https://www.kleeberg.de/en/team/andreas-ertl/
https://www.kleeberg.de/en/team/julian-liebmann/
https://www.kleeberg.de/en/team/nils-klaube/
https://www.kleeberg.de/en/team/hannes-blum/
https://www.kleeberg.de/en/team/mario-karstens/
https://www.kleeberg.de/team/julia-zehetmaier/
https://www.kleeberg.de/en/team/alexander-weyer/
https://www.kleeberg.de/en/team/anna-guenther/
https://www.kleeberg.de/en/team/sebastian-schoffel/
https://www.kleeberg.de/en/team/meltem-minkan/
https://www.kleeberg.de/en/team/alexander-gressierer/
https://www.kleeberg.de/en/team/lisa-spirkl/
https://www.kleeberg.de/en/team/arzum-esterhammer/
https://www.kleeberg.de/en/team/nepomuk-graf-von-hundt-zu-lautterbach/
https://www.kleeberg.de/en/team/magdalena-wimmer-2/
https://www.kleeberg.de/en/team/paul-grimm/
https://www.kleeberg.de/en/team/karolin-knipfer/
https://www.kleeberg.de/en/team/tim-zumbach/
https://www.kleeberg.de/en/team/amelie-merath/
https://www.kleeberg.de/en/team/aylin-oezcan/
https://www.kleeberg.de/en/team/annika-ruettgers/
https://www.kleeberg.de/en/team/volker-blau/
https://www.kleeberg.de/en/team/kathrin-hamann/
https://www.kleeberg.de/en/team/angela-popp/
https://www.kleeberg.de/en/team/sebastian-sieber/
https://www.kleeberg.de/en/team/stefan-reutin/
https://www.kleeberg.de/en/team/jacqueline-goldberg/
https://www.kleeberg.de/en/team/stefan-latteyer/
https://www.kleeberg.de/en/team/lorenz-neu/
https://www.kleeberg.de/en/team/frank-straser/
https://www.kleeberg.de/en/team/jasmin-morz/
https://www.kleeberg.de/en/team/karl-nagengast/
https://www.kleeberg.de/en/team/katharina-monius/
https://www.kleeberg.de/en/team/joana-maria-ordinas-ordinas/
https://www.kleeberg.de/en/team/sanja-mitrovic/
https://www.kleeberg.de/en/team/karl-petersen/
https://www.kleeberg.de/en/team/katharina-julia-missio/
https://www.kleeberg.de/en/team/hermann-plankensteiner/
https://www.kleeberg.de/en/team/ronald-mayer/
https://www.kleeberg.de/en/team/dieter-mann/
https://www.kleeberg.de/en/team/stefan-prechtl/
https://www.kleeberg.de/en/team/lars-ludemann/
https://www.kleeberg.de/en/team/sabine-lentz/
https://www.kleeberg.de/en/team/katharina-lauschke/
https://www.kleeberg.de/en/team/daniel-lauschke/
https://www.kleeberg.de/en/team/philipp-rinke/
https://www.kleeberg.de/en/team/kai-peter-kunkele/
https://www.kleeberg.de/en/team/alexander-kruger/
https://www.kleeberg.de/en/team/yasemin-roth/
https://www.kleeberg.de/en/team/hans-martin-sandleben/
https://www.kleeberg.de/en/team/beate-konig/
https://www.kleeberg.de/en/team/anna-maria-scheidl-klose/
https://www.kleeberg.de/en/team/andreas-knatz/
https://www.kleeberg.de/en/team/christian-klose/
https://www.kleeberg.de/en/team/reinhard-schmid/
https://www.kleeberg.de/en/team/jurgen-schmidt/
https://www.kleeberg.de/en/team/thea-schopf/
https://www.kleeberg.de/en/team/steffen-sieber/
https://www.kleeberg.de/en/team/sandra-inioutis/
https://www.kleeberg.de/en/team/martina-strobel/
https://www.kleeberg.de/en/team/michael-h-thiel/
https://www.kleeberg.de/en/team/michael-vodermeier/
https://www.kleeberg.de/en/team/robert-hortnagl/
https://www.kleeberg.de/en/team/monika-walke/
https://www.kleeberg.de/en/team/birgit-hofmann/
https://www.kleeberg.de/en/team/erwin-herzing/
https://www.kleeberg.de/en/team/martina-hermes/
https://www.kleeberg.de/en/team/stephanie-gruber-jorg/
https://www.kleeberg.de/en/team/thomas-gottler/
https://www.kleeberg.de/en/team/kristin-fichter/
https://www.kleeberg.de/en/team/juliana-engesser/
https://www.kleeberg.de/en/team/tobias-ehrich/
https://www.kleeberg.de/en/team/gerhard-de-la-paix/
https://www.kleeberg.de/en/team/bettina-wegener/
https://www.kleeberg.de/en/team/markus-wittmann/
https://www.kleeberg.de/en/team/julia-busch/
https://www.kleeberg.de/en/team/corinna-boecker/
https://www.kleeberg.de/en/team/christoph-bode/
https://www.kleeberg.de/en/team/christian-binder/
https://www.kleeberg.de/en/team/frank-behrenz/
https://www.kleeberg.de/en/team/hannes-zieglmaier/
https://www.kleeberg.de/en/team/christian-zwirner/
https://www.kleeberg.de/en/team/dirk-baum/
https://www.kleeberg.de/en/team/teresa-ammer/

