Die durch den Bundestag verabschiedeten Gesetze zur Umsatzsteuerermäßigung in der Gastronomie und für Gaslieferungen über das Erdgasnetz haben nun auch im Bundesrat Zustimmung erhalten. Im Ergebnis wird die seit 2020 geltende ermäßigte Umsatzsteuer von 7 % im Gastronomiesektor beibehalten und die Umsatzsteuer bei Gaslieferungen über das Erdgasnetz temporär von 19 % auf 7 % gesenkt.
Am 22.09.2022 verabschiedete der Bundestag das Achte Gesetz zur Änderung von Verbrauchssteuergesetzen, im Zuge dessen er die Umsetzung der Alkoholstrukturrichtlinie als auch die Verlängerung der Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (mit Ausnahme der Abgabe von Getränken) beschloss.
Am 30.09.2022 folgte dann das Gesetz zur temporären Senkung der Umsatzsteuer für Gaslieferungen über das Erdgasnetz.
Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen
Im sogenannten Achten Gesetz zur Änderung von Verbrauchssteuergesetzen beschloss der Bundestag zum einen die Umsetzung der Alkoholstrukturrichtlinie, aber auch die Verlängerung der Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (mit Ausnahme der Abgabe von Getränken) als Teil des dritten Entlastungspakets der Bundesregierung bis Ende 2023.
Der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % wurde bereits im Frühjahr 2020 aufgrund der Corona-Krise eingeführt und bleibt nun bis auf Weiteres angesichts der weiterhin komplexen Situation für Gastronomiebetriebe bestehen.
Gesetz zur temporären Senkung der Umsatzsteuer für Gaslieferungen
Im Gesetz zur temporären Absenkung der Umsatzsteuer für Gaslieferungen hat der Bundestag die Absenkung der Umsatzsteuer von Lieferungen von Gas über das Erdgasnetz auf 7 % beschlossen. Die Ermäßigung erstreckt sich über den Zeitraum vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024.
Als Hauptgrund für die Umsatzsteuersenkung für Gaslieferungen über das Erdgasnetzt nennt die Bundesregierung den völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine und die damit einhergehenden stark steigenden Gaspreise. Darüber hinaus könnten die Bestrebungen, Deutschland schnellstmöglich unabhängig von russischem Erdgas zu machen, diese Entwicklung verstärken. Gaslieferungen in Form von anderen Vertriebswegen, wie etwa Kartuschen, bleiben weiterhin mit 19 % besteuert.
Nach der Verabschiedung beider Gesetze durch den Bundestag, fanden sie nun am 07.10.2022 auch durch den Bundesrat Zustimmung.