Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat deutliche Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft. Die stark gestiegenen Energiepreise stellen für viele Unternehmen eine große Belastung dar. Das BMWK und BMF haben ein Maßnahmenpaket zur Unterstützung der von den Kriegsfolgen besonders betroffenen Unternehmen vorgelegt, das am 14.07.2022 genehmigt wurde. In diesem Rahmen sind bestimmte Voraussetzungen und Fristen bei der Antragsstellung bis 31.08.2022 besonders zu beachten.
Bestimmte Unternehmen, die von den hohen Energiekosten in den Monaten Februar bis September 2022 betroffen sind, können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Zuschuss zu ihren Erdgas- und Stromkosten beantragen. Hierzu ist die Einreichung erster Antragsunterlagen bis 31.08.2022 zwingend erforderlich.
Die Zuschüsse werden zu den Kosten für Erdgas und Strom im Zeitraum Februar bis September 2022 in drei Stufen gezahlt. Die Förderstufen unterscheiden sich unter anderem nach der Wirtschaftsbranche des Unternehmens, der Zuschussquote, den Maximalbeträgen und einem etwaigen Betriebsverlust.
Die Voraussetzungen für die Förderung sind zum Beispiel, dass
- das Unternehmen einer Wirtschaftsbranche nach Anhang 1 der Leitlinien für staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (KUEBLL) angehört,
- das Unternehmen ein energieintensiver Betrieb i.S. des Art. 17 Abs. 1 Buchst. a Energiebesteuerungsrichtlinie ist,
- dessen durchschnittlichen Strom- bzw. Erdgaspreise im jeweiligen Fördermonat in 2022 mehr als doppelt so hoch sind wie der jeweilige Durchschnittspreis in 2021 und
- die Geschäftsleitung auf eine Erhöhung ihrer Vergütung und auf den variablen Teil ihrer Vergütung für das laufende Geschäftsjahr vollständig verzichtet.
Die Antragstellung ist seit dem 15.07.2022 möglich und erfolgt in drei Phasen. Hierbei ist der Antrag nur elektronisch über das ELAN-K2 Online-Portal des BAFA möglich. Folgende Phasen sind vorgesehen:
Phase 1:
- materielle Ausschlussfrist 31.08.2022
- Registrierung im Portal und Einreichung des Antrags
- Fristrelevante Angaben, Erklärungen und Unterlagen nach Checkliste zu Phase 1 unter anderem:
- Pflichtangaben im Antragsportal
- Angaben und Unterlagen zum Unternehmen
- Angaben und Unterlagen über förderfähige Kosten
- Angaben, Unterlagen und Erklärungen über Betriebsverluste, soweit für einzelne Fördermonate bei der Antragstellung ein Betriebsverlust angegeben wird und somit ein Zuschuss nach Stufe 2 oder 3 beantragt wird
- nach erfolgter Prüfung: Abschlag und Vorschuss in Höhe von 80 % des gesamten Zuschusses
Phase 2:
- materielle Ausschlussfrist 28.02.2023
- Fristrelevante Angaben, Erklärungen und Unterlagen nach Checkliste zu Phase 2 unter anderem:
- Unterlagen über Energiebeschaffungskosten und Produktionswert
- Angaben und Unterlagen über förderfähige Kosten
- Angaben und Unterlagen über Betriebsverluste
- nach erfolgter Prüfung: Schlussabrechnung und 100 % Zuschuss
Phase 3:
- materielle Ausschlussfrist 29.02.2024 (nur für Förderstufe 2 und 3)
- Fristrelevante Unterlagen nach Checkliste zu Phase 3:
- handelsrechtlich geprüfte und testierte Abschlüsse
- Prüfungsvermerk eines Prüfers zu einer Aufstellung der förderfähigen Kosten unter andrem mit Angaben zu den selbst verbrauchten Mengen und Preisen in den Monaten Februar bis September 2022
- Schlussabrechnung und gegebenfalls Rückforderung zu viel gezahlter Zuschüsse
Besonderer Beachtung bedarf, dass Anträge, die nicht fristgerecht oder nicht vollständig gestellt sind, abgelehnt werden. Dies gilt gleichermaßen für alle drei Phasen. Sind die Bedingungen der fristgerechten Einreichung von Unterlagen nicht erfüllt, müssen bereits gewährte Abschläge und Vorschüsse zurückgezahlt werden. Das Unternehmen hat hierbei die alleinige Verantwortung für die Organisation der Antragvorbereitung und die rechtzeitige und ordnungsgemäße Antragstellung und kann sich nicht auf Versäumnisse, Krankheit oder Ähnliches einzelner Mitarbeiter berufen.
Bestimmte Angaben der zweiten und dritten Phase der Antragstellung sind von einem Wirtschaftsprüfer zu prüfen.