News

EZB erhöht Leitzins von 0,00 % auf 0,50 %

Erste Erhöhung des Leitzinses durch die EZB seit mehr als elf Jahren – Folgen für die (deutsche) Wirtschaft sind weitreichend!

Die EZB gab am Donnerstagnachmittag, 21.07.2022, bekannt, die Leitzinsen (Hauptrefinanzierungssatz) im Euroraum von derzeit 0,00 % auf 0,50 % anzuheben. Damit wird der Zinsanstieg deutlich höher ausfallen als bislang erwartet wurde. Mit dem Beschluss der EZB zur Erhöhung der Leitzinsen reagiert die EZB auf die historisch hohen Inflationsraten im Euroraum. Die Auswirkungen der Erhöhung des Leitzinses für die Wirtschaft werden folgenreich sein. Unternehmen müssen sich jetzt darauf einstellen, dass sich die geänderten Leitzinsen massiv auf ihr Geschäft auswirken werden.

Die Europäische Zentralbank (EZB) gab am Donnerstagnachmittag, 21.07.2022 bekannt, dass sie den Leitzins (Hauptrefinanzierungsgeschäft) von 0,00 % auf 0,50 % anheben wird. Damit hebt die EZB den Leitzins erstmals seit über zehn Jahren der Nullzinspolitik wieder an. Die Anhebung um 0,50%-Punkte fällt höher als erwartet aus. Bereits im Juni 2022 kündigte die EZB an, die Leitzinsen zu erhöhen, im ersten Schritt allerdings nur um 0,25%-Punkte.

Mit der Anhebung des Leitzinses reagiert die EZB insbesondere auf die im gesamten Euroraum massiv gestiegenen Inflationsraten. In Deutschland betrug die Inflationsrate im Juni 2022 7,60 %. Im Mai 2022 erreichte die Inflationsrate mit 7,90 % ein Niveau, wie es zuletzt 1973/1974 in Zeiten der Ölkrise beobachtet werden konnte.

Aufgrund des russischen Angriffskriegs in der Ukraine sind insbesondere im Euroraum die Energiepreise massiv gestiegen. Bereits im Zuge der Corona-Pandemie brachen Lieferketten zusammen und führten zu Produktionsausfällen. Das Angebot kam der Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen nicht hinterher. Die Folge war ein erster Anstieg der Inflationsraten. Als im Zuge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine insbesondere die Energie- und Lebensmittelpreise stiegen, erreichte die Inflationsrate schließlich historische Höchststände.

Die EZB geriet unter Zugzwang, um ihrem primären Ziel der Preisniveaustabilität im Euroraum nachzukommen. Die EZB hat es sich zum Ziel gesetzt, mittelfristig eine Inflationsrate von 2,00 % anzustreben. Damit verfehlt die EZB ihr Inflationsziel in der aktuellen Situation deutlich.

