ukraine-Kriegs als spezifische Hilfestellung zur Bilanzierung und Berichterstattung zum Abschlussstichtag 30.06.2022 ergänzen. Im Fachlichen Hinweis vom 18.07.2022 wird insbesondere der Umgang mit den vom Ukraine-Krieg ausgelösten Unsicherheiten für Abschlüsse zum Stichtag 30.06.2022 thematisiert. So bestehen derzeit unter anderem Unwägbarkeiten wegen Lieferschwierigkeiten und hohen Inflationsraten. Weiter sind derzeit Energieversorgungsengpässe und insbesondere die möglichen Folgen eines Stopps russischer Gaslieferungen an europäische bzw. deutsche Unternehmen in der Diskussion.
Dem Fachlichen Hinweis des IDW folgend sind die Unsicherheiten, die zum Stichtag bestehen, bei der Aufstellung von Abschlüssen nach HGB und IFRS sowie in den Lageberichten zum 30.06.2022 zu berücksichtigen. Besondere Fragestellungen bestehen hier branchenübergreifend insbesondere im Zusammenhang mit der Goodwill Bilanzierung und potenzieller Wertminderungen nach IAS 36. Branchenspezifisch ist unter anderem die bilanzielle Erfassung von erwarteten Kreditverlusten nach IFRS 9 bei Banken oder die Bildung einer Rückstellung für Leistungen im Falle von Betriebsunterbrechungen in der Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen zu berücksichtigen.
Die Unsicherheiten können dabei beispielsweise durch Szenarioanalysen angemessen abgebildet werden. Demnach ist beispielsweise auch dem Szenario eines möglichen russischen Gaslieferstopps angemessen Rechnung zu tragen. Weiter sollen die bestehenden Risiken über sogenannte Post Model Adjustments/Overlays abgebildet werden.
Es ist laut IDW zu beachten, dass die auf den Ukraine-Krieg zurückzuführenden Unsicherheiten in der Bilanzierung und der Berichterstattung transparent dargestellt werden. Die Adressaten sollen die Überlegungen und Einschätzungen des Managements zu den Folgen des Ukraine-Kriegs für das betroffene Unternehmen nachvollziehen können. Hier sollen unter anderem die Angaben zu Schätzunsicherheiten gemäß IAS 1.125 ff. (bzw. IAS 34.16A(d)), wonach zum Beispiel Sensitivitätsanalysen erforderlich sind, beachtet werden.
Insgesamt gibt das IDW mit dem veröffentlichten Fachlichen Hinweis einen kompakten Überblick zum Umgang mit den bestehenden Unsicherheiten im Zusammenhang mit dem Ukraine Krieg in den Abschlüssen zum Stichtag 30.06.2022.