News

Abzinsungs­vorschriften für Pensions­rückstellungen im Handels­recht

IDW regt im Schreiben an das BMJ kurzfristige Änderungen an.

Der IDW regt im Schreiben an das BMJ eine kurzfristige Änderung im Hinblick auf die einheitliche Verwendung eines 7-Jahres Durchschnittszinssatzes für sämtliche Rückstellungen an. Dies würde bedeuten, dass auch die Pensionsrückstellungen anstatt des 10-Jahres Durchschnittszinssatzes auch unter der Verwendung eines 7-Jahres Durchschnittszinssatzes bewertet würden.

Das IDW regt zum Zweck der Vermeidung von Überzeichnung der Risikolage, die sich aktuell aus den geltenden handelsrechtlichen Regelungen zur Bilanzierung von Pensionsrückstellungen ergeben kann, eine kurzfristige Änderung des HGB und EGHGB an. Hintergrund stellt die wesentlich steigende Inflationsrate dar, die aktuell zu einer erhöhten Preis- oder Kostenschätzung bei der Bestimmung des Erfüllungsbetrags führt. Dieser ist bei der Bewertung der Pensionsrückstellung gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB zugrunde zu legen. Eine daraus resultierende erhöhte Bewertung von Pensionsrückstellung führe zu einer Ergebnis- und Eigenkaptalbelastung in den betroffenen Unternehmensabschlüssen.

Diese Belastung sei zudem durch die in § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB geltenden Regelungen, durch die Abzinsung der Rückstellung mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz – der sich im Falle von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren ergibt – verstärkt. Es ist zwar mit steigender Inflation eine Erhöhung des allgemeinen Zinsniveaus beobachtbar, diese wird jedoch im Diskontierungszinssatzes nicht ausreichend reflektiert, wenn sich dieser aus einer Durchschnittsberechnung über zehn Jahre ergibt. Es führt dazu, dass der nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB anzuwendende Zinssatz voraussichtlich noch bis zum Abschlussstichtag zum 31.12.2024 weiter sinken wird. Mit der Konsequenz, dass der Bilanzwert der Pensionsrückstellung weiter ansteigt. Dies lässt demnach eine signifikante Überzeichnung der tatsächlichen Belastungssituation erwarten.

In seinem Schreiben an das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat das IDW eine kurzfristige Rückänderung von § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB auf die Fassung des BilMoG angeregt. Demnach würde das eine einheitliche Verwendung eines 7-Jahres-Durchschnittszinssatzes für alle Rückstellungen, demnach auch den Pensionsrückstellungen bedeuten. Darüber hinaus empfiehlt das IDW, eine solche Änderung des HGB mit einer Übergangsregelung im EGHGB anzustreben. Der Wechsel vom 10-Jahres-Durschnittszinssatz zum 7-Jahres-Durchschnittszinssatz sollte erst zu einem Zeitpunkt erfolgen, zu dem der 7-Jahres-Durchschnittszins oberhalb des 10-Jahres-Durchschnittszins liegt. Unter der Annahme eines unveränderten Marktzinsniveaus wird dies voraussichtlich laut der aktuellen Berechnung der Versicherungsmathematiker erst zum Abschlussstichtag 31.12.2024 eintreten.

Ungeachtet einer solchen kurzfristigen Gesetzesänderung ist mittelfristig die handelsrechtliche Abzinsungskonzeption neu auszurichten. Ausgehend von den aktuellen Entwicklungen, gilt es zusammenfassend darzustellen, dass die Inflation zu einem drastischen Anstieg des handelsrechtlichen Personalaufwands führt. Nach IFRS sowie US-GAAP hingegen sorgt der Zinsanstieg eher für eine Entlastung in der Rechnungslegung. Zum 30.09.2022 lag der Zins nach internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen (IFRS/US-GAAP) für Mischbestände bei 3,85 % und damit ca. 2,55 Prozentpunkte über dem Niveau zum 31.12.2021. Dementsprechend dürfte sich – sollten sich die Verhältnisse bis zum Jahresende nicht grundlegend ändern – der Verpflichtungsumfang (DBO) spürbar verringern. Diese Entlastung ist nach IAS 19 zum 31.12.2022 erfolgsneutral im Eigenkapital als other comprehensive income (OCI) zu erfassen.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren

Diese News könnten Sie auch interessieren

Tax Audit Advisory

Rückstellungen für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen

Das LfSt Niedersachsen hat sich in seiner Verfügung vom 21.02.2024 mit der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen in Papier oder digitaler Form beschäftigt. Für die Aufbewahrung ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden, die einigen Voraussetzungen unterliegt. Aufbewahrungspflicht Aufgrund der öffentlich-rechtlichen Aufbewahrungspflichten muss eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten für zu...
Tax

Anpassung der Regelung für Grenzgänger Deutschland-Österreich

Seit dem 01.01.2024 gelten neue Bestimmungen für die Besteuerung von Grenzgängern zwischen Deutschland und Österreich. Die Anpassungen tragen dem in vielen Branchen zu beobachtenden Trend zum Homeoffice Rechnung und vereinfachen die Bestimmung der Grenznähe. Verfahrensgang Zum Ende des Jahres 2023 hat Deutschland die Ratifikationsurkunden zu dem Änderungsprotokoll des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA)...
Tax Advisory

BFH-Urteil zu Verrechnungspreisaspekten bei Warentransaktionen

Der BFH hat sich mit seinem Urteil vom 09.08.2023 (I R 54/19) auf diverse Aspekte bei der Bestimmung von Warenverrechnungspreisen bezogen. Der BFH urteilte über praxisrelevante Aussagen zur Rangfolge der Korrekturnormen und schafft somit Rechtssicherheit in der Frage der Normenhierarchie. Zudem äußert sich der BFH auch zur Wahl der Verrechnungspreismethode...
Advisory Valuation

Berücksichtigung eines abschreibungsbedingten Steuervorteils (TAB)

Bei der Bewertung von Personengesellschaften kann regelmäßig ein abschreibungsbedingter Steuervorteil (sog. ,,TAB”) zu berücksichtigen sein. Unter dem TAB versteht man den Barwert der Steuerersparnis aus der Abschreibung der in der steuerlichen Ergänzungsbilanz aufgedeckten stillen Reserven. Der BGH hat in einem Urteil vom 05.12.2023 festgestellt, dass ein TAB bei einer...