Das zentrale geldpolitische Instrument der EZB zur Erreichung der Zielinflationsrate von 2,00 % stellt der Leitzins dar. Wenn die EZB den Leitzinssatz erhöht, erhöhen auch die nationalen Geschäftsbanken die Zinssätze für ihre Kunden. Dadurch verteuern sich für die Kunden die Kredite bspw. für Investitionen. Ein weiterer Effekt steigender Zinsen ist, dass die Rendite für erspartes Geldvermögen tendenziell steigt. Als Folge sinkt aufgrund eines gestiegenen Leitzinses tendenziell die Nachfrage in der Wirtschaft und damit auch die Inflation.

Insgesamt soll mit dem Anstieg des Leitzinses die Inflation gebremst werden – ein grundsätzlich erstrebenswertes Ziel. Dieser Schritt zur Anhebung der Leitzinsen hat aber auch eine Kehrseite, die deutlich negative Effekte für zahlreiche Unternehmen nach sich ziehen wird.

Bereits jetzt ist ersichtlich, dass Kredite für Unternehmens- oder Immobilienfinanzierungen deutlich gestiegen sind. Während zu Beginn des Jahres 2022 eine Immobilie mit einem Fremdkapitalzinssatz von deutlich unter 1,00 % p.a. finanziert werden konnte, bewegen sich Fremdkapitalzinsen für aktuelle Immobilienfinanzierungen teilweise sogar oberhalb von 3,00 % p.a. Wenn bislang günstig finanzierte Investitionen (bspw. Immobilien) zu deutlich ungünstigeren Konditionen umgeschuldet werden müssen, wird das Ergebnis des Unternehmens gedrückt. Besonders schwerwiegend sind die Fälle, in denen eine Umschuldung zu höheren Konditionen nicht mehr gestemmt werden kann, da die Kosten für das Fremdkapital nicht (mehr) durch das operative Geschäft gedeckt werden können.

Im Zuge der aktuell anhaltenden Inflation sowie der Ankündigung der EZB, die Leitzinsen zu erhöhen, haben sich die Renditen für Staatsanleihen im gesamten Euroraum massiv erhöht. In Deutschland stieg der risikolose Basiszinssatz nach IDW S 1 von 0,10 % vor persönlichen Steuern zum 01.01.2022 auf 1,25 % zum 01.07.2022. Damit hat sich der risikolose Basiszinssatz in Deutschland im ersten Halbjahr 2022 mehr als verzehnfacht! Die Folgen sind insbesondere in der aktuellen Zeit dramatisch.

Zum 01.07.2022 betragen die standardisierten Eigenkapitalkosten vor persönlichen Steuern bei Ansatz der Mittelwertempfehlung des IDW zur Marktrisikoprämie von 7,00 % bei einem Beta-Faktor von 1,0 und einem Basiszinssatz von gerundet 1,25 % somit 8,25 %. Dies entspricht einem Faktor von rd. 12,12. Zum 01.01.2022 betrugen die standardisierten Eigenkapitalkosten noch 7,10 %. Der Faktor belief sich in der Folge auf 14,08. Mit anderen Worten haben Unternehmen bei vereinfachter Betrachtung der hier dargestellten standardisierten Eigenkapitalkosten zwischen dem 01.01.2022 und dem 01.07.2022 bei ansonsten unveränderten Annahmen insgesamt mehr als 10 % ihres Wertes verloren – und das allein aufgrund der gestiegenen Zinsen. Noch nicht eingepreist sind dabei die negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie sowie des Ukraine-Kriegs auf die Planung der Umsatzerlöse, Kosten und Gewinn der Unternehmen.

