Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wird um drei Monate bis 31.01.2023 verlängert.
Durch Beschluss der Bundesländer bei der Finanzministerkonferenz am 13.10.2022 wird die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung um drei Monate bis zum 31.01.2023 verlängert. Damit sollen Bürger, Wirtschaft und Steuerberater entlastet werden. Bis dato wurden nur ca. 1/3 der abzugebenden Grundsteuererklärung ans Finanzamt übermittelt.