News

Tax Compliance Management Systeme gewinnen an Bedeutung

Die Bundesregierung will die Bedeutung von Tax Compliance Management Systemen stärken. So soll es bei wirksamen Tax Compliance Management Systemen zu Erleichterungen bei Betriebsprüfungen kommen.

Unternehmen können bei Betriebsprüfungen Erleichterungen eingeräumt werden, wenn Unternehmen über ein wirksames Tax Compliance Management System (Tax CMS) verfügen. Einen solchen Vorschlag hat die Bundesregierung am 14. September 2022 gemacht.

Dazu muss das Finanzamt das Tax CMS im Rahmen der Betriebsprüfung überprüfen und für zuverlässig erklären. Wenn dies der Fall ist, kann das Finanzamt den Unternehmen Erleichterungen gewähren. Das Vorgehen soll testweise ab dem 1. Januar 2023 erprobt werden. Die Testphase soll zunächst bis zum 30. Juni 2027 laufen.

Unter Compliance ist die Einhaltung von Regeln (gesetzliche Bestimmungen und interne Richtlinien) zu verstehen. Unter einem Compliance Management System sind die auf der Grundlage der von den Verantwortlichen festgelegten Ziele, eingeführten Grundsätze und Maßnahmen zu verstehen, die auf die Sicherstellung eines regelkonformen Verhaltens der Verantwortlichen, deren Mitarbeitern und von Dritten abzielen, d.h. auf die Einhaltung der Regeln und damit auf die Verhinderung von (wesentlichen) Verstößen.

Im Hinblick auf die Befolgung von steuerlichen Pflichten und Regeln spricht man im Allgemeinen von Tax Compliance. Das zugehörige Sicherungs- oder Kontrollsystem wird als Tax Compliance Management System oder auch als Steuer-IKS bezeichnet. Der Verantwortliche fällt durch ein Tax CMS die grundsätzliche Wertentscheidung, die Steuergesetze und Verordnungen ohne Ausnahme zu befolgen.

Bei der Nichteinhaltung von Steuergesetzen und -verordnungen drohen dem Steuerpflichtigen eine Reihe von Risiken. Diese lassen sich kategorisieren in strafrechtliche Risiken, Haftungsrisiken, finanzielle Risiken und Reputationsrisiken. Durch ein Tax CMS sollen vorstehende Risiken, vor allem steuerstrafrechtlicher Natur, von den Verantwortlichen (insb. Steuerpflichtigen) ferngehalten werden. Die Tax CMS erfahren bei der Umsetzung des Gesetzesvorschlags eine erhebliche Aufwertung, was ihre Einführung in Unternehmen weiter beschleunigen dürfte.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Diese News könnten Sie auch interessieren

Tax

Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Objekten mit mehr als 250 qm Wohnfläche

Mit Urteil vom 20.06.2023 (IX R 17/21) hat der BFH entschieden, dass bei der Vermietung eines Objekts mit einer Wohnfläche von mehr als 250 qm eine Ausnahme von der typisierten Annahme der Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt. Auch bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit ist in diesen Fällen durch die Finanzverwaltung eine Überprüfung der...
Audit Advisory Sustainability

Handelsrechtliche Schwellenwerte angehoben für 2024 und wahlweise für 2023

Zur Umsetzung der Schwellenwertrichtlinie (Delegierte Richtlinie (EU) 2023/2775) wurde im Zweiten Gesetz zur Änderung des DWD-Gesetzes sowie zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften die Erhöhung der monetären HGB-Schwellenwerte geregelt. Die Gesetzesverkündung erfolgte am 16.04.2024 und das Inkrafttreten am darauffolgenden Tag, am 17.04.2024. Die neuen Schwellenwerte sind verpflichtend für Geschäftsjahre, die nach dem...
Tax

Interner Referentenentwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 (JstG 2024)

Auf rund 240 Seiten widmet sich der bisher nur inoffiziell kursierende Entwurf u. a. Anpassungen an EU-Recht, EuGH-Rechtsprechung, Rechtsprechung des BVerfG und des BFH, Folgeänderungen und Fehlerkorrekturen. Der als Artikelgesetz ausgestaltete Entwurf zum Jahressteuergesetz 2024 betrifft dabei schwerpunktmäßig die Umsatz- und die Lohnsteuer. Seit einigen Tagen kursiert ein inoffizieller Referentenentwurf...
Tax Audit

Verteilung von Einnahmen bei Nutzungsüberlassungen

Der BFH hat mit Urteil IX R 18/22 vom 12. Dezember 2023 entschieden, dass die Verteilung von Einnahmen über die Nutzungsdauer nach § 11 EStG nicht voraussetzt, dass die Zeitdauer der Nutzungsüberlassung zum Vorauszahlungszeitpunkt bereits feststeht. Es ist ausreichend, dass die Zeitdauer zumindest bestimmbar ist. Die Regelung des § 11 Abs. 1 Satz 3 EStG ermöglicht es Einnahmen, welche...