Aufgrund der gestiegenen Energiepreise, abgebrochener Lieferketten und Produktionsausfälle werden zahlreiche Unternehmen nicht in der Lage sein, das zu Beginn des Jahres 2021 geplante Ergebnis zu halten. Neben gestiegenen Zinsen werden insofern auch pessimistischere Zukunftsaussichten die geplanten Ergebnisse nach unten ziehen. Folge werden weitere Abwertungen bestehenden Vermögens sein (bspw. Beteiligungen oder Geschäfts- oder Firmenwerte bzw. Goodwills). Zudem bedingt die Inflation und die damit verbundenen Preis- und Kostensteigerungen ein Ansteigen der langfristigen Rückstellungen, da hier Preis- und Kostensteigerungen zu berücksichtigen sind. Insbesondere muss in diesem Zusammenhang den Pensionsrückstellungen Aufmerksamkeit seitens der Bilanzierenden geschenkt werden. Gegeneffekte wie das Ansteigen der bewertungsrelevanten Zinssätze treten nur sehr stark verzögert auf, da für bilanzielle Zwecke im Handelsrecht auf Durchschnittszinssätze über sieben bzw. zehn Jahre abgestellt werden.

Im Ergebnis bedeutet die aktuelle Umkehr der Zinspolitik hin zu steigenden Zinsen sowie die aktuelle Inflation damit, dass Bewertungen auf der Aktivseite der Bilanz tendenziell unter Druck geraten, Guthabenzinsen erst zeitverzögert in einem merklichen Umfang gewährt werden, Kreditkosten zeitnah ansteigen und langfristige Rückstellungen zunächst ansteigen. Die vorgenannten Effekte belasten daher in vielerlei Hinsicht das Ergebnis der Unternehmen.

Unternehmen müssen daher zeitnah auf die aktuellen Entwicklungen reagieren und ihre Planungsrechnungen vor dem Hintergrund weiterhin steigender Kosten und insgesamt pessimistischerer Zukunftsaussichten, bei gleichzeitig massiv steigenden Kapitalkosten und dem Bewertungsdruck auf der Aktivseite und damit einhergehenden Wertberichtigungen überdenken.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Diese News könnten Sie auch interessieren

Tax Audit

Kapitalforderung wird mit Zustandekommen des Darlehensvertrags begründet

Der BFH hat entschieden, dass eine Kapitalforderung im Sinne des § 52 Abs. 28 Satz 16 EStG mit dem wirksamen Zustandekommen eines Darlehensvertrags begründet wird. Im BFH Urteil VIII R 25/23 vom 18. Juni 2024 waren die Kläger Alleingesellschafter einer Limited, mit Sitz in London und Zweigniederlassung in Deutschland, die dieser zum 01.01.2008 erstmals ein Darlehen gewährten, welches flexibel...
Tax Audit Advisory

Bundestag verabschiedet viertes Bürokratieentlastungsgesetz

Die überbordene Bürokratie in Deutschland hemmt seit einiger Zeit die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Daher hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, unnötigen Verwaltungsaufwand abzubauen. Mit dem vierten Bürokratieentlastungsgesetz hat der Gesetzgeber ein umfassendes Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, um die Bürokratie und ihre negativen Auswirkungen zu reduzieren. Der Bundestag hat...
Audit Advisory Valuation

Basiszinssatz nach IDW S 1 bleibt zum 01.10.2024 gerundet bei 2,50 %

Der Basiszinssatz nach IDW S 1 stagniert zum 01.10.2024 bei gerundet 2,50 %. Der ungerundete Basiszinssatz sinkt leicht von 2,55 % (per 01.09.2024) auf 2,52 % zum 01.10.2024. Somit ist der ungerundete Basiszinssatz zum zweiten Mal in Folge gesunken. Der für Bewertungszwecke relevante Basiszinssatz hat zum 01.02.2024 nach einem...
Tax

Halbabzugsverbot bei Bilanzkorrektur

Der BFH hat beschlossen, dass das Nachholen einer Teilwertabschreibung einer Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft eine Betriebsvermögensminderung im Sinne des Halbabzugsverbots nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG impliziert, auch wenn der Bilanzierungsfehler vor Inkrafttreten des Halbeinkünfteverfahren unterlaufen ist. Das Halbeinkünfteverfahren fand in den Veranlagungsjahren 2002 bis 2008 Anwendung und ist durch das Teileinkünfteverfahren abgelöst worden. In...