Am 24.08.2022 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf zur Umsetzung der DAC-7 Richtlinie beschlossen. Hieraus resultiert ein Erfüllungsaufwand für Betreiber digitaler Plattformen. Außerdem soll der Prozess der steuerlichen Außenprüfung beschleunigt werden.
Das Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs ist die Umsetzung der als „DAC 7“ bezeichneten Richtlinie (EU) 2021/514 des Rates vom 22.03.2021 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts.
Ursächlich für die Änderungen durch DAC 7 war die Feststellung, dass die steuerliche Amtshilfe unter den Mitgliedsstaaten aufgrund rechtlicher und administrativer Hindernisse nicht ihr Potential ausschöpft, was die Identifikation von Steuerbetrug, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung über digitale Plattformen erschwert.
Der Gesetzesentwurf sieht daher mit dem “Plattformen-Steuertransparenzgesetz“ (PStTG) ein neues „Stammgesetz“ für die Regelung der Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber vor, um die Transparenz unter den Mitgliedsstaaten zu erhöhen. Dies zieht voraussichtlich einen höheren erstmaligen sowie laufenden Erfüllungsaufwand für Plattformbetreiber mit sich. Plattform gemäß § 3 PStTG-E ist grundsätzlich ein auf digitale Technologien beruhendes System, das es Nutzern ermöglicht, über das Internet und mittels einer Software, Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Zudem soll der automatische Informationsaustausch durch Änderungen im EU-Amtshilfegesetz verbessert werden.
Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf sollen außerdem steuerverfahrensrechtliche Bestimmungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Durchführung von steuerlichen Außenprüfungen, modernisiert werden. Der Entwurf sieht eine Beschleunigung von Außenprüfungen vor. Künftig sollen Außenprüfungen sowohl früher begonnen als auch abgeschlossen werden. Das Ziel ist eine zeitnahe Betriebsprüfung. Dies soll durch eine verbesserte Kooperation zwischen Finanzverwaltung und Unternehmen erwirkt werden. Auch die zeitnahen Mitwirkungspflichten der Steuerpflichtigen sollen gesetzlich verankert werden. Die gesetzlichen Anpassungen sind in der Abgabenordnung verortet.
Die neuen Regelungen sollen teilweise bereits am 01.01.2023 in Kraft treten, weshalb ein zügiges Gesetzgebungsverfahren zu begrüßen ist, um Rechtssicherheit zu schaffen.