Am 28.10.2022 beschloss der Bundesrat eine Stellungnahme zum Regierungsentwurf (Reg-E) des Jahressteuergesetzes 2022 (JStG 2022) und stellt dabei wesentliche Forderungen und Prüfbitten an die Bundesregierung.
Die Liste der Forderungen und Prüfbitten des Bundesrats an die Bundesregierung im Rahmen der Stellungnahme zum Reg-E eines JStG 2022 beinhaltet vor allem die folgenden wesentlichen Aspekte:
- Um das Besteuerungsverfahren zu vereinfachen, sieht der Reg-E die Umwandlung des bisher bestehenden Höchstbetrags von EUR 1.250 für das häusliche Arbeitszimmer in einen Pauschbetrag in selbiger Höhe vor, sofern die inhaltlichen Voraussetzungen vorliegen. Der Bundesrat fordert eine monatsbezogene Berücksichtigung der Arbeitszimmerpauschale. Der Bundesrat erbittet außerdem die Prüfung, ob der Gesetzestext, um Regelungen der Fälle zu erweitern ist, in denen ein häusliches Arbeitszimmer von mehreren Personen genutzt wird.
- Einführung einer steuerrechtlichen Wesentlichkeitsgrenze für die Bildung eines Rechnungsabgrenzungspostens für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2021 enden, analog zur GWG-Grenze.
- Ausweitung der Sofortabschreibung für Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten nicht mehr als EUR 1.000 betragen sowie der Wegfall der Poolabschreibung. Dies soll zur Vereinfachung des Steuerrechts sowie des Abbaus von Bürokratie- und Verwaltungsaufwands dienen.
- Konkretisierung zum Ansatz kürzerer Nutzungsdauern der Gebäude-AfA anstatt der Streichung der Gebäude-AfA nach voraussichtlich tatsächlicher Nutzungsdauer. Dies dient der angemessenen steuerlichen Berücksichtigung sowie der Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten.
Darüber hinaus haben insbesondere die folgenden Ausschlussempfehlungen keine Mehrheit im Bundesrat erhalten:
- Zeitliche Streckung des Anstiegs des steuerpflichtigen Anteils der Rente sowie die jährliche Dynamisierung des Rentenfreibetrags.
- Ergänzung der in den §§ 138d ff. AO geregelten Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen um die Pflicht zur Mitteilung innerstaatlicher Steuergestaltungen.
- Zügige Vorlage eines Gesetzesentwurfs für die im Koalitionsvertrag angekündigte Investitionsprämie bzw. Superabschreibung.
- Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland durch eine Absenkung der Steuerbelastung auf ein wettbewerbsfähiges Niveau von 25 % und die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags.
Es bleibt abzuwarten, inwieweit die Bundesregierung in einer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats die Forderungen und Prüfbitten aufgreift oder etwaige andere Änderungen beschließt.